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LG Berlin, 04.06.2020 - 515 Qs 39/20 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 201a Abs 1 Nr 1 StGB, § 102 StPO
Kindertagesstätte als ein gegen Einblick besonders geschützter Raum im Sinne von § 201a Abs. 1 Nr. 1 StGB - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Berlin-Tiergarten, 16.10.2019 - 349 Gs 3294/19
- LG Berlin, 04.06.2020 - 515 Qs 39/20
Papierfundstellen
- NStZ 2021, 370
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- OLG Koblenz, 11.11.2008 - 1 Ws 535/08
Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen: Versuch …
Auszug aus LG Berlin, 04.06.2020 - 515 Qs 39/20
Mit diesem Schutzzweck ist es nicht zu vereinbaren, die Verwirklichung des (unglücklich formulierten) Tatbestands davon abhängig zu machen, ob der Raum, in dem sich der Geschädigte bei der Tatbegehung aufhält, objektiv über einen Sichtschutz verfügt (anders OLG Koblenz, Beschluss vom 11. November 2008, - 1 Ws 535/08 - juris und Fischer a.a.O. § 201a Rdn. 8 ff.).