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   LG Berlin, 05.04.2007 - 62 S 338/06   

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https://dejure.org/2007,23863
LG Berlin, 05.04.2007 - 62 S 338/06 (https://dejure.org/2007,23863)
LG Berlin, Entscheidung vom 05.04.2007 - 62 S 338/06 (https://dejure.org/2007,23863)
LG Berlin, Entscheidung vom 05. April 2007 - 62 S 338/06 (https://dejure.org/2007,23863)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verjährung von Ansprüchen auf Auskehr einer im Mietzins enthaltenen Schönheitsreparaturkostenpauschale i.F.e. mieterseitigen Renovierung; Begriff der vorausbezahlten Miete i.S.d. § 547 Abs. 1 S. 1 BGB; Geltung der Verjährungsregeln des § 548 BGB für etwaige konkurrierende ...

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Kurze Verjährung des Aufwendungsersatzanspruchs des Mieters bei Veräußerung; vom Mieter gezahlte monatliche "Reparaturpauschale"; Schönheitsreparaturen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • LG Ravensburg, 21.11.1991 - 4 S 208/91
    Auszug aus LG Berlin, 05.04.2007 - 62 S 338/06
    7 Bei dem sich aus der Zusatzvereinbarung vom 1. September 1969 ergebenden Anspruch auf Auskehr der in der Miete enthaltenen Schönheitsreparaturkostenpauschale im Falle mieterseitiger Renovierung handelt es sich um einen Aufwendungsersatzanspruch im Sinne der §§ 539 Abs. 1, 548 Abs. 2 BGB, der der kurzen Verjährung von sechs Monaten unterliegt (LG Ravensburg WuM 1992, 128), nicht dagegen um einen den allgemeinen Verjährungsregeln unterliegenden Rückerstattungsanspruch im Sinne des § 547 Abs. 1 Satz 1 BGB wegen des nicht abgewohnten Teils einer im Voraus entrichteten Miete.

    Insoweit handelte es sich lediglich um eine normale Leistung, die im Rahmen des Vertrages blieb (LG Ravensburg WuM 1992, 128).

  • BGH, 17.05.2000 - XII ZR 344/97

    Annahme einer Pachtvorauszahlung bei Veräußerung und gleichzeitiger Verpachtung

    Auszug aus LG Berlin, 05.04.2007 - 62 S 338/06
    Vorausbezahlte Miete i. S. d. § 547 Abs. 1 Satz 1 BGB ist im Gegensatz dazu jede Mieterleistung zur vollständigen oder teilweisen Erbringung der Miete für eine bestimmte Zeit (BGH NJW 2000, 2987), die nicht vereinbarungsgemäß zu Bau- oder Instandsetzungsarbeiten an der vermieteten Sache geleistet wird und deren Verwendung dem Vermieter freigestellt ist (Palandt - Weidenkaff, Bürgerliches Gesetzbuch, 66. Aufl., Einführung vor § 535 BGB, Rz. 112).
  • AG Berlin-Tempelhof/Kreuzberg, 13.11.2006 - 11 C 288/06

    Abweisung einer Klage

    Auszug aus LG Berlin, 05.04.2007 - 62 S 338/06
    Die Berufung der Kläger gegen das am 13. November 2006 verkündete Urteil des Amtsgerichts Tempelhof-Kreuzberg - 11 C 288/06 - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.
  • BGH, 26.10.2006 - VII ZR 194/05

    Begriff des Verhandelns

    Auszug aus LG Berlin, 05.04.2007 - 62 S 338/06
    Zwar ist nach höchst- und obergerichtlicher Rechtsprechung der Begriff des "Verhandelns" i. S. d. § 203 BGB sehr weit auszulegen (BGH Urteil vom 26. Oktober 2006 - VII ZR 194/05; OLG Schleswig Urteil vom 18. Juli 2006 - 3 U 162/05).
  • BGH, 19.03.1965 - V ZR 268/62

    Eintritt des Erwerbers eines Grundstücks in die sich während der Dauer seines

    Auszug aus LG Berlin, 05.04.2007 - 62 S 338/06
    Hierzu hat der BGH bereits im Jahr 1965 entschieden (NJW 1965, 1225), dass mit der Veräußerung eines Pachtgegenstandes das Pachtverhältnis hinsichtlich der Ansprüche des Pächters auf Ersatz von Verwendungen im Sinne des § 558 Abs. 2 BGB (a. F.) ende.
  • OLG Schleswig, 18.07.2006 - 3 U 162/05

    Kein Verhandeln iSd § 203 BGB bei schlichter Entgegennahme eines gerichtlichen

    Auszug aus LG Berlin, 05.04.2007 - 62 S 338/06
    Zwar ist nach höchst- und obergerichtlicher Rechtsprechung der Begriff des "Verhandelns" i. S. d. § 203 BGB sehr weit auszulegen (BGH Urteil vom 26. Oktober 2006 - VII ZR 194/05; OLG Schleswig Urteil vom 18. Juli 2006 - 3 U 162/05).
  • AG Berlin-Schöneberg, 16.04.2010 - 17b C 206/09

    Mietverhältnis: Verjährung von Ersatzansprüchen eines Mieters für rechtsgrundlos

    So sieht der BGH in seiner Entscheidung vom 28.5.2008,Az VIII ZR 133/07 (recherchiert in juris), in dem Anspruch der Mieter auf Rückzahlung einer geleisteten Schönheitsreparaturkostenpauschale einen Aufwendungsersatzanspruch im Sinne des § 548 Absatz 2 BGB ( im Anschluss an LG Berlin Urteil vom 5.4.2007 Az 62 S 338/06, recherchiert in juris).
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