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   LG Berlin, 07.06.2018 - 67 T 66/18   

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https://dejure.org/2018,15722
LG Berlin, 07.06.2018 - 67 T 66/18 (https://dejure.org/2018,15722)
LG Berlin, Entscheidung vom 07.06.2018 - 67 T 66/18 (https://dejure.org/2018,15722)
LG Berlin, Entscheidung vom 07. Juni 2018 - 67 T 66/18 (https://dejure.org/2018,15722)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Ermessensfehlerfreie Verfahrensaussetzung bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über die Verfassungsgemäßheit der Mietpreisbremse

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Mietpreisbremse: Gericht darf Verfahren bis zur Entscheidung des BVerfG aussetzen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Mietpreisbremse: Gericht darf Verfahren bis zur Entscheidung des BVerfG aussetzen! (IMR 2018, 355)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2018, 1114
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • LG Berlin, 01.03.2018 - 67 T 20/18

    Verfahrensaussetzung eines Mietrechtsstreits: Entscheidungserheblichkeit der vom

    Auszug aus LG Berlin, 07.06.2018 - 67 T 66/18
    Es entspricht pflichtgemäß ausgeübtem Aussetzungsermessen, wenn ein Gericht analog § 148 ZPO einen Rechtsstreit bis zu einer Entscheidung des BVerfG über die Verfassungsgemäßheit der sog. Mietpreisbremse aussetzt, sofern die §§ 556d ff. BGB für den Ausgang des Rechtsstreits entscheidungserheblich sind (Fortführung Kammer, Beschl. v. 1. März 2018 - 67 T 20/18, ZMR 2018, 507; Anschluss LG Berlin, Beschl. v. 23. Januar 2018 - 63 S 156/17, GE 2018, 263).

    Deshalb müssen dessen Ausführungen erkennen lassen, dass er das ihm eingeräumte Aussetzungsermessen pflichtgemäß ausgeübt hat und es - unter Zugrundelegung seiner Rechtsauffassung - im Ergebnis tatsächlich auf die Verfassungsgemäßheit des vom BVerfG zu überprüfenden Gesetzes ankommt (vgl. Kammer, Beschl. v. 1. März 2018 - 67 T 20/18, GE 2018, 461, juris Tz. 6).

    Damit ist es den für die Überprüfung der pflichtgemäßen Ausübung seines Aussetzungsermessens durch das Beschwerdegericht unerlässlichen Formalanforderungen in jeder Hinsicht gerecht geworden (vgl. Kammer, Beschl. v. 1. März 2018 - 67 T 20/18, GE 2018, 461, juris Tz. 6).

  • LG Berlin, 12.04.2018 - 67 S 328/17

    Wohnraummiete: Wirksamkeit einer mietvertraglichen Vereinbarung zur zulässigen

    Auszug aus LG Berlin, 07.06.2018 - 67 T 66/18
    Bei dem BVerfG sind - auf zwei Vorlagebeschlüsse der Kammer vom 7. Dezember 2017 (67 S 218/17, NZM 2018, 118) und 12. April 2018 (67 S 328/17, BeckRS 2018, 9562) - derzeit zumindest zwei die Verfassungsgemäßheit der sog. Mietpreisbremse betreffende Normenkontrollverfahren anhängig; es ist nicht nur nicht auszuschließen, sondern überwiegend wahrscheinlich, dass die Verfassungsgemäßheit der §§ 556d ff. BGB zukünftig zum Gegenstand weiterer konkreter Normenkontrollverfahren und Individualverfassungsbeschwerden erhoben werden wird.
  • LG Berlin, 07.12.2017 - 67 S 218/17

    Mietpreisbremse verfassungswidrig? BVerfG-Vorlage

    Auszug aus LG Berlin, 07.06.2018 - 67 T 66/18
    Bei dem BVerfG sind - auf zwei Vorlagebeschlüsse der Kammer vom 7. Dezember 2017 (67 S 218/17, NZM 2018, 118) und 12. April 2018 (67 S 328/17, BeckRS 2018, 9562) - derzeit zumindest zwei die Verfassungsgemäßheit der sog. Mietpreisbremse betreffende Normenkontrollverfahren anhängig; es ist nicht nur nicht auszuschließen, sondern überwiegend wahrscheinlich, dass die Verfassungsgemäßheit der §§ 556d ff. BGB zukünftig zum Gegenstand weiterer konkreter Normenkontrollverfahren und Individualverfassungsbeschwerden erhoben werden wird.
  • BGH, 12.12.2005 - II ZB 30/04

    Überprüfung der Aussetzung des Verfahrens im Beschwerderechtszug; Zulässigkeit

    Auszug aus LG Berlin, 07.06.2018 - 67 T 66/18
    Eine Kostenentscheidung war nicht veranlasst; entstandene Kosten dieses Beschwerdeverfahrens sind Teil der Prozesskosten und gegebenenfalls bei der Hauptsacheentscheidung zu berücksichtigen (BGH, Beschl. v. 12. Dezember 2005 - II ZB 30/04, MDR 2006, 704).
  • LG Berlin, 23.01.2018 - 63 S 156/17
    Auszug aus LG Berlin, 07.06.2018 - 67 T 66/18
    Es entspricht pflichtgemäß ausgeübtem Aussetzungsermessen, wenn ein Gericht analog § 148 ZPO einen Rechtsstreit bis zu einer Entscheidung des BVerfG über die Verfassungsgemäßheit der sog. Mietpreisbremse aussetzt, sofern die §§ 556d ff. BGB für den Ausgang des Rechtsstreits entscheidungserheblich sind (Fortführung Kammer, Beschl. v. 1. März 2018 - 67 T 20/18, ZMR 2018, 507; Anschluss LG Berlin, Beschl. v. 23. Januar 2018 - 63 S 156/17, GE 2018, 263).
  • BVerfG, 08.10.2003 - 2 BvR 1309/03

    Aussetzung eines Zivilrechtsstreits bis zur Entscheidung des

    Auszug aus LG Berlin, 07.06.2018 - 67 T 66/18
    Die Aussetzung eines Rechtsstreits ist in analoger Anwendung von § 148 ZPO zulässig, wenn hinsichtlich eines entscheidungserheblichen Gesetzes ein konkretes Normenkontrollverfahren vor dem BVerfG anhängig ist (vgl. BVerfG, Beschl. v. 8. Oktober 2003 - 2 BvR 1309/03, NJW 2004, 501, 502; Stadler, in: Musielak, ZPO, 14. Aufl. 2017, § 148 Rz. 16 m.w.N.).
  • BGH, 25.03.1998 - VIII ZR 337/97

    Aussetzung des Verfahrens wegen Bedenken gegen die Verfassungsmäßigkeit eines

    Auszug aus LG Berlin, 07.06.2018 - 67 T 66/18
    Der Aussetzungsbeschluss ist allerdings nur dann ermessensfehlerfrei, wenn die Verfassungsgemäßheit des Gesetzes für den iudex a quo tatsächlich entscheidungserheblich ist (vgl. BGH, Beschl. v. 25. März 1998 - VIII ZR 337/97, NJW 1998, 1957).
  • LG Berlin, 22.08.2018 - 65 S 83/18

    Mieter darf sich wegen überhöhter Miete direkt an Rechtsanwalt oder

    Die gegenteilige Auffassung der Zivilkammer 67 überzeugt nicht (vgl. Beschl. v. 07.06.2018 - 67 T 66/18), dies auch maßgeblich deshalb, weil die ZK 67 unter Hinweis auf ihre Vorlagebeschlüsse zur Begründung den Eindruck vermittelt, als würden Teile der Literatur (neben Blankennagel/Schröder/Spoerr, Gutachten im Auftrag von Haus & Grund Deutschland, NZM 2015, 1 auch: Hamer/Schuldt, NZM 2018, 118; Schuldt, Mietpreisbremse, Diss., Nomos, 2017, 193ff) die Auffassung zu den von ihr in den Vorlagen gerügten Verstößen gegen Art. 80 Abs. 1 Satz 2 sowie Art. 3 Abs. 1 GG teilen.
  • LG Berlin, 23.04.2020 - 67 T 35/20

    Aussetzung eines Rechtsstreits wegen eines beim BVerfG anhängigen

    Denn die Aussetzung ist im streitgegenständlichen Kontext nur dann ermessensfehlerfrei, wenn die Verfassungsgemäßheit des Gesetzes für den judex a quo tatsächlich entscheidungserheblich ist (vgl. BGH, Beschl. v. 25. März 1998 - VIII ZR 337/97, NJW 1998, 1957; Kammer, Beschl. v. 01. März 2018 - 67 T 20/18 , ZMR 2018, 507 ; Beschl. v. 7. Juni 2018 - 67 T 66/18 , WuM 2018, 417 ).
  • LG Berlin, 04.04.2019 - 67 S 329/18

    Aktivlegitimation des Inkassodienstleisters für die Geltendmachung der

    Anders als bei einem beim BVerfG anhängigen Normenkontrollverfahren (vgl. dazu Kammer, Beschl. v. 7. Juni 2018 - 67 T 66/18, WuM 2018, 417, beckonline Tz. 3) ist eine Aussetzung unzulässig, nur um eine im Instanzenzug ergehende Entscheidung in einem gleich gelagerten Sachverhalt als Musterprozess abzuwarten (st. Rspr., vgl. nur BGH, Beschl. v. 8. April 2014 - XI ZB 40/11, ZIP 2014, 1045, juris Tz. 15 m.w.N.).
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