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   LG Berlin, 10.07.2014 - 20 O 374/13   

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https://dejure.org/2014,50842
LG Berlin, 10.07.2014 - 20 O 374/13 (https://dejure.org/2014,50842)
LG Berlin, Entscheidung vom 10.07.2014 - 20 O 374/13 (https://dejure.org/2014,50842)
LG Berlin, Entscheidung vom 10. Juli 2014 - 20 O 374/13 (https://dejure.org/2014,50842)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 138 BGB, § 781 BGB, § 826 BGB
    Vorsätzliche sittenwidrige Schädigung: Vollstreckung aus unrichtigem Vollstreckungsbescheid bei Wissen von der Unwirksamkeit des zugrundeliegenden Anerkenntnisses

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 09.02.1999 - VI ZR 9/98

    Unterlassung der Zwangsvollstreckung aus einem Vollstreckungsbescheid

    Auszug aus LG Berlin, 10.07.2014 - 20 O 374/13
    Die Rechtskraft muss nur dann zurücktreten, wenn es mit dem Gerechtigkeitsgedanken schlechthin unvereinbar wäre, dass der Titelgläubiger seine formelle Rechtsstellung unter Missachtung der materiellen Rechtslage zu Lasten des Schuldners ausnutzt (BGH NJW 1999, 1257).
  • BGH, 10.10.1997 - V ZR 74/96

    Wirksamkeit einer unter Ausschaltung des Rechtsanwalts einer Vertragspartei

    Auszug aus LG Berlin, 10.07.2014 - 20 O 374/13
    Zu berücksichtigen ist nicht nur der objektive Gehalt des Geschäfts, sondern es sind auch die Umstände, die zu seiner Vornahme geführt haben sowie die Absicht und die Motive der Parteien in die Würdigung einzubeziehen (BGH Urt. v. 9.06.2005, VIII ZR 99/04; BGH WM 1998, 513).
  • BGH, 19.03.2008 - VIII ZR 68/07

    Zustellung eines Vollstreckungsbescheids an eine prozessunfähige Partei

    Auszug aus LG Berlin, 10.07.2014 - 20 O 374/13
    Mit Schreiben vom 18.12.2012 hat die Klägerin angekündigt, zunächst das Verfahren aus dem Vollstreckungsbescheid fortsetzen zu wollen, sie hat von diesem Ansinnen unter Verweis auf die Rechtsprechung des BGH (Urt. v. 19.03.2008, VIII ZR 68/07) jedoch wieder Abstand genommen.
  • BGH, 17.01.2008 - III ZR 239/06

    Werbung eines Partnervermittlungsinstituts mit einer nicht vermittlungsbereiten

    Auszug aus LG Berlin, 10.07.2014 - 20 O 374/13
    Die sekundäre Darlegungslast bewirkt, dass der Gegner den Vortrag der (primär-) beweisbelasteten Partei nicht einfach bestreiten darf, sondern im Rahmen des ihm Zumutbaren gehalten ist, die für das Gegenteil sprechenden Tatsachen und Umstände darzutun (BGH NJW 2008, 982).
  • BGH, 23.05.1962 - V ZR 123/60

    Rechtsfolgen des nachträglichen Erwerbs des unberechtigt Verfügenden

    Auszug aus LG Berlin, 10.07.2014 - 20 O 374/13
    Der Geltendmachung eines solches Schuldanerkenntnisses, das bereicherungsrechtlich kondizierbar ist, steht bei Erlass des Vollstreckungsbescheides bereits der von Amts wegen zu berücksichtigende (BGHZ 37, 147, 152) Einwand der unzulässigen Rechtsausübung gem. § 242 BGB (dolo agit, qui petit, quod statim redditurus est) entgegen.
  • BGH, 18.05.2000 - IX ZR 43/99

    Rückforderung eines abstrakten Schuldanerkenntnisses

    Auszug aus LG Berlin, 10.07.2014 - 20 O 374/13
    Besteht dieser nicht, ist das Schuldanerkenntnis kondizierbar (BGH NJW 2000, 2501).Ein Bereicherungsanspruch kommt nur dann nicht in Betracht, wenn die Parteien mit dem Anerkenntnisvertrag einen Streit oder eine Unsicherheit über den Inhalt des zwischen den Parteien bestehenden Rechtsverhältnisses beenden wollten BGH NJW 2000, 2501).
  • OLG Koblenz, 22.09.1997 - 5 W 505/97
    Auszug aus LG Berlin, 10.07.2014 - 20 O 374/13
    Bei der Schadensersatzklage gem. § 826 BGB, die sich gegen einen Titel wendet, hat der Titelgläubiger, wenn der Schuldner das Bestehen einer Verbindlichkeit leugnet, die Darlegungslast für den Bestand der titulierten Forderung (OLG Koblenz MDR 1998, 349).
  • BGH, 11.11.1964 - IV ZR 320/63

    Zulässigkeit neuen Vorbringens in einem nachgelassenen Schriftsatz

    Auszug aus LG Berlin, 10.07.2014 - 20 O 374/13
    Soweit der nachgelassene Schriftsatz Sonstiges nachschiebt, das nicht durch den verspäteten Schriftsatz veranlasst wurde, sondern auch ohne diesen bereits hätte vorgetragen werden können, ist der nachgelassene Schriftsatz nicht zu berücksichtigen (Zimmermann ZPO § 283 Rn. 8; BGH NJW 1965, 297).
  • BGH, 24.09.1987 - III ZR 187/86

    Materielle Rechtskraft von Vollstreckungsbescheiden; Unterlassung der

    Auszug aus LG Berlin, 10.07.2014 - 20 O 374/13
    Bei der Überprüfung der Richtigkeit eines Vollstreckungsbescheides im Rahmen eines Anspruches aus § 826 BGB sind neben fehlerhafter Tatsachenwürdigungen auch Rechtsfehler zu berücksichtigen (BGHZ 101, 380, 383).
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