Rechtsprechung
   LG Berlin, 06.07.2021 - 65 S 15/21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,47557
LG Berlin, 06.07.2021 - 65 S 15/21 (https://dejure.org/2021,47557)
LG Berlin, Entscheidung vom 06.07.2021 - 65 S 15/21 (https://dejure.org/2021,47557)
LG Berlin, Entscheidung vom 06. Juli 2021 - 65 S 15/21 (https://dejure.org/2021,47557)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2021,47557) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 04.04.2007 - VIII ZR 223/06

    Anforderungen an die Form eines Verzichts auf die Kündigung eines

    Auszug aus LG Berlin, 06.07.2021 - 65 S 15/21
    Nach der Rechtsprechung des BGH bedarf der Ausschluss - auch nur - einzelner Kündigungsgründe für mehr als ein Jahr der Schriftform (BGH, Urt. v. 04.04.2007 - VIII ZR 223/06, WuM 2007, 272, nach juris Rn. 15ff.).

    Das hat zur Folge, dass, wenn die Parteien - wie hier - wesentliche Bestandteile des Mietvertrages - dazu gehört jede Kündigungsbeschränkung bzw. ihr -ausschluss - nicht in der Vertragsurkunde selbst regeln, sondern in andere Schriftstücke auslagern, so dass sich der Gesamtinhalt der mietvertraglichen Vereinbarung erst aus dem Zusammenspiel dieser "verstreuten" Bestimmungen ergibt, zur Wahrung der Urkundeneinheit die Zusammengehörigkeit der Schriftstücke in geeigneter Weise zweifelsfrei kenntlich gemacht werden muss (BGH, v. 04.04.2007 - VIII ZR 223/06, WuM 2007, 272, nach juris Rn. 20; Urt. v. 15.11.2006 - XII ZR 92/04, juris).

    Das kann durch eine Verbindung mit dem Mietvertrag geschehen oder eine Unterzeichnung und zweifelsfreie Bezugnahme auf den Hauptvertrag (BGH, Urt. v. 04.04.2007 - VIII ZR 223/06, WuM 2007, 272, nach juris Rn. 20).

  • BGH, 20.07.2006 - IX ZR 226/03

    Anfechtbarkeit von Zahlungen eines Dritten an den Ehegatten des Schuldners

    Auszug aus LG Berlin, 06.07.2021 - 65 S 15/21
    (1) Ob ein Rechtsgeschäft wirklich gewollt oder nur zum Schein geschlossen wird, hängt nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung davon ab, ob die Parteien einverständlich nur den äußeren Schein des Abschlusses eines Rechtsgeschäfts hervorrufen, die mit dem betreffenden Rechtsgeschäft verbundenen Rechtswirkungen jedoch nicht eintreten lassen wollen, oder ob sie ein ernstlich gemeintes Rechtsgeschäft für notwendig erachten (vgl. BGH, Urt. v. 20.07.2006 - IX ZR 226/03, Rn. 11, mwN).

    So kann beispielsweise eine bestimmte vertragliche Regelung nicht gleichzeitig steuerlich gewollt, zivilrechtlich aber nicht gewollt sein, wenn der Eintritt des Gewollten gerade ein gültiges, ernstlich gewolltes Rechtsgeschäft voraussetzt (vgl. BGH, Urt. v. 18.11.1976 - VII ZR 150/75, nach juris Rn. 24ff.; Urt. v. 05.07.1993 - II ZR 114/92, nach juris Rn. 7; Urt. v. 20.07.2006 - IX ZR 226/03, nach juris Rn. 11; MüKoBGB/Armbrüster, 8. Aufl. 2018, BGB § 117 Rn. 15; Palandt/Ellenberger, BGB, 78. Aufl. 2019, § 117 Rn. 4).

    Anderes gilt etwa dann, wenn die Parteien eine Steuerhinterziehung begehen wollten; denn zur Täuschung der zuständigen Finanzbehörden reicht der äußere Anschein eines Rechtsgeschäfts aus (vgl. BGH, Urt. v. 20.07.2006 - IX ZR 226/03, nach juris Rn. 11, mwN).

  • BGH, 25.11.2015 - XII ZR 114/14

    Mietvertrag über eine Zahnarztpraxis: Schriftformerfordernis bei Vereinbarung

    Auszug aus LG Berlin, 06.07.2021 - 65 S 15/21
    Der Vertrag genügt den Anforderungen der §§ 145, 147, 535 BGB; er enthält insbesondere die für die Begründung eines schriftlichen Mietvertrages erforderlichen Essentialia, zu denen die Benennung der Vertragsparteien, des Mietgegenstandes, des Mietzinses und der Dauer des Mietverhältnisses gehören (vgl. BGH, Urt. v. 25.11.2015 - XII ZR 114/14, juris Rn. 12; Urt. v. 30.04.2014 - XII 146/12, juris Rn. 23).

    Das als "Mietvertrag" überschriebene Schriftstück kann auch nicht als eigenständiger, neuer Mietvertrag angesehen werden, weil sich dem Vertrag keine Einigung über die wesentlichen Vertragsbestandteile entnehmen lässt (BGH, Urt. v. 25.11.2015 - XII ZR 114/14, juris Rn. 12; v. 30.04.2014 - XII 146/12, juris Rn. 239).

  • BGH, 15.11.2006 - XII ZR 92/04

    Umfang des Auskunftsrechts des gewerblichen Vermieters bei Untervermietung

    Auszug aus LG Berlin, 06.07.2021 - 65 S 15/21
    Das hat zur Folge, dass, wenn die Parteien - wie hier - wesentliche Bestandteile des Mietvertrages - dazu gehört jede Kündigungsbeschränkung bzw. ihr -ausschluss - nicht in der Vertragsurkunde selbst regeln, sondern in andere Schriftstücke auslagern, so dass sich der Gesamtinhalt der mietvertraglichen Vereinbarung erst aus dem Zusammenspiel dieser "verstreuten" Bestimmungen ergibt, zur Wahrung der Urkundeneinheit die Zusammengehörigkeit der Schriftstücke in geeigneter Weise zweifelsfrei kenntlich gemacht werden muss (BGH, v. 04.04.2007 - VIII ZR 223/06, WuM 2007, 272, nach juris Rn. 20; Urt. v. 15.11.2006 - XII ZR 92/04, juris).
  • BGH, 22.05.2019 - VIII ZR 180/18

    Widerspruch gegen Eigenbedarfskündigung; sogenannte Sozialklausel in §§ 574 ff.

    Auszug aus LG Berlin, 06.07.2021 - 65 S 15/21
    Soweit der Beklagte sich pauschal, ohne Mitteilung konkreter Hindernisse, auf die er im Zusammenhang mit ernsthaften Bemühungen um Ersatzwohnraum seit Mitte Dezember 2020 gestoßen ist, auf den angespannten Berliner Wohnungsmarkt beruft, reicht dies auch im Rahmen eines Antrags auf Verlängerung der Räumungsfrist nicht aus (vgl. zu § 574 BGB: BGH, Urt. v. 22.05.2019 - VIII ZR 180/18, nach juris Rn. 53).
  • BGH, 11.01.2007 - VII ZR 165/05

    Rechtsfolgen der Zahlung des Werklohns auf eine geprüfte Schlussrechnung

    Auszug aus LG Berlin, 06.07.2021 - 65 S 15/21
    (st Rspr., BGH, Urt. v. 11.01.2007 - VII ZR 165/05, nach juris Rn. 8, mwN).
  • OLG Köln, 31.03.2005 - 20 U 32/05

    Isolierte Anfechtung der Entscheidung über die vorläufige Vollstreckbarkeit

    Auszug aus LG Berlin, 06.07.2021 - 65 S 15/21
    Der Berufung fehlt das Rechtsschutzbedürfnis, denn der Beklagte hat im Rahmen des Berufungsverfahrens über die Hauptsache die einfachere, schnellere und billigere vom Gesetz vorgesehene Möglichkeit eines Antrags nach § 718 Abs. 1 ZPO (vgl. Herget in: Zöller, ZPO, 33. Aufl. 2020, § 718 Rn. 1; OLG Koblenz Beschl. v. 09.01.2007 - 11 U 1392/06, juris Rn. 7ff.; OLG Frankfurt Beschl. v. 04.09.2007 - 9 U 46/07, juris Rn. 4; OLG Köln, Beschl. v. 31.03.2005 - 20 U 32/05, juris Rn. 7; OLG Nürnberg, Beschl. v. 10.11.1988 - 8 U 3100/88, NJW 1989, 842, beck-online), außerhalb eines Berufungsverfahrens in der Hauptsache können die Parteien nach § 537 ZPO unter den dort genannten Voraussetzungen eine Korrektur erreichen.
  • OLG Nürnberg, 10.11.1988 - 8 U 3100/88

    Abänderung der Entscheidung über die vorläufige Vollstreckbarkeit ohne

    Auszug aus LG Berlin, 06.07.2021 - 65 S 15/21
    Der Berufung fehlt das Rechtsschutzbedürfnis, denn der Beklagte hat im Rahmen des Berufungsverfahrens über die Hauptsache die einfachere, schnellere und billigere vom Gesetz vorgesehene Möglichkeit eines Antrags nach § 718 Abs. 1 ZPO (vgl. Herget in: Zöller, ZPO, 33. Aufl. 2020, § 718 Rn. 1; OLG Koblenz Beschl. v. 09.01.2007 - 11 U 1392/06, juris Rn. 7ff.; OLG Frankfurt Beschl. v. 04.09.2007 - 9 U 46/07, juris Rn. 4; OLG Köln, Beschl. v. 31.03.2005 - 20 U 32/05, juris Rn. 7; OLG Nürnberg, Beschl. v. 10.11.1988 - 8 U 3100/88, NJW 1989, 842, beck-online), außerhalb eines Berufungsverfahrens in der Hauptsache können die Parteien nach § 537 ZPO unter den dort genannten Voraussetzungen eine Korrektur erreichen.
  • BGH, 21.01.2004 - VIII ZR 115/03

    Zulässigkeit einer Mieterhöhung bei einer als öffentlich gefördert vermieteten

    Auszug aus LG Berlin, 06.07.2021 - 65 S 15/21
    Die Auslegung von Vertragsbestimmungen ist Sache des Tatrichters und unterliegt daher nur einer eingeschränkten Überprüfung durch das Revisionsgericht für eine über das Vertragsverhältnis hinausgehende Verwendung vergleichbarer Regelungen ist nichts vorgetragen oder ersichtlich (BGH, Urt. v. 21.1.2004 - VIII ZR 115/03, WuM 2004, 282, nach juris Rn. 21).
  • OLG Karlsruhe, 10.02.1981 - 3 REMiet 1/81

    Geltungsbereich des § 571 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), wenn nur einer der

    Auszug aus LG Berlin, 06.07.2021 - 65 S 15/21
    Vermietet ein Miteigentümer die Immobilie allein, ohne dass ihn die anderen hierzu ermächtigt haben oder dem Vertrag nachträglich zustimmen, so ist der Vertrag zwischen den anderen Miteigentümern und dem Mieter rechtlich ohne Bedeutung, schuldrechtlich aber wirksam (OLG Karlsruhe, REMiets v. 10.02.1981 - 3 REMiet 1/81, nach juris Rn. 11).
  • OLG Frankfurt, 04.09.2007 - 9 U 46/07

    Berufungsbeschränkung auf einen Angriff der Kostenentscheidung und des Ausspruchs

  • OLG Koblenz, 09.01.2007 - 11 U 1392/06

    Berufung mit dem Rechtsschutzziel der vorläufigen Vollstreckbarerklärung des

  • BGH, 18.11.1976 - VII ZR 150/75

    Rechtswirkungen des Handelns eines Baubetreuers

  • BGH, 05.07.1993 - II ZR 114/92

    Steuerbegünstigte Kreditaufnahme durch Kommanditisten - Rechtsschutzbedürfnis bei

  • VG Cottbus, 16.06.2022 - 5 K 451/16
    Die Norm wirkt sowohl im Innen- wie im Außenverhältnis (Gergen, in: Münchener Kommentar zum BGB, 8. Auflage 2020, § 2038 BGB Rn. 24), so dass bei fehlendem gemeinschaftlichem Handeln die Maßnahme im Innen- und Außenverhältnis unwirksam ist (Baldus, in: Staudinger/Löhning, BGB Kommentar, 2020, § 2038 Rn. 13; mit Verweis hierauf: Rißmann/Szalai, in: Gsell/Krüger/Lorenz/Reymann (Hrsg.), beck-online.GROSSKOMMENTAR, Stand: 01.04.2021, § 2038 Rn. 22; a.A. OLG Karlsruhe, Rechtsentscheid in Mietsachen vom 10. Februar 1981 - 3 REMiet 1/81 -, juris Rn. 11, darauf verweisend LG Berlin, Urteil vom 6. Juli 2021 - 65 S 15/21 -, juris Rn. 39 beides in Bezug auf den Mietvertrag).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht