Rechtsprechung
LG Berlin, 10.03.2017 - 63 S 248/16 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- berlin.de
- online-und-recht.de
Fernabsatzrechtliche Vorschriften auf Mietpreis-Erhöhungen anwendbar
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
Mieterhöhungsverlangen als Fernabsatzgeschäft, Widerrufsrecht für Zustimmung zur Mieterhöhung, für Fernabsatz organisiertes Vertriebs- oder Dienstleistungssystem
- mietrechtsiegen.de
Zustimmung zu Mieterhöhungsverlangen - Widerruf
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Kann der Mieter die Zustimmung zur Mieterhöhung widerrufen?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (10)
- berlin.de (Pressemitteilung)
Möglichkeit eines Mieters, seine Zustimmung zu einer Mieterhöhung zu widerrufen
- beckmannundnorda.de (Kurzinformation)
Widerrufsrecht des Mieters bei Zustimmung zur Mieterhöhung - Vorschriften über Fernabsatzgeschäfte grundsätzlich anwenbar
- ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)
Fernabsatzrechtliche Vorschriften bei Mietpreis-Erhöhungen?
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Widerrufsrecht für Mieterhöhung?
- otto-schmidt.de (Kurzinformation)
Können Mieter die Zustimmung zur Mieterhöhung widerrufen?
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Möglichkeit eines Mieters, seine Zustimmung zu einer Mieterhöhung zu widerrufen
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Anwendbarkeit des Fernabsatzrechts auf Mietpreiserhöhungen
- anwalt.de (Kurzinformation)
Mietrecht: Kann schriftliche Mieterhöhung widerrufbares Fernabsatzgeschäft sein?
- datev.de (Kurzinformation)
Möglichkeit eines Mieters zum Widerruf seiner Zustimmung zu einer Mieterhöhung
- promietrecht.de (Kurzinformation)
Zustimmung zur Mieterhöhung - Ist ein Widerruf für Mieter möglich?
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Mieterhöhung: Zustimmung in Ausnahmefällen doch widerruflich? (IMR 2017, 228)
Verfahrensgang
- AG Berlin-Pankow/Weißensee, 05.08.2016 - 6 C 64/16
- LG Berlin, 10.03.2017 - 63 S 248/16
- BGH, 17.10.2018 - VIII ZR 94/17
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- LG Berlin, 14.09.2016 - 18 S 357/15
Wohnraummiete: Widerruf der Zustimmung des Mieters zum Mieterhöhungsverlangen des …
Auszug aus LG Berlin, 10.03.2017 - 63 S 248/16
Werden für das Mieterhöhungsverlangen sowie die Zustimmung ausschließlich Fernkommunikationsmittel verwendet, liegt ein Fernabsatzgeschäft vor, das den §§ 312 ff. BGB unterfällt (entgegen LG Berlin, Urteil vom 14.09.2016 - 18 S 357/15, IMR 2017, 52).Werden für das Mieterhöhungsverlangen sowie die Zustimmung ausschließlich Fernkommunikationsmittel verwendet, liegt ein Fernabsatzgeschäft vor, das den §§ 312 ff. BGB unterfällt (entgegen LG Berlin, Urteil vom 14.09.2016 - 18 S 357/15, IMR 2017, 52).
- AG Berlin-Spandau, 27.10.2015 - 5 C 267/15
Mieterhöhungsverlangen ist kein Fernabsatzvertrag!
Auszug aus LG Berlin, 10.03.2017 - 63 S 248/16
Aus § 312 Abs. 4 BGB folgt, dass der Abschluss des Mietvertrags selbst und/oder nachfolgende ihn berührende Veränderungen bei Vorliegen der nachfolgend dargestellten Voraussetzungen so genannte Haustürgeschäfte oder Fernabsatzverträge sein können, bei denen zugunsten des Verbrauchers (= Mieter) ein Widerrufsrecht besteht (a.A. AG Spandau v. 27.10.2015 - 5 C 267/15, GE 2015, 1463). - BGH, 12.11.2015 - I ZR 168/14
Schuldbeitritt: Darlegungs- und Beweislast für das Vorliegen eines …
Auszug aus LG Berlin, 10.03.2017 - 63 S 248/16
Wegen der angenommenen widerleglichen Vermutung gem. § 312c Abs. 1 BGB ist ferner davon auszugehen, dass - wenn wie hier feststeht, dass der Vertrag unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln geschlossen wurde - der Unternehmer die Beweislast dafür trägt, dass dies nicht im Rahmen eines Fernabsatzsystems geschehen ist (zuletzt: BGH v.12.11.2015 - I ZR 168/14, WM 2016, 968). - AG Berlin-Pankow/Weißensee, 05.08.2016 - 6 C 64/16
Wohnraummiete: Widerrufsrecht für eine Zustimmung zu einer Mieterhöhung
Auszug aus LG Berlin, 10.03.2017 - 63 S 248/16
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Amtsgerichts Pankow/Weißensee vom 05.08.2016 - 6 C 64/16 - wird auf seine Kosten zurückgewiesen.