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   LG Berlin, 10.07.2019 - 66 S 7/19   

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https://dejure.org/2019,31723
LG Berlin, 10.07.2019 - 66 S 7/19 (https://dejure.org/2019,31723)
LG Berlin, Entscheidung vom 10.07.2019 - 66 S 7/19 (https://dejure.org/2019,31723)
LG Berlin, Entscheidung vom 10. Juli 2019 - 66 S 7/19 (https://dejure.org/2019,31723)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Verwirkung des Anspruchs auf erhöhte Nutzungsentschädigung

  • mietrechtsiegen.de

    Nutzungsentschädigung nach Wohnraumkündigung - Verwirkung des Anspruchs

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verwirkung der Erhöhung der Nutzungsentschädigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2019, 1182
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 12.07.2016 - XI ZR 501/15

    Zur angeblich rechtsmissbräuchliche Ausübung eines Verbraucherwiderrufsrechts

    Auszug aus LG Berlin, 10.07.2019 - 66 S 7/19
    Welche Anforderungen sich aus diesem im Einzelfall ergeben, kann regelmäßig nur mit Hilfe einer umfassenden Bewertung der gesamten Fallumstände entschieden werden, wobei die Interessen aller an einem bestimmten Rechtsverhältnis Beteiligten zu berücksichtigen sind (BGH, Urteil vom 12.7.2016, XI ZR 501/15, NJW 2016, 3518).

    Die Annahme einer Verwirkung setzt neben einem Zeitmoment das Vorliegen besonderer, ein Vertrauen des Verpflichteten in die Nichtgeltendmachung des Rechtes begründender Umstände voraus (BGH, Urteil vom 12.7.2016, a.a.O.).

  • BGH, 18.01.2017 - VIII ZR 17/16

    Wohnraummiete: Bemessung der Nutzungsentschädigung bei verspäteter Rückgabe der

    Auszug aus LG Berlin, 10.07.2019 - 66 S 7/19
    Zuzugeben ist der Klägerin, dass der Bundesgerichtshof in der Entscheidung VIII ZR 17/16 vom 18.1.2017 (NJW 2017, 1022 ff.) ausgesprochen hat, maßgeblich sei nicht die aus dem Recht der Mieterhöhung bekannte "ortsübliche Vergleichsmiete", sondern eine Marktmiete verstanden als die bei Neuabschluss eines Mietvertrages ortsübliche Miete.

    Der allgemeine Vorbehalt "weiterer Ansprüche", wie er beispielsweise im Kündigungsschreiben vom 11.7.2014 enthalten war, ließ 2014 den heute von der Klägerin vertretenen Standpunkt nicht deutlich werden, zumal bis zum Bekanntwerden der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 18.1.2017 (VIII ZR 17/16) noch Jahre vergingen.

  • BGH, 07.05.2014 - IV ZR 76/11

    Unanwendbarkeit des § 5a Abs. 2 Satz 4 VVG a.F. auf Lebens- und

    Auszug aus LG Berlin, 10.07.2019 - 66 S 7/19
    Eine Rechtsausübung kann unzulässig sein, wenn sich objektiv das Gesamtbild eines widersprüchlichen Verhaltens ergibt, weil das frühere Verhalten mit dem späteren sachlich unvereinbar ist und die Interessen der Gegenpartei im Hinblick hierauf vorrangig schutzwürdig erscheinen (BGH, Urteil vom 7.5.2014, IV ZR 76/11, NJW 2014, 2646).
  • BGH, 16.02.2005 - IV ZR 18/04

    Rechtsmissbräuchlichkeit der Berufung auf den Ablauf der Klagefrist durch den

    Auszug aus LG Berlin, 10.07.2019 - 66 S 7/19
    Das in § 242 BGB verankerte Prinzip von Treu und Glauben bildet eine allen Rechten immanente Inhaltsbegrenzung (BGH, Urteil vom 16.2.2005, IV ZR 18/04, NJW-RR 2005, 619).
  • BGH, 25.05.2011 - IV ZR 191/09

    Lebensversicherungsvertrag: Anfechtung des Versicherers aufgrund einer ohne

    Auszug aus LG Berlin, 10.07.2019 - 66 S 7/19
    Der Verstoß gegen dieses Prinzip ist im Verfahren von Amts wegen zu berücksichtigen (BGH, Beschluss vom 25.5.2011, IV ZR 191/09, NJW 2011, 3149 m.w.N.).
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