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   LG Berlin, 08.07.2015 - 65 S 281/14   

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https://dejure.org/2015,28736
LG Berlin, 08.07.2015 - 65 S 281/14 (https://dejure.org/2015,28736)
LG Berlin, Entscheidung vom 08.07.2015 - 65 S 281/14 (https://dejure.org/2015,28736)
LG Berlin, Entscheidung vom 08. Juli 2015 - 65 S 281/14 (https://dejure.org/2015,28736)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Kündigung wegen Eigenbedarfs, Suizidgefahr, Alter, Behinderung, depressive Erkrankung im höheren Lebensalter

  • mietrechtsiegen.de

    Widerspruch gegen Eigenbedarfskündigung - Gefahr einer schweren depressiven Störung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Trotz Eigenbedarfs: Depressiver Mieter muss nicht ausziehen!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Keine Eigenbedarfskündigung bei depressiven Mietern

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Depression vor Eigenbedarf - wenn Vermieter zurücktreten müssen

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Unwirksame Eigenbedarfskündigung eines betagten, langjährigen Mieters aufgrund ernsthafter Suizidgefahr - Vorliegen einer nicht zu rechtfertigenden Härte im Sinne von § 574 Abs. 1 BGB

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Trotz Eigenbedarfs: Depressiver Mieter muss nicht ausziehen (IMR 2016, 104)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 20.05.1999 - 1 BvR 29/99

    Verkennung der Bedeutung des GG Art 14 Abs 1 S 1 für die Rechtsstellung des

    Auszug aus LG Berlin, 08.07.2015 - 65 S 281/14
    Dabei sind die durch die Wertentscheidung des Grundgesetzes gezogenen Grenzen zu beachten: die Eigentumsgarantie des Art. 14 Abs. 1 S.1 GG wirkt zugunsten des Mieters und des Vermieters; neben dem Eigentum des Vermieters genießt auch das Besitzrecht des Mieters den Schutz des Art. 14 GG (BVerfG Beschl. v. 26. Mai 1993 - 1 BvR 208/93, in: NJW 1993, 2035; Kammerbeschl. v. 20. Mai 1999 - 1 BvR 29/99, in: NJW-RR 1999, 1097, jew. zit. nach juris).

    Bei der Interessenabwägung dürfen die Gericht nicht in unzulässiger Weise in die Lebensplanung der Parteien eingreifen, insbesondere nicht eigene Wertentscheidungen an die der Parteien setzen (BVerfG Kammerbeschl. v. 20. Mai 1999, a.a.O.; BGH, Urteil vom 04. März 2015 - VIII ZR 166/14, zitiert nach juris).

  • BGH, 16.10.2013 - VIII ZR 57/13

    Zur Anwendbarkeit des § 573a BGB bei einer mietvertraglichen

    Auszug aus LG Berlin, 08.07.2015 - 65 S 281/14
    Die mit einem Umzug unvermeidlichen Unannehmlichkeiten stellen keine Härtegründe dar (vgl. BGH Urt. v. 16. Oktober 2013 - VIII ZR 57/13, in: NJW 2013, 1596 = Grundeigentum 2013, 674).

    Unabhängig davon sind nach den höchstrichterlich entwickelten Maßstäben nicht nur sichere Folgen einer Räumung zu berücksichtigen, sondern kann bereits die ernsthafte Gefahr einer erheblichen gesundheitlichen Verschlechterung die Annahme einer unzumutbaren Härte rechtfertigen (vgl. BGH, Urteil vom 16. Oktober 2013, a.a.O.; vgl auch: BGH Beschl. v. 13. August 2009 - 1 ZB 11/09 Rn. 8ff, in: NZM 2009, 816).

  • BVerfG, 26.05.1993 - 1 BvR 208/93

    Besitzrecht des Mieters

    Auszug aus LG Berlin, 08.07.2015 - 65 S 281/14
    Dabei sind die durch die Wertentscheidung des Grundgesetzes gezogenen Grenzen zu beachten: die Eigentumsgarantie des Art. 14 Abs. 1 S.1 GG wirkt zugunsten des Mieters und des Vermieters; neben dem Eigentum des Vermieters genießt auch das Besitzrecht des Mieters den Schutz des Art. 14 GG (BVerfG Beschl. v. 26. Mai 1993 - 1 BvR 208/93, in: NJW 1993, 2035; Kammerbeschl. v. 20. Mai 1999 - 1 BvR 29/99, in: NJW-RR 1999, 1097, jew. zit. nach juris).
  • BGH, 20.10.2004 - VIII ZR 246/03

    Überprüfung der Interessenabwägung im Rahmen einer Eigenbedarfskündigung durch

    Auszug aus LG Berlin, 08.07.2015 - 65 S 281/14
    Nicht ausreichend ist hingegen die lediglich theoretische Möglichkeit des Eintritts von Nachteilen (vgl. BGH Urt. v. 20. Oktober 2004 - VIII ZR 246/03, in: NZM 2005, 143 = Grundeigentum 2005, 174; Schmidt-Futterer/Blank Mietrecht, 11. Aufl. 2013, § 574 Rn. 20).
  • BGH, 22.11.2007 - I ZB 104/06

    Zulässigkeit der Räumungsvollstreckung bei Gesundheitsgefährdung des Schuldners

    Auszug aus LG Berlin, 08.07.2015 - 65 S 281/14
    Zugunsten der Klägerin ist zwar zu berücksichtigen, dass dem Mieter grundsätzlich die Mitwirkung an der Beseitigung von Räumungshindernissen und die Verpflichtung obliegt, sich - soweit möglich und angezeigt - in eine zumutbare ärztliche Behandlung zu begeben (vgl. BGH Beschl. v. 22.11.2007 - I ZB 104/06 Rn. 9, in: NJW 2008, 1000, zit. nach juris).
  • BGH, 13.08.2009 - I ZB 11/09

    Vorliegen einer mit den guten Sitten unvereinbaren Härte i.S.d. § 765a

    Auszug aus LG Berlin, 08.07.2015 - 65 S 281/14
    Unabhängig davon sind nach den höchstrichterlich entwickelten Maßstäben nicht nur sichere Folgen einer Räumung zu berücksichtigen, sondern kann bereits die ernsthafte Gefahr einer erheblichen gesundheitlichen Verschlechterung die Annahme einer unzumutbaren Härte rechtfertigen (vgl. BGH, Urteil vom 16. Oktober 2013, a.a.O.; vgl auch: BGH Beschl. v. 13. August 2009 - 1 ZB 11/09 Rn. 8ff, in: NZM 2009, 816).
  • VerfGH Berlin, 01.06.2010 - VerfGH 13/10

    Verletzung rechtlichen Gehörs iSv

    Auszug aus LG Berlin, 08.07.2015 - 65 S 281/14
    Auch die nach Feststellung des Härtegrundes vorzunehmende Abwägung des daraus folgenden Bestandsinteresse des Mieters gegen das Erlangungsinteresse des Vermieters auf der Grundlage einer sorgfältigen Sachverhaltsfeststellung führt hier dazu, dass den Belangen des Beklagten ein größeres Gewicht beizumessen ist (vgl. BGH Urt. v. 16. Oktober, 2013, a.a.O.; BerlVerfGH Beschl. v. 1. Juni 2010 - VerfGH 13/10, in BeckRS 2010, 33490; Schmidt-Futterer/Blank, Mietrecht, 11. Aufl., 2013, § 574 Rz. 64).
  • BGH, 04.03.2015 - VIII ZR 166/14

    Eigenbedarfskündigung bei Wohnraummiete: Prüfungsgrenzen für die Gerichte bei der

    Auszug aus LG Berlin, 08.07.2015 - 65 S 281/14
    Bei der Interessenabwägung dürfen die Gericht nicht in unzulässiger Weise in die Lebensplanung der Parteien eingreifen, insbesondere nicht eigene Wertentscheidungen an die der Parteien setzen (BVerfG Kammerbeschl. v. 20. Mai 1999, a.a.O.; BGH, Urteil vom 04. März 2015 - VIII ZR 166/14, zitiert nach juris).
  • BGH, 20.03.2013 - VIII ZR 233/12

    Keine Rechtsmissbräuchlichkeit einer Kündigung wegen eines bei Abschluss des

    Auszug aus LG Berlin, 08.07.2015 - 65 S 281/14
    Die mit einem Umzug unvermeidlichen Unannehmlichkeiten stellen keine Härtegründe dar (vgl. BGH Urt. v. 16. Oktober 2013 - VIII ZR 57/13, in: NJW 2013, 1596 = Grundeigentum 2013, 674).
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