Rechtsprechung
LG Berlin, 14.01.2003 - 15 O 420/02 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- LawCommunity.de
Unzulässigkeit von SMS-Werbung
- webshoprecht.de
Entsprechende Anwendung der für das Versenden von E-Mails geltenden Grundsätze auf den SMS-Versand
- JurPC
ZPO § 5; BGB §§ 823 Abs. 1, 1004 Abs. 1 Satz 2
Unerbetene SMS-Werbung - aufrecht.de
SMS Werbung nach Grundsätzen der E-Mail Werbung zu beurteilen
- RA Kotz (Volltext/Leitsatz)
Werbe-SMS - Unterlassungsansprüche
- debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (8)
- urheberrecht.org (Kurzinformation)
Gericht untersagt ungewolltes Zusenden von Kurznachrichten auf Handy
- heise.de (Pressebericht, 05.03.2003)
Verbot des Versands von SMS-Spam
- Fahrlehrerverband Baden-Württemberg e.V. (Kurzmitteilung)
SMS-Werbung verletzt Persönlichkeitsrecht
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Unerwünschte SMS-Werbung per Mobilfunk ist unzulässig - Eine Belästigung für die Empfänger wie unerbetene Werbe-E-Mails
- wettbewerbszentrale.de (Kurzinformation)
Unverlangte Werbung - SMS-Werbung mit unerlaubter E-Mails vergleichbar
- beck.de (Leitsatz)
Unverlangte SMS-Werbung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
BGB § 1004 § 823
Unverlangte E-Mail- oder SMS-Werbung - datenbank.nwb.de (Kurzinformation)
Wettberwerbsrecht; unzulässige SMS-Werbung
Papierfundstellen
- MDR 2003, 873
- MMR 2003, 419
- MMR 2003, 420
- K&R 2003, 246
Wird zitiert von ... (8)
- AG Hamburg-Altona, 11.12.2007 - 316 C 127/07
Weitergabe von Daten zu IP-Adresse rechtswidrig
Inzwischen ist anerkannt, dass beispielsweise die Versendung von Werbung per E-Mail eine unzumutbare Belästigung der angesprochenen Verkehrskreise darstellt (…so ausdrücklich BGH, Urt.v. 11.3.2004, NJW 2004, S. 1655, 1656; für SMS-Nachrichten: LG Berlin, Urt.v. 14.1.2003, MMR 2003, S. 419, 420;… für Telefonate im Privatbereich: LG Hamburg, Urt.v. 30.6.2006, NJW-RR 2007, S. 45). - LG Bonn, 19.07.2004 - 6 S 77/04
Rechtsw. v. Werbe-SMS; Auskunftsanspruch hinsichtl. Daten v. Anschlußinhabern (§ …
Nach der Rechtsprechung des Landgerichts Berlin, der die Kammer folgt, ist die Versendung unverlangter SMS-Werbung als rechtswidrige Eigentumsbeeinträchtigung anzusehen, wenn nicht der Empfänger sein Einverständnis ausdrücklich erklärt hat oder dieses im geschäftlichen Verkehr ausnahmsweise zu vermuten ist (Urteil vom 14.01.2003 - 15 O 420/02 - MDR 2003, 873). - AG Hamburg-St. Georg, 27.10.2005 - 918 C 413/05
Erstanruf zu Marktforschungszwecken
Allerdings ist bei Verletzung von Rahmenrechten wie des allgemeinen Persönlichkeitsrechtes die Rechtswidrigkeit durch die Beeinträchtigung nicht indiziert ( LG Berlin, MDR 2003, 873 f.).Im ersten Fall hat die Rechtsprechung auch die erstmalige Werbung über die genannten Kommunikationsmittel als rechtswidrigen Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht angesehen (vgl. LG Berlin, MMR 2000, 571 [E-Mail], LG Berlin, MDR 2003, 873 [SMS]); im zweiten Fall hat die Rechtsprechung einen rechtswidrigen Eingriff dagegen erst darin gesehen, dass entgegen eines eindeutigen Aufklebers auf dem Briefkasten Werbung eingelegt wurde ( BGH, NJW 1989, 902 ff.).
- LG Hannover, 21.06.2005 - 14 O 158/04
Wettbewerbsverstoß: Unverlangte Zusendung von SMS in einem SMS-Chat zu …
Im Anschluss an die Rechtsprechung des BGH für Telefonwerbung und auch für Werbung per E-Mail (vgl. BGH, NJW 2004, 1655 ff.) ist die Kammer entsprechend dem LG Berlin (vgl. MMR 2003, 419 ff.) der Ansicht, dass ohne Einverständnis des Empfängers die unverlangte Zusendung von SMS im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbs zu gewerblichen Zwecken eine unzumutbare Belästigung darstellt. - AG Hamburg-St. Georg, 27.10.2005 - 918 C 413/03 Allerdings ist bei Verletzung von Rahmenrechten wie des allgemeinen Persönlichkeitsrechtes die Rechtswidrigkeit durch die Beeinträchtigung nicht indiziert (LG Berlin MDR 2003, 873 f.).
Im ersten Fall hat die Rechtsprechung auch die erstmalige Werbung über die genannten Kommunikationsmittel als rechtswidrigen Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht angesehen (vgl. LG Berlin MMR 2000, 571 (e-mail), LG Berlin MDR 2003, 873 (SMS) im zweiten Fall hat die Rechtsprechung einen rechtswidrigen Eingriff dagegen erst darin gesehen, dass entgegen eines eindeutigen Aufklebers auf dem Briefkasten Werbung eingelegt wurde (BGH NJW, 902 ff.).
- LG Heidelberg, 11.12.2007 - 2 O 173/07
Lästige Werbeanrufe
Unverlangte Telefonanrufe im Privatbereich zu geschäftlichen Zwecken stellen nach gefestigter Rechtsprechung regelmäßig einen Eingriff in das gemäß §§ 823 Abs. 1, 1004 BGB geschützte allgemeine Persönlichkeitsrecht des Betroffenen dar (vgl. z.B. OLG Stuttgart, NJW 1988, 2615; LG Berlin, MDR 2003, 873 - zu SMS-Werbung). - AG Berlin-Tempelhof/Kreuzberg, 19.11.2008 - 2 C 231/08
Störerhaftung bei unerwünschter SMS-Werbung - Die Zuweisung von (SMS-) …
Die Übersendung unerwünschter Kurzmitteilungen auf die Mobilrufnummer der Klägerin verletzt zwar dessen Eigentum (LG Berlin NJW 02, 2569, MDR 03, 873) sowie das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Klägers (BGH NJW 89, 902 für den aus Sicht des Gerichts vergleichbaren Fall des unerwünschten Einwurfs von Postwurfsendungen). - LAG Hamm, 23.06.2021 - 10 SaGa 9/21 Zu Recht verweist die Klägerin in diesem Zusammenhang auf eine Rechtsprechung, wonach selbst die Löschung der auf ein Unterlassungsbegehren gerichteten Daten die Wiederholungsgefahr nicht ausschließt ( LG Berlin, 14.01.2003, 15 O 420/02, Rn. 43 ), sondern lediglich den Vernichtungsanspruch, der nicht streitgegenständlich ist, erfüllen kann.