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LG Berlin, 09.04.2008 - 84 O 55/07 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Notar hafttet wegen Rückgabe einer Bürgschaft; Haftung eines Notars bei Rückgabe einer Bürgschaft ohne vorherige Anzeige beim Gläubiger
Verfahrensgang
- LG Berlin, 09.04.2008 - 84 O 55/07
- KG, 24.04.2009 - 9 U 65/08
- BGH, 09.12.2010 - VII ZR 206/09
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 10.11.1983 - VII ZR 373/82
Rechte des Erwerbers einer Eigentumswohnung bei am Sondereigentum auftretenden …
Auszug aus LG Berlin, 09.04.2008 - 84 O 55/07
Das Gericht vermag dem Beklagten zu 2. nicht darin zu folgen, dass die Kläger ohne weiteres einen Teil der ersten Werklohnrate in Höhe von 96, 5% hätten zurückhalten können, um die Mängelbeseitigung durch die KG durchzusetzen, ebenso wie dies bei einer Ratenzahlungspflicht nach Baufortschritt ( BGH NJW 1984, 725 ff. [BGH 10.11.1983 - VII ZR 373/82] ) möglich sei. - OLG Hamm, 17.09.2002 - 15 W 338/02
Erlöschen einer Altersvorsorgevollmacht bei Tod des Vollmachtgebers
Auszug aus LG Berlin, 09.04.2008 - 84 O 55/07
Der Rechtsprechung des Bundesgerichtshof, wenngleich sie ausschließlich zu den sogenannten Vorauszahlungsfällen ergangen sein mag, ist aber zu entnehmen, dass die vom Bauträger zu stellende Bürgschaft nach § 7 MaBV auch einen Ausgleich für die von dem Bauherrn eingegangene Verpflichtung darstellen soll, die Vergütung nicht erst, entsprechend der gesetzlichen Regelung in § 641 Abs. 1 S. 1 BGB , bei der Abnahme entrichten zu müssen ( BGH DNotZ 2003, 120; BGH DNotZ 2002, 872 ).