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   LG Berlin, 08.12.2016 - 67 S 276/16   

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https://dejure.org/2016,50096
LG Berlin, 08.12.2016 - 67 S 276/16 (https://dejure.org/2016,50096)
LG Berlin, Entscheidung vom 08.12.2016 - 67 S 276/16 (https://dejure.org/2016,50096)
LG Berlin, Entscheidung vom 08. Dezember 2016 - 67 S 276/16 (https://dejure.org/2016,50096)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • berlin.de (Pressemitteilung und Volltext)

    Keine Duldung von Modernisierungsmaßnahmen in Kleinhausanlage Am Steinberg

  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 10 Abs 5 EnEV, § 24 EnEV, § 25 EnEV, § 541b Abs 2 S 4 BGB
    Wohnraummietvertrag: Pflicht zur Duldung von Modernisierungsmaßnahmen in denkmalgeschützter Kleinhausanlage bei mietvertraglichem Modernisierungsverbot

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Modernisierungsverbot vereinbart: Muss der Mieter eine energetische Nachrüstung dulden?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Duldung von Modernisierungsmaßnahmen?

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Keine Duldung von Modernisierungsmaßnahmen in Kleinhaus-anlage "Am Steinberg"

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Ergänzende Vertragsauslegung zu Lasten des Mieters durch die Bestimmungen der EnEV? (IMR 2017, 93)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 20.01.2016 - VIII ZR 152/15

    Allgemeine Geschäftsbedingungen für einen Altmietvertrag über eine Wohnung:

    Auszug aus LG Berlin, 08.12.2016 - 67 S 276/16
    Bei der gebotenen Auslegung der Klausel verbleiben nach Ausschöpfung aller in Betracht kommender Auslegungsmöglichkeiten zumindest zwei rechtlich vertretbare Auslegungsergebnisse, die für die Anwendung der Unklarheitenregelung erforderlich sind (st. Rspr., vgl. nur BGH, Urt. v. 20.01.2016 - VIII ZR 152/15 Tz. 19 = NZM 2016, 307).

    Für die Frage, wann von einer Unwesentlichkeit der Beeinträchtigung im Sinne der vertraglichen Regelung auszugehen ist, kann im Rahmen der Auslegung die zum Zeitpunkt des Abschlusses des Mietvertrags im Jahr 1986 maßgebliche Gesetzeslage (§ 541b Abs. 2 S. 4 BGB a.F.) herangezogen werden (vgl. BGH, Urt. v. 20.01.2016 - VIII ZR 152/15 -, juris Tz. 26 = NZM 2016, 307).

  • BGH, 23.02.1972 - VIII ZR 91/70

    Voraussetzungen für die Wirksamkeit einer Abtretung - Befugnis zur Weitergabe des

    Auszug aus LG Berlin, 08.12.2016 - 67 S 276/16
    Deshalb bedarf es auch keiner abschließenden Entscheidung der Kammer, ob die der erstinstanzlichen Klageabweisung zu Grunde gelegte Rechtsauffassung des Amtsgerichts, die Beklagten hätten die Maßnahmen nicht zu dulden, da diese aufgrund ihrer Art und ihres Ausmaßes dazu führten, dass etwas im Vergleich zur bisherigen Mietsache völlig Neues geschaffen werde, zutreffend ist oder nicht (vgl. dazu BGH, Urt. v. 23.02.1972 - VIII ZR 91/70 - = NJW 1972, 723).
  • BGH, 11.04.2013 - III ZR 79/12

    Haftung bei Kapitalanlagen: Verjährung von Schadensersatzansprüchen gegen einen

    Auszug aus LG Berlin, 08.12.2016 - 67 S 276/16
    Davon ausgehend kann es die Kammer dahinstehen lassen, ob das pauschale Bestreiten der Klägerin zur von den Beklagten im Einzelnen dargetanen Genehmigung nicht "aufs Geratewohl" erfolgt ist und damit "als Behauptung ins Blaue" ohnehin prozessual unbeachtlich war, nachdem die Klägerin in der Berufungsverhandlung auf Befragen der Kammer eingeräumt hat, von ihren Rechtsvorgängern nur lückenhafte Unterlagen und Auskünfte über das streitgegenständliche Mietobjekt (und die weiteren Objekte der Siedlung) erhalten zu haben (vgl. BGH, Urt. v. 11.04.2013 - III ZR 79/12 -, juris Tz. 43 = NZG 2013, 899).
  • BGH, 08.05.2013 - IV ZR 84/12

    BGH erklärt zwei Ausschlussklauseln in der Rechtsschutzversicherung für unwirksam

    Auszug aus LG Berlin, 08.12.2016 - 67 S 276/16
    Zusätzlich zu berücksichtigen sind auch der für den durchschnittlichen vertragstypischen Verwendungsgegner ohne Spezialkenntnisse auf dem jeweiligen Rechtsgebiet erkennbare Sinn und Zweck der Klausel (st. Rspr., vgl. nur BGH, Urt. v. 08.05.2013 - IV ZR 84/12 -, juris Tz. 10 = NJW 2013, 2739).
  • BGH, 16.11.2005 - VIII ZR 5/05

    Recht des Mieters auf Anbringung einer Parabolantenne am Balkon der Mietwohnung

    Auszug aus LG Berlin, 08.12.2016 - 67 S 276/16
    Zwar überschreiten vom Mieter veranlasste Veränderungen der Bausubstanz der Mietsache, die nicht von § 554a BGB erfasst oder ohne Zustimmung des Vermieters erfolgt sind, im Regelfall den zwischen den Parteien vereinbarten Vertragszweck und stellen einen vertragswidrigen Gebrauch dar, deren Unterlassung der Vermieter gemäß § 541 BGB ebenso verlangen kann wie die Beseitigung des vertragswidrig geschaffenen Zustands (vgl. BGH, Urt. v. 03.07.1974 - VIII ZR 43/73 -, juris Tz. 11 = NJW 1974, 1463; Urt. v. 16.11.2005 - VIII ZR 5/05 -, juris Tz. 13 = NJW 2006, 1062).
  • BGH, 26.06.1974 - VIII ZR 43/73

    Vorliegen eines vertragswidrigen Gebrauchs und einer Eigentumsbeeinträchtigung

    Auszug aus LG Berlin, 08.12.2016 - 67 S 276/16
    Zwar überschreiten vom Mieter veranlasste Veränderungen der Bausubstanz der Mietsache, die nicht von § 554a BGB erfasst oder ohne Zustimmung des Vermieters erfolgt sind, im Regelfall den zwischen den Parteien vereinbarten Vertragszweck und stellen einen vertragswidrigen Gebrauch dar, deren Unterlassung der Vermieter gemäß § 541 BGB ebenso verlangen kann wie die Beseitigung des vertragswidrig geschaffenen Zustands (vgl. BGH, Urt. v. 03.07.1974 - VIII ZR 43/73 -, juris Tz. 11 = NJW 1974, 1463; Urt. v. 16.11.2005 - VIII ZR 5/05 -, juris Tz. 13 = NJW 2006, 1062).
  • BGH, 10.10.2007 - VIII ZR 260/06

    Anbringung einer Parabolantenne durch einen ausländischen Mieter; Berufung auf

    Auszug aus LG Berlin, 08.12.2016 - 67 S 276/16
    Ob der Mieter von der Mietsache vertragswidrig Gebrauch gemacht hat, ist jedoch stets im Einzelfall anhand der zwischen den Parteien getroffenen Vertragsvereinbarungen durch die Ermittlung des wirklichen Parteiwillens unter Berücksichtigung von Treu und Glauben zu ermitteln (vgl. BGH, Urt. v. 10.10.2007 - VIII ZR 260/06 -, juris Tz. 12 = NJW 2008, 216).
  • BGH, 02.11.2016 - XII ZR 153/15

    Geschäftsraummiete: Erheblichkeit des Einwands rechtmäßigen Alternativverhaltens

    Auszug aus LG Berlin, 08.12.2016 - 67 S 276/16
    Diese Wertung entspricht der spiegelbildlichen Behandlung den Mieter treffender öffentlich-rechtlicher Nutzungsbeschränkungen und Gebrauchshindernisse, die nur dann geeignet sind, seinerseits Gewährleistungsrechte zu begründen, wenn der Mieter in seinem vertragsgemäßen Gebrauch auch tatsächlich eingeschränkt wird, indem die zuständige Behörde die Nutzung des Mietobjekts durch ein rechtswirksames und unanfechtbares Verbot bereits untersagt hat oder zumindest eine langwährende Unsicherheit über die Zulässigkeit der behördlichen Nutzungsuntersagung die begründete Besorgnis bewirkt, das Grundstück nicht zum vertragsgemäßen Gebrauch nutzen zu können (st. Rspr., vgl. zuletzt BGH, Urt. v. 02.11.2016 - XII ZR 153/15 -, juris Tz. 16).
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