Rechtsprechung
LG Berlin, 11.05.2022 - 64 S 260/21 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 543 Abs 2 Nr 3 Buchst a BGB, § 569 Abs 3 Nr 1 BGB
Kündigung eines Mietvertrages wegen Zahlungsverzug - IWW
§ 543 BGB
Kündigung - mietrechtsiegen.de
Mietrückstand - Welche offenstehenden Mietzahlungen sind entscheidend?
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Welche Termine sind für § 543 Abs. 2 Nr. 3 a BGB entscheidend?
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Entscheidende Termine für die Kündigung nach § 543 Abs. 2 Nr. 3a BGB? (IMR 2022, 313)
Verfahrensgang
- AG Berlin-Charlottenburg, 27.09.2021 - 213 C 84/21
- LG Berlin, 08.04.2022 - 64 S 260/21
- LG Berlin, 11.05.2022 - 64 S 260/21
- BGH, 13.12.2022 - VIII ZR 111/22
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 08.12.2021 - VIII ZR 32/20
Wohnraummietvertrag: Erheblichkeit des zur außerordentlichen Kündigung wegen …
Auszug aus LG Berlin, 11.05.2022 - 64 S 260/21
Der Kläger führt mit Schriftsatz vom 21. April 2022 aus, dass die Hinweise der Kammer sich mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, namentlich schon mit dem Leitsatz der Entscheidung zu VIII ZR 32/20, nicht vereinbaren ließen.Der neuerliche Hinweis des Klägers auf den Leitsatz zum Verfahren VIII ZR 32/20 geht über die diesbezüglichen Ausführungen der Kammer im Hinweisbeschluss und das dort wieder gegebene Zitat aus dem Urteil des Bundesgerichtshofs hinweg; er gibt daher keinen Anlass zu weiterer Exegese.