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   LG Berlin, 09.04.2015 - 67 S 28/15   

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LG Berlin, 09.04.2015 - 67 S 28/15 (https://dejure.org/2015,9480)
LG Berlin, Entscheidung vom 09.04.2015 - 67 S 28/15 (https://dejure.org/2015,9480)
LG Berlin, Entscheidung vom 09. April 2015 - 67 S 28/15 (https://dejure.org/2015,9480)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 133 BGB, § 157 BGB, § 543 Abs 2 S 1 Nr 2 BGB, § 543 Abs 3 S 1 BGB, § 553 Abs 1 S 1 BGB
    Wohnraummiete: Auslegung einer befristeten Untermieterlaubnis; Abmahnung wegen unerlaubter Untervermietung durch unwirksame Kündigung; Pflichtverletzung des Mieters durch fortdauernde Untätigkeit nach Ablauf einer befristeten Untermiterlaubnis; berechtigendes Interesse ...

  • IWW
  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Befristete Untermieterlaubnis; einschlägige unwirksame Vermieterkündigung als konkludente Abmahnung; Pflicht zur Exmittierung des Untermieters; Untermieter mit Mehrfachresidenzen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Befristete Untermieterlaubnis abgelaufen: Mieter muss Untermietverhältnis beenden!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Untermieterlaubnis abgelaufen - Untermietverhältnis beenden!

  • koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)

    Befristete Untermieterlaubnis abgelaufen: Mieter muss Untermietverhältnis beenden!

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Untermiete - Kündigung nach Ablauf der befristeten Untermieterlaubnis

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Nach Ablauf der befristeten Untermieterlaubnis kann Vermieter nach erfolgter Abmahnung das Mietverhältnis fristlos kündigen - Entgeltliche, unbefugte Gebrauchsüberlassung stellt schwerwiegende Pflichtverletzung dar

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Ablauf einer zeitlich befristeten Untermieterlaubnis: Mieter muss tätig werden! (IMR 2015, 320)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2015, 640
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (7)

  • LG Berlin, 18.11.2014 - 67 S 360/14

    Wohnraummietvertrag: Fristlose Kündigung bei gewerblicher Überlassung der Wohnung

    Auszug aus LG Berlin, 09.04.2015 - 67 S 28/15
    Die trotz erfolgter Abmahnung fortgesetzte entgeltliche Gebrauchsüberlassung stellt einen derart schwerwiegenden Pflichtverstoß des Beklagten dar, dass den Klägern eine Fortsetzung des Mietverhältnisses selbst bis zum Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist nicht zuzumuten war (vgl. Kammer, Beschl. v. 18. November 2014 - 67 S 360/14, NZM 2015, 248 (zur Begründetheit einer fristlosen Kündigung wegen unbefugter Gebrauchsüberlassung ohne vorherige Abmahnung)).
  • BGH, 23.11.2005 - VIII ZR 4/05

    Voraussetzungen der Erlaubnis zur Untervermietung

    Auszug aus LG Berlin, 09.04.2015 - 67 S 28/15
    Als berechtigtes Interesse i.S.d. § 553 Abs. 1 Satz 1 BGB ist jedes nach Vertragsschluss entstehende Interesse des Mieters von nicht ganz unerheblichem Gewicht anzusehen, das mit der geltenden Rechts- und Sozialordnung in Einklang steht (vgl. BGH, Urt. v. 23. November 2005 - VIII ZR 4/05, NJW 2006, 1200 Tz. 8; Emmerich, in: Staudinger, BGB, Neubearbeitung 2014, § 553 Rz. 4).
  • LG Berlin, 03.08.2010 - 63 S 607/09
    Auszug aus LG Berlin, 09.04.2015 - 67 S 28/15
    Ob bereits diese Kündigungen materiell wirksam waren, bedurfte keiner abschließenden Entscheidung der Kammer, da eine in ihrem Kündigungsvorwurf einschlägige vorhergehende Kündigung die Funktion einer konkludenten Abmahnung selbst dann erfüllt, wenn sie unwirksam ist (vgl. BAG, Urt. v. 31. August 1989 - 2 AZR 13/89, EzBAT § 53 BAT Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 21; LG Berlin, Urt. v. 3. August 2010 - 63 S 607/09, GE 2010, 1271).
  • BGH, 09.05.2012 - VIII ZR 327/11

    BGH verneint Anwendung des § 569 Abs. 3 Nr. 3 BGB auf preisgebundenen Wohnraum

    Auszug aus LG Berlin, 09.04.2015 - 67 S 28/15
    Denn die Klausel, die gemäß § 566 Abs. 1 BGB auch gegen die Kläger wirkt, kann unter Zugrundelegung der Auslegungsparameter der §§ 133, 157 BGB nicht dahin ausgelegt werden, dass der Vermieter sich über eine Einschränkung der Voraussetzungen für eine ordentliche Kündigung hinaus auch seiner gesetzlichen Kündigungsmöglichkeiten aus wichtigem Grund begeben wollte (vgl. BGH, Urt. v. 9. Mai 2012 - VIII ZR 327/11, NJW 2012, 2270 Tz. 26 f.).
  • BGH, 02.02.2011 - VIII ZR 74/10

    Wohnraummiete: Unerlaubte Untervermietung als Kündigungsgrund;

    Auszug aus LG Berlin, 09.04.2015 - 67 S 28/15
    Es konnte dahinstehen, ob der auf eine unbefugte Gebrauchsüberlassung oder deren Fortsetzung gerichtete Kündigung rechtsmissbräuchlich ist, wenn der Mieter zuvor eine Erlaubnis erbeten und ihm der Vermieter eine solche trotz bestehender Pflicht zur Erteilung verweigert hat (vgl. BGH, Urt. v. 2. Februar 2011 - VIII ZR 74/10, NJW 2011, 1065 Tz. 22).
  • BGH, 04.12.2013 - VIII ZR 5/13

    Zum Kündigungsrecht des Vermieters bei unerlaubter Untervermietung

    Auszug aus LG Berlin, 09.04.2015 - 67 S 28/15
    Eine dem Beklagten günstigere Beurteilung wäre hinsichtlich des ihm zur Last zu legenden Pflichtverstoßes nur in Betracht zu ziehen gewesen, wenn es ihm in dem zwischen der letzten Abmahnung und dem Ausspruch der Kündigung vom 5. Juni 2014 liegenden Zeitraum aus tatsächlich Gründen nicht möglich gewesen wäre, eine Beendigung des mit seiner Nichte begründeten Untermietverhältnisses und deren Auszug herbeizuführen (vgl. BGH, Urt. v. 4. Dezember 2013 - VIII ZR 5/13, NZM 2014, 128 Tz. 12).
  • BAG, 31.08.1989 - 2 AZR 13/89

    Kündigung: verhaltensbedingte Kündigung infolge verspäteter Krankmeldung

    Auszug aus LG Berlin, 09.04.2015 - 67 S 28/15
    Ob bereits diese Kündigungen materiell wirksam waren, bedurfte keiner abschließenden Entscheidung der Kammer, da eine in ihrem Kündigungsvorwurf einschlägige vorhergehende Kündigung die Funktion einer konkludenten Abmahnung selbst dann erfüllt, wenn sie unwirksam ist (vgl. BAG, Urt. v. 31. August 1989 - 2 AZR 13/89, EzBAT § 53 BAT Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 21; LG Berlin, Urt. v. 3. August 2010 - 63 S 607/09, GE 2010, 1271).
  • BGH, 27.09.2023 - VIII ZR 88/22

    Untervermietung bei einer aus beruflichen Gründen genutzten Nebenwohnung

    aa) Die Revisionserwiderung greift in diesem Zusammenhang die vom Berufungsgericht vorliegend und in einer weiteren Entscheidung (LG Berlin [67. Zivilkammer], WuM 2015, 421, 422) offen gelassene Frage auf, ob die Erzielung von Untermieteinnahmen zum Unterhalt mehrerer Mietobjekte jedenfalls in Lagen angespannter Wohnungsmärkte wie Berlin im Widerspruch zur geltenden Sozialordnung stehe, weil für den Untermieter nicht der gleiche Bestandsschutz bestehe wie für den Hauptmieter (vgl. hierzu LG Berlin [65. Zivilkammer], WuM 2017, 263, 264 f.), und verweist ergänzend darauf, dass der Untervermieter auch hinsichtlich der Miethöhe von den bei einem regulären Wohnraummietverhältnis geltenden Beschränkungen weitgehend befreit sei.
  • LG Berlin, 13.02.2020 - 67 S 369/18

    Wohnraummiete: Erlangung der Informationen des Vermieters zum Kündigungsgrund auf

    Davon ausgehend konnte dahinstehen, ob es der Beklagten zu 1) nicht ohnehin an einem berechtigten Interesse i.S.d.§ 553 Abs. 1 BGB mangelte, da eine dem wirtschaftlichen Unterhalt mehrerer Wohnsitze dienende Gebrauchsüberlassung jedenfalls vor dem Hintergrund eines regional angespannten Wohnungsmarktes mit der geltenden Rechts- und Sozialordnung nicht mehr in Einklang zu bringen ist (vgl. dazu Kammer, Urt. v. 9. April 2015 - 67 S 28/15 , MDR 2015, 640 , juris Tz. 10 ).
  • LG Berlin, 17.03.2022 - 67 S 286/21

    Anspruch eines Mieters auf Gestattung der teilweisen Gebrauchsüberlassung eines

    Berechtigt ist jedes Interesse des Mieters von nicht ganz unerheblichem Gewicht, das mit der geltenden Rechts- und Sozialordnung in Einklang steht (vgl. BGH, Urt. v. 31. Januar 2017 - VIII ZR 105/17, NZM 2018, 325, 330, juris Tz. 53; Kammer, Urt. v. 9. April 2015 - 67 S 28/15, NJOZ 2015, 1084, juris Tz. 10).

    Ob die Erzielung von Untermieteinnahmen zum Unterhalt mehrerer Mietsachen jedenfalls in angespannten Wohnungsmärkten wie Berlin im Widerspruch zur geltenden Sozialordnung steht, da die davon betroffenen Untermieter wegen der vereinfachten Kündigungsmöglichkeiten des Hauptmieters nach § 573a Abs. 2 BGB und der zusätzlichen Möglichkeit zur unmittelbaren Inanspruchnahme durch den (Haupt-)Vermieter nach Beendigung des Hauptmietverhältnisses gemäß § 546 Abs. 2 BGB einem erheblich höheren Beendigungsrisiko ausgesetzt sind als bei Begründung eines gewöhnlichen Hauptmietverhältnisses, bedarf davon ausgehend keiner Entscheidung (vgl. dazu Kammer, Urt. v. 9. April 2015 - 67 S 28/15, NJOZ, 2015, 1084, juris Tz. 10; LG Berlin, Urt. v. 8. Februar 2017 - 65 S 433/16, WuM 2017, 263, juris Tz. 21).

  • LG Berlin, 09.02.2016 - 67 S 18/16

    Räumungsprozess gegen den gekündigten Wohnraummieter: Vollstreckungsschutz in der

    Selbst wenn aber eine entsprechende Ableitung möglich wäre, stünde dieser die vornehmliche und vorrangige ratio des § 721 Abs. 1 ZPO entgegen, die darin liegt, die Obdachlosigkeit des zur Räumung verurteilten Mieters zu vermeiden (vgl. Kammer, Urt. v. 9. April 2015 - 67 S 28/15, WuM 2015, 421 Tz. 14 m.w.N.; Kroppenberg, in: Prütting/Gehrlein, ZPO, 7. Aufl. 2015, § 721 Rz. 1; Lehmann-Richter, a.a.O., Rz. 1).
  • LG Berlin, 07.04.2022 - 67 S 7/22

    Einzimmerwohnung als Gegenstand der Gebrauchsüberlassung von Wohnraumteil

    Berechtigt ist jedes Interesse des Mieters von nicht ganz unerheblichem Gewicht, das mit der geltenden Rechts- und Sozialordnung in Einklang steht (vgl. BGH, Urt. v. 31. Januar 2018 - VIII ZR 105/17, NZM 2018, 325, juris Tz. 53; Kammer, Urt. v. 17. März 2022 - 67 S 286/21, juris Tz. 12; Urt. v. 9. April 2015 - 67 S 28/15, WuM 2015, 421, juris Tz. 10).
  • LG Berlin II, 09.01.2024 - 67 S 184/23

    Anspruch auf Untervermietung nach Auszug eines Mitmieters?

    Berechtigt ist jedes Interesse des Mieters von nicht ganz unerheblichem Gewicht, das mit der geltenden Rechts- und Sozialordnung in Einklang steht (vgl. BGH, Urt. v. 31. Januar 2018 - VIII ZR 105/17, NZM 2018, 325, juris Tz. 53; Kammer, Urt. v. 17. März 2022 - 67 S 286/21, juris Tz. 12; Urt. v. 9. April 2015 - 67 S 28/15, WuM 2015, 421, juris Tz. 10).
  • LG Berlin, 22.07.2021 - 67 S 59/21

    Anspruch auf Erlaubnis zur Gebrauchsüberlassung bei Mietermehrheit

    Als berechtigtes Interesse i.S.d. 553 Abs. 1 Satz 1 BGB ist jedes nach Vertragsschluss entstehende Interesse des Mieters von nicht ganz unerheblichem Gewicht anzusehen, das mit der geltenden Rechts- und Sozialordnung in Einklang steht (st. Rspr., vgl. nur BGH, Urt. v. 23. November 2005 - VIII ZR 4/05, NJW 2006, 1200, juris Tz. 8; Kammer, Urt. v. 9. April 2015 - 67 S 28/15, WuM 2015, 421, juris Tz. 9; Emmerich, in: Staudinger, BGB, Neubearb. 2021, § 553 Rz. 4).
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