Rechtsprechung
LG Berlin, 12.05.2005 - 33 O 126/04 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Aufrechenbarkeit von rechtsanwaltlichen Honorarforderungen mit treuhänderisch für eine mittlerweile insolvente Schuldnerin gehaltenen Geldern; Anforderungen an das Vorliegen einer Pflicht zur Herausgabe von treuhänderisch vereinnahmten Fremdgeldern an den ...
Verfahrensgang
- LG Berlin, 12.05.2005 - 33 O 126/04
- KG, 02.03.2006 - 19 U 35/05
- BGH, 14.06.2007 - IX ZR 56/06
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 29.06.2004 - IX ZR 195/03
Zulässigkeit der Aufrechnung im Insolvenz-Eröffnungsverfahren; Anfechtbarkeit der …
Auszug aus LG Berlin, 12.05.2005 - 33 O 126/04
Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung, der sich die Kammer anschließt, ist die Frage, ob die Begründung einer Aufrechnungslage eine kongruente oder eine inkongruente Deckung darstellt, ebenso wie im früheren Recht geregelt (BGH, NJW 2004, 3118, 3119).Da § 96 I Nr. 3 InsO fordert, dass alle Merkmale einer anfechtbaren Rechtshandlung vorliegen, ist der für die Anfechtbarkeit wesentliche Zeitpunkt der Vornahme der Rechtshandlung nach § 140 InsO zu bestimmen (BGH, NJW 2004, 3118, 3120; BGH NJW-RR 2005, 487, 488 [BGH 11.11.2004 - IX ZR 237/03] ).
- BGH, 23.02.1995 - IX ZR 29/94
Höhe der Gebühren und Pauschalhonorare in Beitreibungssachen
Auszug aus LG Berlin, 12.05.2005 - 33 O 126/04
Unabhängig von der Frage, ob es ausreicht, dass die Gebührenforderungen der Beklagten sich sämtlichst auf ihre Tätigkeit im Zusammenhang mit dem Bauvorhaben der Schuldnerin bezogen haben, ist ein Rechtsanwalt grundsätzlich nicht gehindert, sich durch Aufrechnung mit Honoraransprüchen aus nicht zweckgebundenen Fremdgeldern zu befriedigen, auch wenn die Vergütungsansprüche nicht gerade den Auftrag betreffen, der zu dem Geldeingang geführt hat (BGH, NJW 1995, 1425, 1426 [BGH 23.02.1995 - IX ZR 29/94] ). - BGH, 11.11.2004 - IX ZR 237/03
Maßgeblicher Zeitpunkt für die Anfechtung der Aufrechnung von Mietzinsansprüchen …
Auszug aus LG Berlin, 12.05.2005 - 33 O 126/04
Da § 96 I Nr. 3 InsO fordert, dass alle Merkmale einer anfechtbaren Rechtshandlung vorliegen, ist der für die Anfechtbarkeit wesentliche Zeitpunkt der Vornahme der Rechtshandlung nach § 140 InsO zu bestimmen (BGH, NJW 2004, 3118, 3120; BGH NJW-RR 2005, 487, 488 [BGH 11.11.2004 - IX ZR 237/03] ). - BGH, 05.04.2001 - IX ZR 216/98
Gläubigerbenachteiligung durch Aufrechnung mit einer sicherungshalber …
Auszug aus LG Berlin, 12.05.2005 - 33 O 126/04
Dazu hat der BGH entschieden, dass die Herstellung der Aufrechnungslage zu einer inkongruenten Deckung führt, wenn der Aufrechnende vorher keinen Anspruch auf die Vereinbarung hatte, die die Aufrechnungslage entstehen ließ (BGHZ 147, 233, 240 = NJW 2001, 1940).
- KG, 02.03.2006 - 19 U 35/05
Insolvenzanfechtung: Unanfechtbarkeit einer Aufrechnung anwaltlicher …
Auf die Berufung der Beklagten wird das am 12. Mai 2005 verkündete Urteil der Zivilkammer 33 des Landgerichts Berlin - 33 O 126/04 - abgeändert:.das am 12. Mai 2005 verkündete Urteil des Landgerichts Berlin - 33 O 126/04 - abzuändern und die Klage abzuweisen.