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   LG Berlin, 06.03.2017 - 28 OH 2/17   

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https://dejure.org/2017,8686
LG Berlin, 06.03.2017 - 28 OH 2/17 (https://dejure.org/2017,8686)
LG Berlin, Entscheidung vom 06.03.2017 - 28 OH 2/17 (https://dejure.org/2017,8686)
LG Berlin, Entscheidung vom 06. März 2017 - 28 OH 2/17 (https://dejure.org/2017,8686)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Dresden, 29.01.2010 - 3 AR 3/10

    Gerichtliche Zuständigkeit für die gerichtliche Geltendmachung von

    Auszug aus LG Berlin, 06.03.2017 - 28 OH 2/17
    Diese Abtrennung könnte nach zutreffender Ansicht nicht allein mit der "isolierten" Zuständigkeit der Kammer für Handelssachen begründet werden (vgl. OLG Dresden, Beschl. v. 29.1.2010 - 3 AR 3/10, Juris, Rnr. 17; OLG Köln, Beschl. v. 14.5.2007 - 8 W 23/07, Rnr. 4).
  • OLG Celle, 26.08.2009 - 4 AR 29/09

    Bindungswirkung der Verweisung des Rechtsstreits an die Kammer für Handelssachen

    Auszug aus LG Berlin, 06.03.2017 - 28 OH 2/17
    Damit verbleibt es im Verhältnis zu den Antragsgegnern zu 2) bis 5) bei der "Grundzuständigkeit" der Zivilkammer (vgl. OLG Celle, Beschl. v. 26.8.2009 - 4 AR 29/09, Juris, Rnr. 13).
  • OLG Frankfurt, 10.12.2004 - 21 AR 138/04

    Funktionelle Zuständigkeit der Kammer für Handelssachen für eine Werklohnklage:

    Auszug aus LG Berlin, 06.03.2017 - 28 OH 2/17
    Dabei kann offen bleiben, ob für die Beweisanträge insgesamt die Zuständigkeit der Kammer für Handelssachen begründet wäre, obwohl die Antragsgegnerin zu 2) nach außen als Gesellschaft bürgerlichen Rechts auftritt (vgl. OLG Frankfurt, Beschl. v. 10.12.2004 - 21 AR 138/04; KG, Beschl. v. 14.2.2008 - 2 AR 3708).
  • OLG Köln, 14.05.2007 - 8 W 23/07

    Bestimmung der funktionellen Zuständigkeit eines Gerichts bei Vorliegen einer

    Auszug aus LG Berlin, 06.03.2017 - 28 OH 2/17
    Diese Abtrennung könnte nach zutreffender Ansicht nicht allein mit der "isolierten" Zuständigkeit der Kammer für Handelssachen begründet werden (vgl. OLG Dresden, Beschl. v. 29.1.2010 - 3 AR 3/10, Juris, Rnr. 17; OLG Köln, Beschl. v. 14.5.2007 - 8 W 23/07, Rnr. 4).
  • BayObLG, 25.07.2022 - 101 AR 36/22

    Bestimmung des zuständigen Gerichts

    Allenfalls könnte die Gefahr bestehen, dass der (beabsichtigte) Rechtsstreit auf einen Verweisungsantrag nach § 98 Abs. 1 GVG hinsichtlich desjenigen Streitgenossen, für den die Streitigkeit als Handelssache nach § 95 GVG zu qualifizieren ist, abgetrennt und insoweit an die Kammer für Handelssachen verwiesen wird (dazu: OLG Dresden, Beschluss vom 29. Januar 2010, 3 AR 3/10, juris Rn. 17; OLG Düsseldorf, MDR 1996, 524; LG Berlin, Beschluss vom 6. März 2017, 28 OH 2/17, BeckRS 2017, 105273).
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