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   LG Berlin, 10.09.2019 - 63 S 277/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,43040
LG Berlin, 10.09.2019 - 63 S 277/18 (https://dejure.org/2019,43040)
LG Berlin, Entscheidung vom 10.09.2019 - 63 S 277/18 (https://dejure.org/2019,43040)
LG Berlin, Entscheidung vom 10. September 2019 - 63 S 277/18 (https://dejure.org/2019,43040)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 559 Abs 3 BGB, § 559b Abs 1 S 2 BGB
    Wohnraummiete: Verteilung der Kosten für Fassadendämmung auf alle Mieter; Merkmal der Billigkeit in Zusammenhang mit einer ofenbeheizten Dachgeschosswohnung

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Mieterhöhung nach Modernisierungsmaßnahmen, Modernisierung für mehrere Wohnungen, Wärmedämmung

  • mietrechtsiegen.de

    Mieterhöhung bei Verteilung der Kosten der Hausfassadendämmung auf alle Mieter

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Kostenumlage einer Fassadendämmung auf eine Dachgeschosswohnung

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Modernisierung: Ohne Vorteil keine Mieterhöhung

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Mit Ofen beheizte Dachgeschosswohnung grenzt nicht an Wärmedämmung: Unzulässige Beteiligung an Modernisierungskosten - Kostenverteilung entspricht nicht der Billigkeit

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • LG Berlin, 22.10.2013 - 63 S 108/13
    Auszug aus LG Berlin, 10.09.2019 - 63 S 277/18
    Das Gericht hat dann gemäß § 315 Abs. 3 Satz 2 BGB die Bestimmung einer der Billigkeit entsprechenden Verteilung im Zahlungsverfahren vorzunehmen (vgl. LG Berlin, Urteil vom 22. Oktober 2013 - 63 S 108/13 -, juris; Schmidt-Futterer/Börstinghaus, 14. Aufl. 2019, BGB § 559 Rn. 75).

    Die von der Beklagten zitierte Entscheidung der Kammer - LG Berlin, Urteil vom 22. Oktober 2013 - 63 S 108/13 -, juris - betrifft einen anderen Sachverhalt.

  • BGH, 19.05.2005 - I ZR 299/02

    PRO-Verfahren

    Auszug aus LG Berlin, 10.09.2019 - 63 S 277/18
    Dem Bestimmungsberechtigten steht ein Ermessensspielraum zu; die Bestimmung ist erst dann durch das Gericht zu ersetzen, wenn die durch § 315 Abs. 3 BGB - mit dem Hinweis auf die Billigkeit - gezogenen Grenzen überschritten sind, nicht dagegen schon dann, wenn das Gericht eine andere Festsetzung für richtig hält (st. Rspr., vgl. nur BGH, Urt. v. 19. Mai 2005 - I ZR 299/02, BGHZ 163, 119 Tz. 44).
  • LG Berlin, 19.02.2014 - 65 S 56/12

    Nach Modernisierung: Erhöhte Betriebskosten sind anzukündigen!

    Auszug aus LG Berlin, 10.09.2019 - 63 S 277/18
    Die Aussicht darauf, dass die Wohnung der Klägerin in einem nicht bekannten zukünftigen Zeitpunkt an eine - was streitig ist und offen bleiben kann - schon vorhandene oder erst noch zu schaffende Zentralheizung angeschlossen werden wird, reicht nicht aus, um die Folgen einer ungewissen, zukünftigen Energieeinsparung vorwegzunehmen und die Wohnung ab März 2017 mit Kosten zu belasten (vgl. zur fernliegenden Außenwanddämmung bei einer Einzelofenheizung LG Berlin, Urteil vom 19. Februar 2014 - 65 S 56/12 -, Rn. 14 - 15, juris; KG Urt. v. 20.4.2006 - 8 U 204/05, GE 2006, 714; Blank, WuM 2008, 311).
  • KG, 20.04.2006 - 8 U 204/05

    Wohnraummiete: Anforderungen an eine Mieterhöhungserklärung wegen baulicher

    Auszug aus LG Berlin, 10.09.2019 - 63 S 277/18
    Die Aussicht darauf, dass die Wohnung der Klägerin in einem nicht bekannten zukünftigen Zeitpunkt an eine - was streitig ist und offen bleiben kann - schon vorhandene oder erst noch zu schaffende Zentralheizung angeschlossen werden wird, reicht nicht aus, um die Folgen einer ungewissen, zukünftigen Energieeinsparung vorwegzunehmen und die Wohnung ab März 2017 mit Kosten zu belasten (vgl. zur fernliegenden Außenwanddämmung bei einer Einzelofenheizung LG Berlin, Urteil vom 19. Februar 2014 - 65 S 56/12 -, Rn. 14 - 15, juris; KG Urt. v. 20.4.2006 - 8 U 204/05, GE 2006, 714; Blank, WuM 2008, 311).
  • LG Halle, 08.02.2002 - 2 S 42/01

    Anspruch auf Feststellung der Unwirksamkeit der Mieterhöhungserklärung;

    Auszug aus LG Berlin, 10.09.2019 - 63 S 277/18
    Eine Beteiligungsfähigkeit der Wohnung der Klägerin an den Kosten würde dann außer Zweifel stehen, wenn sie an einer Zentralheizung angeschlossen wäre, da eine Reduzierung des Verbrauchs dann allen Wohnungen zugutekommen würde (vgl. LG Halle (Saale), Urteil vom 08. August 2002 - 2 S 42/01 -, Rn. 38 - 39, juris).
  • AG Hamburg, 27.01.2022 - 48 C 115/21

    Mieterhöhung: Umlage und Verteilung der Modernisierungskosten

    Das Gericht setzt nicht seine eigene Ermessensentscheidung an die Stelle derjenigen des Vermieters (LG Berlin, Urteil vom 10.09.2019 - 63 S 277/18).
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