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   LG Berlin, 07.10.2016 - 63 S 94/13   

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https://dejure.org/2016,55573
LG Berlin, 07.10.2016 - 63 S 94/13 (https://dejure.org/2016,55573)
LG Berlin, Entscheidung vom 07.10.2016 - 63 S 94/13 (https://dejure.org/2016,55573)
LG Berlin, Entscheidung vom 07. Oktober 2016 - 63 S 94/13 (https://dejure.org/2016,55573)
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  • BGH, 10.12.2014 - VIII ZR 25/14

    Wohnraummiete: Kündigung gegenüber den Erben des Mieters

    Auszug aus LG Berlin, 07.10.2016 - 63 S 94/13
    Mit Urteil vom 10.12.2014 hat der Bundesgerichtshof diese Entscheidung aufgehoben und zur neuen Verhandlung und Entscheidung an das Berufungsgericht zurückverwiesen (VIII ZR 25/14).

    Zwar ist, wie der Bundesgerichtshof in seiner Entscheidung vom 10.12.2014 (VIII ZR 25/14) festgestellt hat, das Kündigungsschreiben vom 29.02.2012 beiden Mieterinnen innerhalb der Monatsfrist des § 564 Satz 2 BGB zugegangen.

    Es reicht vielmehr aus, dass das Kind im Haushalt gelebt hat (BGH, Urteil vom 10.12.2014 - VIII ZR 25/14).

  • AG Berlin-Schöneberg, 14.02.2013 - 2 C 318/12
    Auszug aus LG Berlin, 07.10.2016 - 63 S 94/13
    Die Berufung der Klägerin gegen das am 14.02.2013 verkündete Urteil des Amtsgerichts Schöneberg - 2 C 318/12 - wird zurückgewiesen.

    unter Abänderung des Urteils des Amtsgerichts Schöneberg vom 14.02.2013 zum Aktenzeichen 2 C 318/2012 die Beklagte zu verurteilen, die von ihr gehaltenen Mieträume in dem Hause ... Straße 29 in ... Berlin, Vorderhaus, 2. Obergeschoß rechts, bestehend aus vier Zimmern, einer Küche, einer Toilette, einem Bad und einer Diele mit einer Größe von ca. 130 m² zu räumen und geräumt an die Klägerin herauszugeben.

  • LG Heidelberg, 25.11.2013 - 5 S 33/13

    Wohnraummiete: Kündigung einer Genossenschaftswohnung wegen Fehl- oder

    Auszug aus LG Berlin, 07.10.2016 - 63 S 94/13
    Entscheidend ist somit, ob die Personen "miteinander" oder ob sie - wie in Wohngemeinschaften - "nebeneinander" gewohnt haben (vgl. LG Heidelberg, Entscheidung vom 25.11.2013 - 5 S 33/13, juris; Hinz, ZMR 2002, 640, Sternel, ZMR 2004, 713) und ob die Wohnung nach den tatsächlichen Verhältnissen den gemeinsamen Lebensmittelpunkt bildete (vgl. Häublein in Münchener Kommentar zum BGB, 6. Auflage 2012, § 563, Rn. 16, m.w.N.).
  • LG Köln, 01.09.1993 - 10 S 168/93
    Auszug aus LG Berlin, 07.10.2016 - 63 S 94/13
    24 Den Charakter des Lebensmittelpunkts verliert die Wohnung nicht dadurch, dass eine Person temporär abwesend ist oder - wie die Beklagte für ihr Studium in Potsdam - eine weitere Wohnung gemietet hat (LG Köln, Urteil vom 1. September 1993 - 10 S 168/93, juris).
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