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   LG Berlin, 11.10.2022 - 67 S 111/22   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,29513
LG Berlin, 11.10.2022 - 67 S 111/22 (https://dejure.org/2022,29513)
LG Berlin, Entscheidung vom 11.10.2022 - 67 S 111/22 (https://dejure.org/2022,29513)
LG Berlin, Entscheidung vom 11. Oktober 2022 - 67 S 111/22 (https://dejure.org/2022,29513)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 543 Abs 1 BGB, § 543 Abs 2 BGB, § 546 Abs 1 BGB, § 573 Abs 1 BGB, § 573 Abs 2 Nr 1 BGB
    Kündigung eines Wohnraummietverhältnisses wegen unbefugter Gebrauchsüberlassung an Dritte

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Jahrelang geduldete Untervermietung macht Kündigung ohne vorherigen Unterlassungstitel unwirksam; §§ 546, 566, 573 BGB

  • mietrechtsiegen.de

    Kündigung Mietvertrag bei unbefugter Gebrauchsüberlassung an Dritte

  • Berliner Mieterverein (Volltext/Auszüge/Kurzinformation)

    Untervermietung - vorheriger Unterlassungstitel

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Unbefugte Gebrauchsüberlassung: Erst Unterlassungstitel, dann Kündigung

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Langjährige Duldung einer Untervermietung schließt Kündigungsrecht wegen unbefugter ...

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Kein Kündigungsrecht wegen unbefugter Gebrauchsüberlassung bei langjähriger Duldung der Untervermietung - Ordentliche und fristlose Kündigung unwirksam

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Keine Kündigung wegen vertragswidriger Gebrauchsüberlassung ohne Unterlassungstitel? (IMR 2023, 53)

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • LG Berlin, 16.06.2016 - 67 S 125/16

    Wohnraummiete: Zahlungsverzugskündigung nebst Räumungsklage bei Mietrückstand

    Auszug aus LG Berlin, 11.10.2022 - 67 S 111/22
    Für die Beurteilung der Erheblichkeit einer Pflichtverletzung sind im Rahmen des § 573 Abs. 2 Nr. 1 BGB sämtliche Umstände des Einzelfalles zu berücksichtigen und gegeneinander abzuwägen (st. Rspr., vgl. nur Kammer, Urt. v. 16. Juni 2016 - 67 S 125/16, NZM 2017, 361, juris Tz. 18; Urt. v. 13. Februar 2020 - 67 S 369/18, WuM 2020, 278 Tz. 29; Bieber, in: Münchener Kommentar zum BGB, 8. Aufl. 2020, § 573 Rz. 63 m.w.N.).

    Zu berücksichtigen ist bei verhaltensbedingten Pflichtverletzungen des Mieters stets die beanstandungsfreie Dauer des bisherigen Vertragsverhältnisses, das Gewicht und die nachteiligen Auswirkungen der Vertragspflichtverletzung, eine mögliche Wiederholungsgefahr, der dem Mieter zur Last zu legende Grad des Verschuldens, die besonderen persönlichen Umstände des Mieters und ein mögliches pflichtwidriges (Vor-)Verhalten des Vermieters (vgl. Kammer, Urt. v. 16. Juni 2016, a.a.O., m.w.N.).

  • BAG, 22.05.2003 - 2 AZR 485/02

    Betriebsbedingte Kündigung - Wiederholungskündigung

    Auszug aus LG Berlin, 11.10.2022 - 67 S 111/22
    Davon ausgehend bedurfte es keiner abschließenden Entscheidung der Kammer, ob den streitgegenständlichen Kündigungen nicht ohnehin wegen des Verbots sog. "Wiederholungskündigungen" der Erfolg versagt war (vgl. dazu BAG, Urt. v. 22. Mai 2003 - 2 AZR 485/02, NJOZ 2004, 1043, 1045 m.w.N.).
  • LG Berlin, 13.02.2020 - 67 S 369/18

    Wohnraummiete: Erlangung der Informationen des Vermieters zum Kündigungsgrund auf

    Auszug aus LG Berlin, 11.10.2022 - 67 S 111/22
    Für die Beurteilung der Erheblichkeit einer Pflichtverletzung sind im Rahmen des § 573 Abs. 2 Nr. 1 BGB sämtliche Umstände des Einzelfalles zu berücksichtigen und gegeneinander abzuwägen (st. Rspr., vgl. nur Kammer, Urt. v. 16. Juni 2016 - 67 S 125/16, NZM 2017, 361, juris Tz. 18; Urt. v. 13. Februar 2020 - 67 S 369/18, WuM 2020, 278 Tz. 29; Bieber, in: Münchener Kommentar zum BGB, 8. Aufl. 2020, § 573 Rz. 63 m.w.N.).
  • LG Berlin, 03.07.2018 - 67 S 20/18

    Kündigung eines Wohnraummietvertrags: Hinreichend erhebliche Pflichtverletzung

    Auszug aus LG Berlin, 11.10.2022 - 67 S 111/22
    Bei der kündigungsrechtlichen Beurteilung des Verschuldens eines Mieters wiegt Fahrlässigkeit aber weit geringer als Vorsatz (vgl. Kammer, Urt. v. 3. Juli 2018 - 67 S 20/18, DWW 2018, 302, juris Tz. 19 m.w.N):.
  • LG Berlin, 03.11.2022 - 67 S 190/22

    Kündigung eines Wohnraummietverhältnisses wegen Gebrauchsüberlassung an Dritte

    Die auf eine umfassende mietvertragliche Gestattung des Vermieters gestützte - und langjährige - Gebrauchsüberlassung an Dritte berührt selbst nach dem Widerruf der Gestattung die Rechte des Vermieters nur dann in einem für eine Kündigung hinreichend erheblichen Maße, wenn er vor deren Ausspruch einen Unterlassungstitel gegen den Mieter erwirkt hat (vgl. Kammer, Urt. v. 11. Oktober 2022 - 67 S 111/22, BeckRS 2022, 28700, Tz. 26).
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