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   LG Berlin, 07.04.2011 - 27 S 20/10   

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https://dejure.org/2011,5361
LG Berlin, 07.04.2011 - 27 S 20/10 (https://dejure.org/2011,5361)
LG Berlin, Entscheidung vom 07.04.2011 - 27 S 20/10 (https://dejure.org/2011,5361)
LG Berlin, Entscheidung vom 07. April 2011 - 27 S 20/10 (https://dejure.org/2011,5361)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    §§ 32, 35 ZPO
    Bei Persönlichkeitsverletzung im Internet gilt doch der "fliegende Gerichtsstand” - entgegen AG Charlottenburg

  • openjur.de

    § 32 ZPO
    Zur Begründung eines "fliegenden Gerichtsstands" bei persönlichkeitsrechtsverletzenden Äußerungen in Presseerzeugnissen oder in Fernsehsendungen; Anwendbarkeit bei Veröffentlichungen im Internet

  • aufrecht.de

    Grundsätze des "fliegenden Gerichtsstands" bei Veröffentlichungen im Internet

  • schertz-bergmann.de PDF
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Pressebericht über Beziehung von reichem Prominenten und mittellosem Vater rechtsverletzend

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Fliegender Gerichtsstand bei Online-Rechtsverletzungen doch anzuwenden

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Fliegender Gerichtsstand landet vor BGH

Besprechungen u.ä. (2)

  • De-legibus-Blog (Entscheidungsbesprechung)

    LG Berlin sagt die Abschaffung des fliegenden Gerichtsstands ab

  • recht-hat.de (Entscheidungsanmerkung)

    LG Berlin bestätigt den "fliegenden Gerichtsstand” bei Persönlichkeitsrechtsverletzungen im Internet

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (11)

  • AG Berlin-Charlottenburg, 16.11.2010 - 226 C 128/10

    Wackelt der fliegende Gerichtsstand?

    Auszug aus LG Berlin, 07.04.2011 - 27 S 20/10
    Wegen der anderen beiden Abmahnschreiben richtete er entsprechende Forderungen auch an die ... AG und die ... GmbH, die Gegenstand der Parallelverfahren 27 S 21/10 (AG Charlottenburg 226 C 128/10) und 27 S 24/10 (AG Charlottenburg 225 C 130/10) sind.

    Hinsichtlich des weitergehend geltend gemachten Schadens war die Berufung zurückzuweisen, da der Kläger nicht berücksichtigt hat, dass es sich bei den geltend gemachten Unterlassungsansprüchen gegen die Beklagte sowie gegen die frühere ... GmbH sowie die frühere ... GmbH in den Parallelverfahren 27 S 24/10 (AG Charlottenburg 225 C 130/10) und 27 S 21/10 (AG Charlottenburg 226 C 128/10) um eine Angelegenheit i.S.d. § 15 Abs. 2 S. 1 RVG handelt.

  • AG Berlin-Charlottenburg, 16.11.2010 - 226 C 130/10

    Kein fliegender Gerichtsstand bei Persönlichkeitsrechtsverletzung im Internet

    Auszug aus LG Berlin, 07.04.2011 - 27 S 20/10
    Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Amtsgerichts Charlottenburg vom 16.11.2010 (226 C 130/10) abgeändert.

    Er beantragt, abändernd unter Aufhebung des am 16.11.2010 verkündeten Urteils des Amtsgerichts Charlottenburg, AZ 226 C 130/10, wie folgt zu erkennen:.

  • BGH, 02.03.2010 - VI ZR 23/09

    Zuständigkeit der deutschen Gerichte für Klage gegen Internetveröffentlichung der

    Auszug aus LG Berlin, 07.04.2011 - 27 S 20/10
    Dem steht entgegen, dass der Bundesgerichtshof in seiner jüngsten Entscheidung zur internationalen Zuständigkeit bei persönlichkeitsrechtsverletzenden Internetveröffentlichungen diesem Kriterium eine klare Absage erteilt hat und einen über die bloße Abrufbarkeit hinaus erforderlichen Inlandsbezug verlangt (BGH v. 2.3.2010, VI ZR 23/09, juris Rn. 18 ff.) bzw. nunmehr sogar einen "deutlichen Inlandsbezug" (BGH v. 29.3.2011, VI ZR 111/10, bislang nur als Pressemitteilung).

    Das ist aber auch bei Übertragung der Grundsätze aus der Entscheidung des BGH vom 2.3.2010 (VI ZR 23/09) auf Internetveröffentlichungen ohne Auslandsbezug zur Begründung der Zuständigkeit gemäß § 32 ZPO ausreichend.

  • LG Köln, 20.03.2009 - 28 O 59/09

    Falsche Tatsachenbehauptung in politischer Fernsehsendung

    Auszug aus LG Berlin, 07.04.2011 - 27 S 20/10
    Zum Teil wird für die örtliche Zuständigkeit allein auf die bestimmungsgemäße Abrufbarkeit des Angebots abgestellt (LG Köln v. 20.3.2009, 28 O 59/09, zitiert nach juris; LG Hamburg v. 7.10.2009, 325 O 191/09, zitiert nach juris).

    Zum Teil tritt eher das Gegenteil des ursprünglich beabsichtigten Zweckes ein, etwa wenn das Landgericht Köln die Rechtswidrigkeit von Äußerungen in einer in Berlin geführten, dort im Lokalfernsehen gesendeten Diskussion im Zusammenhang mit einem Berliner Volksbegehren bewerten muss, weil die Sendung auch im Internet verbreitet wurde (vgl. den Fall des LG Köln, 28 O 59/09, zitiert nach juris).

  • BGH, 05.10.2010 - VI ZR 152/09

    Kosten anwaltlicher Abmahnungen wegen persönlichkeitsrechtsverletzender

    Auszug aus LG Berlin, 07.04.2011 - 27 S 20/10
    Sofern die Reaktionen der verschiedenen Schädiger auf die gleichgerichteten Abmahnungen nicht einheitlich ausfallen und deshalb eine differenzierte Bearbeitung durch den Rechtsanwalt erfordern, können aus der ursprünglich einheitlichen Angelegenheit mehrere Angelegenheiten entstehen (BGH v. 5.10.2010, VI ZR 152/09, juris Rn. 9 ff. m.w.N.).
  • BGH, 07.12.1999 - VI ZR 51/99

    Verdachtsberichterstattung: "Schleimerschmarotzerpack"

    Auszug aus LG Berlin, 07.04.2011 - 27 S 20/10
    Insoweit mag dahin stehen, ob eine Berichterstattung über den Verdacht, der sicherlich leistungsfähige Kläger entziehe sich seiner gesetzlichen Unterhaltspflicht auf Kosten des Steuerzahlers, rechtmäßig wäre, da der angegriffene Artikel sich dazu weder verhält noch die Grundsätze einer zulässigen Verdachtsberichterstattung (vgl. dazu BGH v. 7.12.1999, VI ZR 51/99, juris Rn. 20 ff. m.w.N.) einhält.
  • LG Berlin, 18.06.2009 - 27 O 452/09
    Auszug aus LG Berlin, 07.04.2011 - 27 S 20/10
    Hier wären entsprechend der Entscheidung in dem Verfahren 27 0 452/09 als Streitwert eines einstweiligen Verfügungsverfahrens 7.500 Euro anzusetzen; bei drei Schädigern ergibt dies 22.500 Euro, so dass der Hauptsachewert 30.000 Euro beträgt.
  • OLG Celle, 17.10.2002 - 4 AR 81/02

    Internetverstoß; Gerichtsstand des Begehungsortes; Willkürverbot; Einhaltung des

    Auszug aus LG Berlin, 07.04.2011 - 27 S 20/10
    Zum Teil wird darüber hinaus eine tatsächliche Auswirkung des behaupteten Verstoßes an dem gemäß § 32 ZPO zuständigkeitsbegründenden Ort verlangt (OLG Celle v. 17.10.2002,4 AR 81/02, zitiert nach juris), wobei es dort um die Zuständigkeit am Wohnort des Klägers ging und es sich offenbar nicht um bundesweit bekannte Personen handelte.
  • BGH, 29.03.2011 - VI ZR 111/10

    BGH verneint die internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte für Klage gegen

    Auszug aus LG Berlin, 07.04.2011 - 27 S 20/10
    Dem steht entgegen, dass der Bundesgerichtshof in seiner jüngsten Entscheidung zur internationalen Zuständigkeit bei persönlichkeitsrechtsverletzenden Internetveröffentlichungen diesem Kriterium eine klare Absage erteilt hat und einen über die bloße Abrufbarkeit hinaus erforderlichen Inlandsbezug verlangt (BGH v. 2.3.2010, VI ZR 23/09, juris Rn. 18 ff.) bzw. nunmehr sogar einen "deutlichen Inlandsbezug" (BGH v. 29.3.2011, VI ZR 111/10, bislang nur als Pressemitteilung).
  • LG Hamburg, 07.10.2009 - 325 O 191/09

    FC Bayern-Spieler muss Online-Pressebericht über sein Privatleben nicht dulden

    Auszug aus LG Berlin, 07.04.2011 - 27 S 20/10
    Zum Teil wird für die örtliche Zuständigkeit allein auf die bestimmungsgemäße Abrufbarkeit des Angebots abgestellt (LG Köln v. 20.3.2009, 28 O 59/09, zitiert nach juris; LG Hamburg v. 7.10.2009, 325 O 191/09, zitiert nach juris).
  • BGH, 03.05.1977 - VI ZR 24/75

    Verletzung des Persönlichkeitsrechts durch Behauptungen in einem Zeitungsartikel

  • OLG Brandenburg, 28.11.2016 - 1 U 6/16

    Der fliegende Gerichtsstand bei Verletzungen des Persönlichkeitsrechts

    Eine Übertragbarkeit der Grundsätze dieser Entscheidung auf Kompetenzabgrenzungen auf nationaler Ebene wird nach ganz überwiegender Auffassung grundsätzlich bejaht (OLG Schleswig, NJW-RR 2014, 442, 443; OLG Jena, Urteil vom 7. November 2013, Az.: 1 U 511/13, juris Rn. 5; OLG Frankfurt, MMR 2012, 259, 260; LG Hamburg, Urteil vom 19. September 2014, Az.: 324 S 1/14; juris Rn. 14; LG Berlin, Urteil vom 7. April 2011, Az.: 27 S 20/10, juris Rn. 14), zumal auch zuvor schon die Auffassung vertreten wurde, dass der fliegende Gerichtsstand bei Internetveröffentlichungen nicht schrankenlos gilt, sondern eine bestimmungsgemäße Abrufbarkeit und damit Auswirkung hinzutreten muss (vgl. LG Hamburg, Urteil vom 7. Oktober 2009, Az.: 325 O 191/09, juris Rn. 37; LG Köln, Urteil vom 20. März 2009, Az.: 28 O 59/09, juris Rn. 28; LG Krefeld, MMR 2007, 798, 799; Laucken/Oehler, Fliegender Gerichtsstand mit gestutzten Flügeln?, ZUM 2009, 824 m. w. N.).

    Danach kommt eine Einschränkung der grundsätzlich bundesweit gegebenen Zuständigkeit dann in Betracht, wenn der streitgegenständliche Internetinhalt einen klaren lokalen oder regionalen Bezug aufweist (vgl. LG Berlin, Urteil vom 7. April 2011, Az.: 27 S 20/10, juris Rn. 14), so beispielsweise bei einer Veröffentlichung unter der Überschrift "Lokales" mit einem eindeutigen Bezug zu München, der sich gerade nicht an ein überregionales Publikum richtet (OLG Jena, Urteil vom 7. November 2013, Az.: 1 U 511/13, juris Rn. 6).

  • LG Düsseldorf, 21.05.2021 - 38 O 3/21

    LG Düsseldorf erneut: Beschränkung des fliegenden Gerichtsstands in § 14 Abs. 2

    Liegen hingegen Anknüpfungspunkte für eine Relevanz der Rechtsverletzung am Ort eines abseits der Niederlassung des Unternehmers angerufenen Gerichts vor, ist es sachgerecht, dessen örtliche Zuständigkeit anzunehmen (so lag es im Übrigen in den Fällen, die Rüther, WRP 2021, 726 [728 Rn. 13 bei und in Fn. 37 und 38] lobend als Versuche einer Einschränkung des Gerichtsstands der unerlaubten Handlung anführt, die allerdings durchweg nicht das Wettbewerbsrecht betrafen und bei denen in der Berufungsinstanz jeweils die örtliche Zuständigkeit mit überzeugender Begründung bejaht worden ist, vgl. LG Hamburg, Urteil vom 19. September 2014 - 324 S 1/14, bei juris, und LG Berlin, Urteil vom 7. April 2011 - 27 S 20/10, bei juris, jeweils für Persönlichkeitsrechtsverletzungen sowie LG Frankfurt/Main, Urteil vom 5. November 2009 - 2/3 S 7/09, bei juris, für eine Urheberrechtsverletzung).
  • OLG Schleswig, 13.09.2013 - 2 AR 28/13

    Besonderer Gerichtsstand der unerlaubten Handlung: Erfolgsort bei

    Die zitierten Entscheidungen der Amtsgerichte Charlottenburg und Frankfurt sind dementsprechend auch jeweils von den übergeordneten Landgerichten Berlin (ZUM-RD 2011, S. 412 ff.) und Frankfurt (MMR 2010, S. 142 f.) abgeändert worden.
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