Rechtsprechung
LG Berlin, 08.02.2017 - 65 S 411/15 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- mietrechtsiegen.de
Eintritt in Mietverhältnis nach Tod des Mieters
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Untermietverhältnis schließt gemeinsamen Haushalt nicht aus!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (6)
- Daryai & Kuo - Rechtsanwälte (Kurzinformation)
Eintritt des im gemeinsamen Haushalt lebenden Kindes in den Mietvertrag
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Tochter als Untermieterin - Ein Untermietverhältnis schließt das Recht des Kindes nicht aus, beim Tod der Mutter deren Mietvertrag zu übernehmen
- anwalt.de (Kurzinformation)
Tod des Mieters: Müssen seine Mitbewohner ausziehen?
- promietrecht.de (Kurzinformation)
Mieter verstorben, Kind hat Untermietvertrag, Wohnung übernehmen
- anwalt.de (Kurzinformation)
Eintritt des im gemeinsamen Haushalt lebenden Kindes in den Mietvertrag
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Untermietvertrag schließt nicht Eintritt des Kindes des verstorbenen Mieters in Mietvertrag aus - Für Eintritt genügt gemeinsames Leben im Haushalt
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Untermietverhältnis schließt gemeinsamen Haushalt nicht aus! (IMR 2017, 263)
Verfahrensgang
- AG Berlin-Neukölln, 13.10.2015 - 18 C 146/15
- LG Berlin, 08.02.2017 - 65 S 411/15
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 04.02.2015 - VIII ZR 175/14
Zur Kündigung bei unverschuldeter Geldnot des Mieters
Auszug aus LG Berlin, 08.02.2017 - 65 S 411/15
Denn hierbei handelt es sich um einen neuen Streitgegenstand, sodass die auf diese Weise herbeigeführte nachträgliche Klagehäufung (§ 260 ZPO) wie eine Klageänderung im Sinne der §§ 263, 533 ZPO zu behandeln ist (BGH, Urteil vom 04.02.2015 - VIII ZR 175/14; BGH, Beschluss vom 27.10.2015 - VIII ZR 288/14). - BGH, 27.10.2015 - VIII ZR 288/14
Wohnraummiete: Zulässigkeit einer wegen weiterer Zahlungsrückstände …
Auszug aus LG Berlin, 08.02.2017 - 65 S 411/15
Denn hierbei handelt es sich um einen neuen Streitgegenstand, sodass die auf diese Weise herbeigeführte nachträgliche Klagehäufung (§ 260 ZPO) wie eine Klageänderung im Sinne der §§ 263, 533 ZPO zu behandeln ist (BGH, Urteil vom 04.02.2015 - VIII ZR 175/14; BGH, Beschluss vom 27.10.2015 - VIII ZR 288/14). - BGH, 10.12.2014 - VIII ZR 25/14
Wohnraummiete: Kündigung gegenüber den Erben des Mieters
Auszug aus LG Berlin, 08.02.2017 - 65 S 411/15
Insofern seien keine überspannten Anforderungen zu stellen (BGH, Urteil vom 10.12.2014 - VIII ZR 25/14).