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LG Berlin, 08.11.2018 - 66 S 114/18 |
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 60 Abs 1 InsO, § 144 Abs 1 InsO, § 174 InsO, § 179 Abs 1 InsO
Insolvenzverwalterhaftung: Hinweispflichten gegenüber Gläubigern bei Forderungsanmeldungen zur Tabelle; Anforderungen an die Anmeldung des Anspruchs des Anfechtungsgegners nach Rückgewähr der anfechtbaren Leistung - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Schadensersatzanspruch eines Gläubigers gegen den Insolvenzverwalter wegen schuldhafter Pflichtverletzung hinsichtlich Feststellung der angemeldeten Forderung zur Tabelle
- Wolters Kluwer
Schadensersatzanspruch eines Gläubigers gegen den Insolvenzverwalter wegen schuldhafter Pflichtverletzung hinsichtlich Feststellung der angemeldeten Forderung zur Tabelle
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Berlin-Charlottenburg - 221 C 44/18
- LG Berlin, 08.11.2018 - 66 S 114/18
Papierfundstellen
- NZI 2019, 113
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 21.02.2013 - IX ZR 92/12
Verjährungshemmung: Wirkungslosigkeit der auf einer unsubstantiierten …
Auszug aus LG Berlin, 08.11.2018 - 66 S 114/18
Zulässigkeitsvoraussetzung ist stets, dass die Forderung zuvor zur Tabelle angemeldet, geprüft und bestritten worden ist (BGH, Urteil vom 21. Februar 2013, VIII ZR 92/12, ZInsO 2013, 602).