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   LG Berlin, 08.09.2003 - 93 O 47/03   

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https://dejure.org/2003,19962
LG Berlin, 08.09.2003 - 93 O 47/03 (https://dejure.org/2003,19962)
LG Berlin, Entscheidung vom 08.09.2003 - 93 O 47/03 (https://dejure.org/2003,19962)
LG Berlin, Entscheidung vom 08. September 2003 - 93 O 47/03 (https://dejure.org/2003,19962)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Verschmelzungsbericht: Erfordernis der Unterzeichnung durch alle Vorstandsmitglieder

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2003, 2027
  • DB 2004, 589
  • NZG 2004, 337
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Düsseldorf, 16.01.2004 - 16 W 63/03

    Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf den Hauptaktionär - Erwirkung

    Auszug aus LG Berlin, 08.09.2003 - 93 O 47/03
    Denn hieraus kann ein objektiv urteilender Anteilsinhaber nicht entnehmen, dass die übrigen Vorstandsmitglieder die Vollständigkeit des Verschmelzungsberichts auch unter Berücksichtigung ihrer eigenen Kenntnisse zum Ausdruck bringen wollen, da aus einem Schweigen grundsätzlich kein Rückschluss auf einen entsprechenden Erklärungswillen gezogen wer[DB 2004 S. 590]den kann.
  • OLG Stuttgart, 03.12.2003 - 20 W 6/03

    Aktiengesellschaft: Ausschluss von Minderheitsaktionären; Erläuterung des

    Auch wenn man bei § 293a AktG und § 8 Abs. 1 UmwG den Grund für die Pflicht einer Erklärung durch den gesamten Vorstand darin sieht, dass es sich um eine Wissenserklärung handelt (LG Berlin, ZIP 2003, 2027; Lutter in Lutter, UmwG, 2. Aufl., § 8 Rn. 9; Mayer in Widmann/Mayer, Umwandlungsrecht, Bearb. November 1999, § 8 UmwG Rn. 13 ff.; Grunewald in Geßler/Hefermehl, AktG, § 340a Rn. 18), besteht kein Grund, eine Erklärung aller Geschäftsführer zu verlangen.
  • OLG Hamm, 17.03.2005 - 27 W 3/05

    Zum Freigabeverfahren bei Aufhebung der Registersperre eines angefochtenen

    Sofern der Auffassung des Landgerichts Berlin (NZG 2004, 337) gefolgt werden kann, wonach der Verschmelzungsbericht nach § 8 UmwG die Erklärung aller Vorstandsmitglieder erfordert, würde dies auf der Besonderheit beruhen, dass der Verschmelzungsbericht nach § 8 Abs. 1 UmwG als Bericht des Vertretungsorgans gegenüber der Gesellschaft abgegeben wird.
  • KG, 25.10.2004 - 23 U 234/03

    Wirksame Verschmelzung von Aktiengesellschaften: Anforderungen an den der

    Mit Urteil vom 8.September 2003 hat das LG Berlin (ZIP 2003, 2027, dazu EWiR 2004, 141 (Keil)) den Anfechtungsklagen im Wesentlichen stattgegeben und die Beschlüsse zu TOP 1 (Zustimmung zum Abschluss eines Verschmelzungsvertrages zwischen der Vattenfall Europe Aktiengesellschaft und der Bewag AG) und TOP 2 (Erhöhung des Grundkapitals der Beklagten und entsprechende Satzungsänderung) der Tagesordnung der außerordentlichen Hauptversammlung der Beklagten vom 6.Februar 2002 für nichtig erklärt, da der Beschlussfassung in der Hauptversammlung der Beklagten kein wirksamer Verschmelzungsbericht i.S.v. § 8 UmwG zugrunde gelegen habe.
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