Rechtsprechung
LG Berlin, 08.04.1991 - 81 T 977/90 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1991,7657) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
ZPO § 811b
Wird zitiert von ... (2)
- LG Koblenz, 03.03.2005 - 2 T 114/05
Voraussetzungen für den Beginn der Zwangsvollstreckung durch den …
Es ist allgemein anerkannt, dass der Gerichtsvollzieher die Zwangsvollstreckung bei einer Zwangsvollstreckung Zugum-Zug gemäß § 756 ZPO nicht beginnen darf, wenn der Schuldner die Identität der angebotenen Gegenleistung bestreitet und der Gerichtsvollzieher außer Stande ist nachzuprüfen, ob die Identität der angebotenen Gegenleistung mit der in dem Vollstreckungstitel bezeichneten gegeben ist (DGVZ 2003, 40; LG Bonn DGVZ 1991, 91; LG Kleve, DGVZ 1991, 12; LG Darmstadt DGVZ 1989, 71; LG Düsseldorf DGVZ 1986, 139; LG Frankenthal MDR 1982, 61). - LG Düsseldorf, 09.01.1995 - 25 T 1270/94 Dies ist aus den angeführten Gründen nicht der Fall (…vergl. Zöller- Stöber, 19. Aufl., § 811 b Rnr. 1; a. A. LG Berlin, DGVZ 1991, 91 ohne nähere Begründung).