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   LG Berlin, 11.09.2007 - 10a O 641/05   

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LG Berlin, 11.09.2007 - 10a O 641/05 (https://dejure.org/2007,51388)
LG Berlin, Entscheidung vom 11.09.2007 - 10a O 641/05 (https://dejure.org/2007,51388)
LG Berlin, Entscheidung vom 11. September 2007 - 10a O 641/05 (https://dejure.org/2007,51388)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 06.02.2006 - II ZR 329/04

    Voraussetzungen der Prospekthaftung; Anforderungen an die Darstellung sog.

    Auszug aus LG Berlin, 11.09.2007 - 10a O 641/05
    Die unter 2. dargestellten Prospektfehler waren - jedenfalls in ihrer Zusammenschau - ursächlich für den Beitritt des Klägers zum LBB Fonds 5, wobei es der Lebenserfahrung entspricht, dass ein Prospektfehler für die Anlageentscheidung ursächlich geworden ist ( BGH, Urt.v. 06.02.2006 - II ZR 329/04 - unter II. 1.b. der Entscheidungsgründe).

    Dabei gibt es auch keinen allgemeinen Erfahrungssatz, dass der Geschädigte seine Geldmittel in einer anderen steuerbegünstigten Form angelegt hätte ( BGH, v. 17.11.2005 - III ZR 350/04 ; BGH, Urt.v. 06.02.2006 - II ZR 329/04 ).

    Dabei hat der Anleger unter Beweisangebot darzulegen, dass er sein Geld alternativ in eine oder mehrere bestimmte andere steuerbegünstigte Anlage/n investiert hätte, wobei nicht zusätzlich deren Gesamtentwicklung unter Berücksichtigung aller wirtschaftlich relevanten Daten vorgetragen werden muss (vgl. BGH, Urt v. 06.02.2006 - II ZR 329/04 ).

  • BGH, 17.11.2005 - III ZR 350/04

    Anrechnung steuerlicher Vorteile auf Schadensersatzansprüche gegen den Vermittler

    Auszug aus LG Berlin, 11.09.2007 - 10a O 641/05
    Steuern, die der Geschädigte infolge der Schädigung erspart, gehören dabei zwar zu den Vorteilen, die grundsätzlich auf den Schadenersatzanspruch anzurechnen sind ( BGH, Urt v. 17.11.2005 - III ZR 350/04 ).

    Dabei gibt es auch keinen allgemeinen Erfahrungssatz, dass der Geschädigte seine Geldmittel in einer anderen steuerbegünstigten Form angelegt hätte ( BGH, v. 17.11.2005 - III ZR 350/04 ; BGH, Urt.v. 06.02.2006 - II ZR 329/04 ).

  • BGH, 05.07.1993 - II ZR 194/92

    Prospekthaftung auch bei marktfremden Aktienkäufen

    Auszug aus LG Berlin, 11.09.2007 - 10a O 641/05
    Allerdings darf dabei der Anleger den bezeichneten Prospektmangel nicht lediglich als Vorwand für die Rückgängigmachung des Investition benutzen ( BGH, Urt.v. 05.07.1993 - II ZR 194/92 - BGHZ 123, 106, 114 f. ).

    Bei der insoweit anzustellenden richterlichen Bewertung ist neben des Ausführungen des betreffenden Anlegers insbesondere auch die objektive Bedeutung der verschwiegenen oder falsch dargestellten Tatsache(n) für die Werthaltigkeit der Anlage zu berücksichtigen (BGH v. 05.07.1993, a.a.O.).

  • BGH, 04.05.2004 - XI ZR 41/03

    Haftung der Muttergesellschaft einer Anlagevermittlerin für in Anspruch

    Auszug aus LG Berlin, 11.09.2007 - 10a O 641/05
    Aus c.i.c. in der Ausgestaltung der Prospekthaftung im weiteren Sinne haftet damit grundsätzlich nur, wer Vertragspartner des Anlegers ist oder werden soll; nur ausnahmsweise kann der für einen Beteiligten auftretende Vertreter, Vermittler oder Sachwalter aus c.i.c. in Anspruch genommen werden, wenn er in besonderem Maße persönliches Vertrauen für sich in Anspruch genommen hat oder wenn er ein unmittelbares eigenes wirtschaftliches Interesse am Abschluss des Geschäfts hatte ( BGH, Urt.v. 04.05.2004 - XI ZR 41/03 - Umdruck S. 11-12).

    Ist dagegen ein Initiator oder Hintermann eines Anlagemodells oder ein Prospektgarant nicht Vertragspartner des Anlegers, so können seine im Prospekt enthaltenen Angaben nur ein typisiertes Vertrauen des Anlegers begründen, nicht aber ein besonderes Vertrauen im Rahmen der Anbahnung einer - für diese Anspruchsgrundlage erforderlichen - schuldrechtlichen Sonderbeziehung; ohne vertragliche Sonderbeziehung können Werbungs- oder Garantieangaben in einem Zeichnungsprospekt ausschließlich zu einer Prospekthaftung im engeren Sinne führen ( BGH, Urt.v. 04.05.2004 - XI ZR 41/03 - Umdruck S. 13 m.w.N.).

  • BGH, 22.05.1980 - II ZR 209/79

    Prospekthaftung des Rechtsanwalts

    Auszug aus LG Berlin, 11.09.2007 - 10a O 641/05
    Entgegen der noch im Beschluss vom 6. Februar 2007 angedeuteten Ansicht der Kammer folgt auch aus der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 22. Mai 1980 ( II ZR 209/79 - NJW 1980, 1840, 1841 [BGH 22.05.1980 - II ZR 209/79] ) nicht, dass ein Prospektgarant dem Anleger aus Prospekthaftung im weiteren Sinne auch dann haftet, wenn zwischen ihm und dem Anleger eine vertragliche Sonderbeziehung nicht besteht.
  • BGH, 11.12.2003 - III ZR 118/03

    Formularmäßige Begrenzung der Haftung der bei dem Vertrieb von Anteilen an einem

    Auszug aus LG Berlin, 11.09.2007 - 10a O 641/05
    Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus der von der Beklagten zu 1. zitierten Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 11.12.2003 ( III ZR 118/03 - WM 2004, 278 ff. [BGH 11.12.2003 - III ZR 118/03] ).
  • OLG Frankfurt, 04.02.2004 - 23 U 66/03

    Anlegerschutz im kreditfinanzierten Immobilienfonds - Klauselkontrolle einer

    Auszug aus LG Berlin, 11.09.2007 - 10a O 641/05
    Denn zum einen handelt es sich bei der Klausel im Angabenvorbehalt - anders als bei § 12 Nr. 2 GV - nicht um eine Regelung auf dem Gebiet des Gesellschaftsrechts und zum anderen wäre - selbst wenn man dies anders sehen wollte - das AGBG für den hier vorliegenden Fall der Beteiligung eines Anlegers an einer Publikums-KG jedenfalls analog anzuwenden, weil es der Sache nach um Anlageformen von Verbrauchern geht (vgl. OLG Frankfurt a.M., Urt.v. 04.02.2004 - 23 U 66/03 - NJW-RR 2004, 991, 992 [OLG Frankfurt am Main 04.02.2004 - 23 U 66/03] ).
  • BGH, 07.09.2000 - VII ZR 443/99

    Prospekthaftung bei Erwerb im Bauträgermodell

    Auszug aus LG Berlin, 11.09.2007 - 10a O 641/05
    Dabei kann offen bleiben, ob sich der Vermögensschaden des Anlegers bereits aus der Beeinträchtigung seiner Entschließungsfreiheit ergeben kann, oder ob eine nach der Differenzhypothese zu ermittelnde Vermögensminderung vorliegen muss (dies ebenfalls offen lassend: BGH, Urt. v. 07.09.2000 - VII ZR 443/99 .- NJW 2001, 436, 438 m.w.N).
  • BGH, 30.03.1987 - II ZR 163/86

    Haftung des Gründergesellschafters einer Publikums-KG gegenüber Kapitalanlegern;

    Auszug aus LG Berlin, 11.09.2007 - 10a O 641/05
    Denn nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Urt.v. 30.03.1987 - II ZR 163/86 - BB 1987, 1275, 1276 [BGH 30.03.1987 - II ZR 163/86] ) liegt in der - auch hier gegebenen - Konstellation der Beteiligung des Anlegers über einen Treuhandkommanditisten die notwendige schuldrechtliche Sonderbeziehung zwischen Anleger und geschäftsführender Kommanditistin dann vor, wenn der Anleger trotz des bestehenden Treuhandverhältnisses im Innenverhältnis nach dem Gesellschaftsvertrag so gestellt wird, als sei er der Gesellschaft unmittelbar als Kommanditist beigetreten.
  • BGH, 16.06.1992 - XI ZR 166/91

    Pflichten der Bank gegenüber Anlegern bei Referenzbezeichnung in Prospekt eines

    Auszug aus LG Berlin, 11.09.2007 - 10a O 641/05
    Sofern eine Bank den Beitritt eines Anlegers zu einer Immobilienanlage durch ein Darlehen finanziert und zusätzlich im Fonds-Prospekt als Referenz benannt ist bzw. durch die Prospektgestaltung als Garantin für die Richtigkeit des Prospektinhalts auftritt, kommt ebenfalls eine Prospekthaftung der Bank im weiteren Sinne in Betracht (vgl. hierzu BGH, Urt.v. 16.06.1992 - XI ZR 166/91 - WM 1992, 1269, 1270 [BGH 16.06.1992 - XI ZR 166/91] r.Sp.; Kammer, Urt.v. 19.03.2007 - 10a O 137/05).
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