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   LG Berlin, 09.09.2019 - 51 S 17/18   

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LG Berlin, 09.09.2019 - 51 S 17/18 (https://dejure.org/2019,63506)
LG Berlin, Entscheidung vom 09.09.2019 - 51 S 17/18 (https://dejure.org/2019,63506)
LG Berlin, Entscheidung vom 09. September 2019 - 51 S 17/18 (https://dejure.org/2019,63506)
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  • LG Krefeld, 20.04.2018 - 1 S 68/17

    Abwehranspruch gegen Laub aus Nachbars Garten?

    Auszug aus LG Berlin, 09.09.2019 - 51 S 17/18
    Eine explizite Auseinandersetzung mit dem Problem findet sich jedoch, soweit ersichtlich, lediglich der Entscheidung des Landgerichts Krefeld vom 20.04.2018 - 1 S 68/17.

    Diese seien lediglich anhand von § 906 BGB zu messen (LG Krefeld, Urteil vom 20. April 2018 - 1 S 68/17 -, Rn. 31, juris).

    Das Gericht schließt sich im vorliegenden Fall der Entscheidung des Landgerichts Krefeld - 1 S 68/17 - an.

  • BGH, 14.11.2003 - V ZR 102/03

    Kiefern in Nachbars Garten

    Auszug aus LG Berlin, 09.09.2019 - 51 S 17/18
    Das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 14. November 2003 - V ZR 102/03 - trifft hierzu keine klare Aussage.

    Das Abfallen von Laub, Nadeln, Blüten und Zapfen von Sträuchern und Bäumen würde demnach lediglich zu den "ähnlichen Einwirkungen" im Sinne des § 906 Abs. 1 Satz 1 BGB gehören (vgl. BGH, Urteil vom 14. November 2003 - V ZR 102/03 -, BGHZ 157, 33-47).

  • BGH, 26.11.2004 - V ZR 83/04

    Anforderungen an die Bestimmtheit des Antrages; Pflicht des

    Auszug aus LG Berlin, 09.09.2019 - 51 S 17/18
    In anderen Entscheidungen wurde dagegen auch eine Beeinträchtigung durch Laub- oder Nadelabfall unter § 910 BGB gefasst (vgl. BGH, Urteil vom 26. November 2004 - V ZR 83/04 -, Rn. 19, juris; OLG Koblenz, Beschluss vom 08. Oktober 2013 - 3 U 631/13 -, Rn. 36, juris; so auch Staudinger/Roth (2016) BGB § 910, Rn. 20).

    Die Revision war zuzulassen, da hinsichtlich des Anwendungsbereichs des § 910 BGB Unklarheit besteht und dieses Urteil jedenfalls von der Entscheidung des BGH vom 26. November 2004 - V ZR 83/04 - abweicht.

  • BGH, 10.07.2015 - V ZR 229/14

    Verschattung eines Grundstücks durch Bäume des Nachbarn

    Auszug aus LG Berlin, 09.09.2019 - 51 S 17/18
    Eine aus diesem Verhältnis folgende selbständige Verpflichtung stellt mit Rücksicht auf die nachbarrechtlichen Sonderregelungen eine Ausnahme dar und setzt voraus, dass ein über die gesetzliche Regelung hinausgehender billiger Ausgleich der widerstreitenden Interessen dringend geboten erscheint (BGH, Urteil vom 10. Juli 2015 - V ZR 229/14 -, Rn. 16, juris).
  • OLG Köln, 22.05.1996 - 11 U 6/96

    Geltendmachung eines Zahlungsanspruches durch einen Miteigentümer bei Zustimmung

    Auszug aus LG Berlin, 09.09.2019 - 51 S 17/18
    In diesem Sinne kann auch das Urteil des OLG Köln vom 22. Mai 1996 - 11 U 6/96 - verstanden werden, in dem ausgeführt wird, dass lediglich solche Beeinträchtigungen Ansprüche aus § 910 rechtfertigen können, die gerade durch den Überhang hervorgerufen werden, wobei das Gericht in diesem Fall insbesondere auf durch den Überwuchs hervorgerufene Nachteile für die Lichtzufuhr abgestellt hat (OLG Köln, Urteil vom 22. Mai 1996 - 11 U 6/96 -, Rn. 10, juris).
  • OLG Koblenz, 08.10.2013 - 3 U 631/13

    Nachbarrecht: Erhebliche Beeinträchtigung der Grundstücksnutzung durch

    Auszug aus LG Berlin, 09.09.2019 - 51 S 17/18
    In anderen Entscheidungen wurde dagegen auch eine Beeinträchtigung durch Laub- oder Nadelabfall unter § 910 BGB gefasst (vgl. BGH, Urteil vom 26. November 2004 - V ZR 83/04 -, Rn. 19, juris; OLG Koblenz, Beschluss vom 08. Oktober 2013 - 3 U 631/13 -, Rn. 36, juris; so auch Staudinger/Roth (2016) BGB § 910, Rn. 20).
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