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   LG Berlin, 11.03.2019 - 101 O 140/18   

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https://dejure.org/2019,9565
LG Berlin, 11.03.2019 - 101 O 140/18 (https://dejure.org/2019,9565)
LG Berlin, Entscheidung vom 11.03.2019 - 101 O 140/18 (https://dejure.org/2019,9565)
LG Berlin, Entscheidung vom 11. März 2019 - 101 O 140/18 (https://dejure.org/2019,9565)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Hohe Anforderungen an Aktivlegitimation eines Wettbewerbsverbands

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Anforderungen an Abmahnbefugnis eines Vereins

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Voraussetzungen eines Wettbewerbsverbands zur Abmahnbefugnis

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 26.05.1994 - I ZR 85/92

    Verbandsausstattung II - Verbandsausstattung

    Auszug aus LG Berlin, 11.03.2019 - 101 O 140/18
    63 Auf eine Vermutung für die tatsächliche Erfüllung satzungsgemäßer Aufgaben kann sich der Antragsteller für den Zeitraum bis Oktober 2018 nicht stützen, da diese nur dann ausnahmsweise zum Tragen kommt, wenn der Verband zuvor jahrelang aktiv war (vgl. BGH NJW 1994, 2548 - Verbandsausstattung II), was hier bei einer erst zweijährigen Tätigkeit nicht der Fall ist.

    Eine fehlende Geschäftsstelle spricht gegen die Sachbefugnis des Verbandes (vgl. BGH NJW 1994, 2548 - Verbandsausstattung II): Dasselbe muss aber gelten, wenn die Geschäftsstelle lediglich wie eine pro forma - Geschäftsstelle anmutet, was die Kammer bezüglich der Räume in der S... Straße in Zusammenschau der vorstehenden Ausführungen für überwiegend Wahrscheinlichkeit hält.

    78 Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes sind an die Aktivlegitimation in personeller und sachlicher Hinsicht hohe Anforderungen zu stellen, um auszuschließen, dass die Verbandstätigkeit missbräuchlich als Vorwand für gewinnbringende Abmahn -, Vertragsstrafeneinziehungs - und Prozesstätigkeit ausgenutzt wird (vgl. BGH NJW-RR 1991, 1138 - Verbandsausstattung I; BGH NJW 1994, 2548 - Verbandsausstattung II).

  • BGH, 11.04.1991 - I ZR 82/89

    Verbandsausstattung - Verbandsausstattung

    Auszug aus LG Berlin, 11.03.2019 - 101 O 140/18
    Der Antragsteller erfüllt die Voraussetzungen des § 8 Absatz 3 Nr. 2 UWG, dem eine Doppelnatur als Rechtsgrundlage sowohl der (prozessualen) Prozessführungsbefugnis als auch der (materiellrechtlichen) Anspruchsberechtigung innewohnt (vgl. BGH NJW-RR 1991, 1138 zu § 13 Absatz 2 Nr. 2 UWG a.F.), nicht.

    78 Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes sind an die Aktivlegitimation in personeller und sachlicher Hinsicht hohe Anforderungen zu stellen, um auszuschließen, dass die Verbandstätigkeit missbräuchlich als Vorwand für gewinnbringende Abmahn -, Vertragsstrafeneinziehungs - und Prozesstätigkeit ausgenutzt wird (vgl. BGH NJW-RR 1991, 1138 - Verbandsausstattung I; BGH NJW 1994, 2548 - Verbandsausstattung II).

  • BVerwG, 06.10.1967 - IV C 197.65

    Vereinbarkeit des weitergehenden Landesrechts über die Zulässigkeit des Baus von

    Auszug aus LG Berlin, 11.03.2019 - 101 O 140/18
    Von zeitlicher Relevanz bleiben mithin nur ganze drei Newsletter (von Januar 2018 und März 2017; Anlagen AS 28, 29 und 30).
  • OLG Hamm, 07.03.1991 - 4 U 326/90
    Auszug aus LG Berlin, 11.03.2019 - 101 O 140/18
    Dies stellt die herrschende Meinung in der höchst - und obergerichtlichen Rechtsprechung dar (vgl. BGH GRUR 1998, 257 - Händlervereinigung; OLG Hamm GRUR 1991, 692).
  • BGH, 16.11.2006 - I ZR 218/03

    Sammelmitgliedschaft V

    Auszug aus LG Berlin, 11.03.2019 - 101 O 140/18
    Nichts anderes besagt auch die vom Antragsteller zitierte Entscheidung des BGH "Sammelmitgliedschaft V" (GRUR 2007, 610): ".
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