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   LG Berlin, 13.02.2014 - 67 S 475/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,7540
LG Berlin, 13.02.2014 - 67 S 475/13 (https://dejure.org/2014,7540)
LG Berlin, Entscheidung vom 13.02.2014 - 67 S 475/13 (https://dejure.org/2014,7540)
LG Berlin, Entscheidung vom 13. Februar 2014 - 67 S 475/13 (https://dejure.org/2014,7540)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Verwertungskündigung; Vorratskündigung; erheblicher Nachteil

  • mietrechtsiegen.de

    Vorratskündigung - Angemessene wirtschaftliche Verwertung Grundstück

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2014, 583
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 09.02.2011 - VIII ZR 155/10

    Zu den Voraussetzungen einer Verwertungskündigung

    Auszug aus LG Berlin, 13.02.2014 - 67 S 475/13
    Die erforderliche Abwägung zwischen dem Bestandsinteresse des Mieters und dem Verwertungsinteresse des Eigentümers entzieht sich einer generalisierenden Betrachtung; sie lässt sich nur im Einzelfall unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und der konkreten Situation des Vermieters treffen (BGH, Urt. v. 9. Februar 2011 - VIII ZR 155/10, NJW 2011, 1135).
  • LG Berlin, 19.06.2009 - 63 S 10/08
    Auszug aus LG Berlin, 13.02.2014 - 67 S 475/13
    Allerdings kann das Bestandsinteresse des Mieters hinter dem Verwertungsinteresse nur dann zurücktreten, wenn dieses tatsächlich umgesetzt werden soll und es sich nicht lediglich um eine sog. Vorratskündigung handelt, ohne dass die Absicht zur Ausführung einer konkreten Planung zum Zeitpunkt des Kündigungsausspruchs bereits feststeht (vgl. BGH, Urt. v. 18. Mai 2005 - VIII ZR 368/03, MDR 2005, 1218 (zu § 564 b Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Satz 1 BGB a.F.); LG Berlin, Urt. v. 19. Juni 2009 - 63 S 10/08, BeckRS 2010, 00146).
  • LG Berlin, 29.08.2011 - 67 S 15/09

    Anforderungen an eine Kündigung aufgrund einer ansonsten unmöglichen

    Auszug aus LG Berlin, 13.02.2014 - 67 S 475/13
    Vor diesem Hintergrund bedarf es keiner abschließenden Entscheidung der Kammer, ob sich der Verkehrswert des streitgegenständlichen Grundstücks in unvermietetem Zustand tatsächlich auf 150.000,00 EUR beläuft, ebensowenig, ob die Kündigungserklärung mangels näherer Angaben zu den erst im Verlaufe des Rechtsstreits näher dargetanen möglichen Veräußerungserlösen in unvermietetem Zustand gemäß § 573 Abs. 3 BGB formunwirksam war (vgl. dazu Kammer, Urt. v. 29. August 2011 - 67 S 15/09, ZMR 2012, 15).
  • BGH, 18.05.2005 - VIII ZR 368/03

    Zur Darlegungs- und Beweislast im Schadenersatzprozeß des Mieters wegen

    Auszug aus LG Berlin, 13.02.2014 - 67 S 475/13
    Allerdings kann das Bestandsinteresse des Mieters hinter dem Verwertungsinteresse nur dann zurücktreten, wenn dieses tatsächlich umgesetzt werden soll und es sich nicht lediglich um eine sog. Vorratskündigung handelt, ohne dass die Absicht zur Ausführung einer konkreten Planung zum Zeitpunkt des Kündigungsausspruchs bereits feststeht (vgl. BGH, Urt. v. 18. Mai 2005 - VIII ZR 368/03, MDR 2005, 1218 (zu § 564 b Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Satz 1 BGB a.F.); LG Berlin, Urt. v. 19. Juni 2009 - 63 S 10/08, BeckRS 2010, 00146).
  • BGH, 08.06.2011 - VIII ZR 226/09

    Zu den Voraussetzungen einer Verwertungskündigung

    Auszug aus LG Berlin, 13.02.2014 - 67 S 475/13
    Auf der anderen Seite dürfen die dem Vermieter entstehenden Nachteile jedoch keinen Umfang annehmen, welcher die Nachteile weit übersteigt, die dem Mieter im Falle des Verlustes der Wohnung erwachsen (BGH, Urt. v. 8. Juni 2011 - VIII ZR 226/09, NZM 2011, 773).
  • LG Berlin, 20.09.2018 - 67 S 16/18

    Voraussetzungen einer Verwertungskündigung

    Allerdings kann das Bestandsinteresse des Mieters hinter dem Verwertungsinteresse des Vermieters nur dann zurücktreten, wenn dieses tatsächlich umgesetzt werden soll und es sich nicht lediglich um eine sog. Vorratskündigung handelt, bei der die Absicht zur Ausführung einer konkreten Planung zum Zeitpunkt des Kündigungsausspruchs noch nicht hinreichend verfestigt ist (vgl. BGH, Urt. v. 27. September 2017 - VIII ZR 243/16, NZM 2017, 756, juris Tz. 18; Urt. v. 23. September 2015 - VIII ZR 297/14, NJW 2015, 3368, juris Tz. 22; Kammer, Beschl. v. 13. Februar 2014 - 67 S 475/13, WuM 2014, 288, juris Tz. 2).
  • LG Berlin, 25.09.2014 - 67 S 207/14

    Wohnraummiete: Wirksamkeit einer auf Gewinnerzielung und -optimierung beruhenden

    Auf der anderen Seite dürfen die dem Vermieter entstehenden Nachteile jedoch keinen Umfang annehmen, der die Nachteile weit übersteigt, die dem Mieter im Falle des Verlustes der Wohnung erwachsen (BGH, Urt. v. 8. Juni 2011 - VIII ZR 226/09, NZM 2011, 773; Kammer, Beschl. v. 13. Februar 2014 - 67 S 465/13, MDR 2014, 583).
  • LG Berlin, 13.04.2021 - 67 S 10/21

    Wohnraummiete: Vorliegen einer unzulässigen Vorratskündigung in Form einer

    Bei einer für die Beendigung des Mietverhältnisses unzureichenden Vorratskündigung hat sich die Absicht zur Ausführung einer konkreten Planung zum Zeitpunkt des Kündigungsausspruchs noch nicht hinreichend verfestigt (vgl. BGH, Urt. v. 27. September 2017 - VIII ZR 243/16, NZM 2017, 756, juris Tz. 18; Urt. v. 23. September 2015 - VIII ZR 297/14, NJW 2015, 3368, juris Tz. 22; Kammer, Beschl. v. 13. Februar 2014 - 67 S 475/13, WuM 2014, 288, juris Tz. 2).
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