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   LG Berlin, 10.12.2012 - 99 O 79/11   

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https://dejure.org/2012,38301
LG Berlin, 10.12.2012 - 99 O 79/11 (https://dejure.org/2012,38301)
LG Berlin, Entscheidung vom 10.12.2012 - 99 O 79/11 (https://dejure.org/2012,38301)
LG Berlin, Entscheidung vom 10. Dezember 2012 - 99 O 79/11 (https://dejure.org/2012,38301)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Geltendmachung von Ansprüchen eines Kommanditisten im eigenen Namen zugunsten der Gesellschaft bei Interesse an der Durchsetzung von Ansprüchen der Gesellschaft gegen den Geschäftsführer der Komplementärin

  • archive.org PDF
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • berlin.de (Pressemitteilung)

    Schadensersatz und Abberufung von Geschäftsführern - Urteile in zwei Zivilprozessen um den Suhrkamp-Verlag

  • faz.net (Pressemeldung, 10.12.2012)

    Suhrkamp-Verlag: Unseld-Berkéwicz als Verlags-Chefin abberufen

  • sueddeutsche.de (Pressebericht, 10.12.2012)

    Suhrkamp Verlag: Es wird ernst

  • sueddeutsche.de (Pressebericht, 20.12.2012)

    Suhrkamp: Das Ende einer Illusion

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Haftung des Geschäftsführers gegenüber der GmbH & Co. KG

Besprechungen u.ä.

  • taz.de (Interview mit Bezug zur Entscheidung, 01.03.2013)

    Beispiellos erbittert

In Nachschlagewerken

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)

  • LG Berlin, 10.12.2012 - 99 O 118/11

    Schadensersatz und Abberufung von Geschäftsführern - Urteile in zwei

    Dies ist Gegenstand einer Schadensersatzklage der Klägerin gegen die Geschäftsführer der GmbH vor dem Landgericht Berlin (Az. 99 O 79/11).

    Die Akten des Landgerichts Berlin, Az. 99 O 79/11, waren beigezogen und Gegenstand der mündlichen Verhandlung.

    Die Kammer hat in dem bei ihr anhängigen Parallelverfahren, Az. 99 O 79/11, in dem die hiesige Klägerin als Gesellschafterin der S ^ B M | I Verlag GmbH & Co. KG die Geschäftsführer der GmbH auf Schadensersatz in Anspruch nimmt, Folgendes festgestellt:.

    Der Beklagten war keine weitere Erklärungsfrist zum Inhalt der beigezogenen Akten des Landgerichts Berlin, Az. 99 O 79/11, zu gewähren.

  • LG Frankfurt/Main, 13.11.2013 - 3 O 72/12

    Beiderseitige schwerwiegende Pflichtverletzungen der Gesellschafter einer

    Aus den nämlichen Gründen ist die Entscheidung des vorliegenden Rechtsstreits unabhängig von der Entwicklung der Berufungsverfahren zu den gleichermaßen die Vorfrage eines pflichtwidrigen Verhaltens der Klägerin und weitere Widerbeklagten betreffenden erstinstanzlichen Erkenntnisse in den Eilverfahren des Landgerichts Frankfurt am Main vom 13.8.2013 (3-09 O 78/13 = OLG Frankfurt am Main 5 U 135/13, betreffend Rangrücktritt und Stundung von Gewinnforderungen) und 10.9.2013 (3-03 O 96/13 = OLG Frankfurt am Main 5 U 145/13 betreffend Abstimmungen zum Insolvenzplan) sowie den Urteilen in den Hauptsacheverfahren des Landgerichts Berlin vom 10.12.2012 (99 O 79/11 = KG 23 U 186/12, betreffend Schadensersatz, sowie 99 O 118/11 = KG 14 U 124/12 betreffend u.a. Abberufung der Geschäftsführung).

    Auch nach Auffassung der Kammer (so schon Landgericht Berlin, Urteile vom 10.12.2012, 99 O 79/11 und 99 O 118/11 = NZG 2013, 500, 501) wäre hierfür die Zustimmung der Kommanditisten erforderlich gewesen, weil die Betragsgrenze von 75.000,00 Euro pro Jahr (§ 1 Abs. 4 d des Gesellschaftsvertrags der KG) überschritten war.

  • LG Frankfurt/Main, 10.09.2013 - 9 O 96/13

    Unternehmenssanierung bei einer GmbH & Co. KG: Untersagung der Stimmabgabe im

    Das Landgericht Berlin hat mit Urteilen vom 10.12.2012, Anlage Ast 14, in dem Verfahren 99 O 79/11, die Verfügungsbeklagte zu einer Schadenersatzzahlung an die Schuldnerin in Höhe von EUR 282.486,40 verurteilt und in dem Verfahren 99 O 118/11 unter anderem festgestellt, dass Frau U. in dem Gesellschafterbeschluss der Schuldnerin vom 17.11.2011 als Geschäftsführerin der Suhrkamp Verlagsleitung GmbH abberufen worden ist.
  • KG, 26.08.2014 - 14 U 124/12

    Suhrkamp-Streit zu Gesellschafter-Beschlüssen vom 17. November 2011

    Die Akten des Landgerichts Berlin zur Geschäftsnummer 99 O 79/11 (= KG Berlin 23 U 286/12) lagen dem Senat zur Information vor.

    Die auf den Klägervorwürfen aufbauende, noch rechtshängige Schadenersatzklage (Landgericht Berlin, Geschäftsnummer 99 O 79/11 = Kammergericht 23 U 286/12) wird ausweislich des am 10. Dezember 2012 verkündeten Urteils des Landgerichts von der hiesigen Klägerin dort als Gesellschafterin der S#### KG gegen Frau U######## und die weiteren Geschäftsführer der Komplementär-Gesellschaften Dr. L#### und Dr. S## geführt.

  • LG Frankfurt/Main, 13.08.2013 - 9 O 78/13

    Kommanditgesellschaft: Umfang der Treuepflicht der Kommanditisten; Stundung der

    Das Landgericht Berlin hat mit Urteilen vom 10.12.2012, Anlage Ast 8, in dem Verfahren 99 O 79/11, die Verfügungsbeklagte zu einer Schadenersatzzahlung an die X 1 KG in Höhe von EUR 282.486,40 verurteilt und in dem Verfahren 99 O 118/11 unter anderem festgestellt, dass Frau U in dem Gesellschafterbeschluss der X 1 KG vom 17.11.2011 als Geschäftsführerin der X 2 abberufen worden ist.
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