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   LG Berlin, 13.09.2022 - 87 T 443/22 XIV L   

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https://dejure.org/2022,27691
LG Berlin, 13.09.2022 - 87 T 443/22 XIV L (https://dejure.org/2022,27691)
LG Berlin, Entscheidung vom 13.09.2022 - 87 T 443/22 XIV L (https://dejure.org/2022,27691)
LG Berlin, Entscheidung vom 13. September 2022 - 87 T 443/22 XIV L (https://dejure.org/2022,27691)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 24.07.2018 - 2 BvR 309/15

    Fixierung in psychiatrischer Unterbringung: Richtervorbehalt erforderlich?

    Auszug aus LG Berlin, 13.09.2022 - 87 T 443/22
    Die Anforderungen, die das Bundesverfassungsgericht für die Anordnung einer Zwangsbehandlung entwickelt hat, sind auf die Anordnung einer Fixierung größtenteils übertragbar (BVerfG, Urteil vom 24.07.2018, NJW 2018, 2619 Rn. 81, beck-online).

    Die konkreten Anforderungen an eine ständige persönliche Begleitung werden zwar in § 39 Abs. 2 Satz 3 PsychKG Bln nicht ausdrücklich beschrieben, können aber in Ansehung der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung zur Zulässigkeit von Fixierungsmaßnahmen (BVerfG, Urteil vom 24.07.2018 - 2 BvR 309/15, 2 BvR 502/16, NJW 2018, 2619) jedenfalls bei einer - wie hier - 5-Punkt-Fixierung nur im Sinne einer Eins-zu-Eins-Betreuung durch therapeutisches oder pflegerisches Personal verstanden werden (vgl. auch LG Berlin, Beschluss vom 27.07.2022, Az. 87 T 21/21 XIV L, u.v.).

  • BGH, 07.10.2020 - XII ZB 167/20

    Dauer und Verlängerung einer Unterbringung eines Betreuten in einer geschlossenen

    Auszug aus LG Berlin, 13.09.2022 - 87 T 443/22
    Wie sich auch den Akten ergibt, war der Betroffene ungeachtet der kurzen Unterbrechung von etwa einem Tag am 18.08.2022 (vgl. hierzu auch BGH, Beschluss 07.10.2020 - XII ZB 167/20, BeckRS 2020, 27844, Rn. 24 zur Unterbringung nach § 1906 BGB und Keidel/Giers, FamFG, 20. Auflage, § 329, Rn. 14) ab dem erstmaligen Beschluss des Amtsgerichts Lichtenberg über die Genehmigung der Einschränkung der Bewegungsfreiheit des Betroffenen vom 13.07.2022 - Gz.: 56 XIV 441/22 - fortlaufend zwei Monate lang fixiert.
  • LG Gera, 24.01.2024 - 7 T 21/24
    D.h., bei der erstmaligen Genehmigung darf die einstweilige Anordnung die Dauer von zwei Wochen nicht überschreiten (vgl. Sternal, FamFG, 21. Aufl., § 333 Rn. 13; LG Berlin, Beschluss vom 13.09.2022 - 87 T 443/22 XIV L-, juris; LG Lübeck, Beschluss vom 29.11.2023 - 7 T 479/23 -, juris).
  • LG Berlin, 11.08.2023 - 87 T 179/23

    Antrag auf Verlängerung einer einstweiligen Unterbringungsanordnung um weitere

    Eine andere rechtliche Bewertung würde dazu führen, dass es der Antragsteller in der Hand hätte, Sinn und Zweck einer einstweiligen Anordnung und des Zusammenspiels mit dem Hauptsacheverfahren aus den Angeln zu heben (vgl. LG Berlin, Beschluss vom 13.09.2022 - 87 T 443/22 XIV L, BeckRS 2022, 26942 Rn. 11 hinsichtlich der Verlängerung einer vorläufigen Genehmigung einer besonderen Sicherungsmaßnahme nach § 39 Abs. 2 PsychKG Bln).
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