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LG Berlin, 08.11.2007 - 31 O 135/05 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- LG Stuttgart, 10.04.2012 - 26 O 466/10
Regress - Produkthaftung - Konstruktionsfehler einer Fenster- und …
Dies führt in vorliegendem Fall dazu, dass sich die Beweislast zu Gunsten der Klägerin dahingehend umkehrt, dass die Beklagte nachzuweisen hat, dass ihr Konstruktionsfehler der mangelnden Überwachung der Bandgeschwindigkeit für das Unfallgeschehen nicht ursächlich war (LG Berlin, Urt. v. 08.11.2007, 31 O 135/05, zitiert nach juris m.w.N.;… Staudinger-Oechsler, Neubearb. 2009, § 1 ProdHaftG Rdnr. 163 m.w.N.).Denn steht, wie oben ausgeführt fest, dass das Produkt zum Zeitpunkt des Inverkehrbringens fehlerhaft war, ist es Sache des Herstellers, den Sachverhalt aufzuklären und gegebenenfalls die Folgen einer Beweislosigkeit zu tragen, weil dieser die Produktionssphäre überblickt und den Konstruktionsprozess selbst durchführt (LG Berlin, Urt. v. 08.11.2007, 31 O 135/05, zitiert nach juris m.w.N.).