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   LG Berlin, 14.01.2022 - 60 O 176/20   

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https://dejure.org/2022,10533
LG Berlin, 14.01.2022 - 60 O 176/20 (https://dejure.org/2022,10533)
LG Berlin, Entscheidung vom 14.01.2022 - 60 O 176/20 (https://dejure.org/2022,10533)
LG Berlin, Entscheidung vom 14. Januar 2022 - 60 O 176/20 (https://dejure.org/2022,10533)
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  • BGH, 08.04.2020 - XII ZR 120/18

    Gewerberaummietvertrag: Auslegung der Betriebskostenumlage

    Auszug aus LG Berlin, 14.01.2022 - 60 O 176/20
    Diese objektive, nicht am Willen der konkreten Vertragspartner orientierte Auslegung ist bei Formularbestimmungen auch maßgeblich (BGH, Urteil vom 08.04.2020 - XII ZR 120/18 -, NJW-RR 2020, 656, 657 m. w. N.).

    Anders als in dem von dem Kläger in Bezug genommenen Urteil des OLG Celle vom 09.11.2018 (Az. 2 U 81/18), das eine Individualvereinbarung betraf und mit Urteil des BGH vom 08.04.2020 (Az. XII ZR 120/18) aufgehoben worden ist, geht es hier auch nicht etwa um die Frage, ob eine Umlage "sämtliche[r ]Betriebskosten [...] insbesondere [...]" inhaltlich hinreichend bestimmt ist.

  • BGH, 07.06.1984 - IX ZR 66/83

    Willenserklärung ohne Erklärungsbewußtsein

    Auszug aus LG Berlin, 14.01.2022 - 60 O 176/20
    Es ist nicht festzustellen, dass der Kläger die unter dem 04.10.2017 erhöhten Einziehungen durch die Beklagte mit Geschäftswillen geschehen ließ oder dass er - was zur Begründung des inneren (subjektiven) Erklärungstatbestandes im Sinne eines potentiellen Erklärungsbewusstseins ausreichend wäre (BGH, Urteil vom 07.06.1984 - IX ZR 66/83 -, NJW 1984, 2279) - bei Anwendung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt hätte erkennen und vermeiden können, dass seine Duldung nach Treu und Glauben und der Verkehrssitte als Willenserklärung aufgefasst werden durfte und von der Beklagten auch tatsächlich so verstanden wurde.
  • LG Berlin, 12.10.2017 - 67 S 196/17

    Formularmietvertrag für Wohnraum: Wirksamkeit der Vereinbarung einer monatlichen

    Auszug aus LG Berlin, 14.01.2022 - 60 O 176/20
    Diese sind allenfalls bei einem Sachverhalt in Betracht zu ziehen, der selbst für einen Laien ohne juristischen Beistand tatsächlich und rechtlich unschwer zu durchdringen ist (vgl. LG Berlin, Urteil vom 12.10.2017 - 67 S 196/17 -, BeckRS 2017, 127960 m. w. N.) Um eine solche Konstellation handelt es sich nicht, wenn - wie hier - die Wirksamkeit formularmäßiger Gebührenanpassungsbestimmungen und die Anforderungen an konkludente Vertragsänderungen zu beurteilen sind.
  • BGH, 15.07.2009 - VIII ZR 225/07

    Unwirksame Preisanpassungsklausel in Gasversorgungssondervertrag

    Auszug aus LG Berlin, 14.01.2022 - 60 O 176/20
    Die einseitige Gebührenänderungsklausel ist - wie Preisanpassungsklauseln allgemein (vgl. BGH, Urteil vom 15.07.2009 - VIII ZR 225/07 -, NJW 2009, 2662, 2664 m. w. N.) - auch keine nach § 307 Abs. 3 Satz 1 BGB der Inhaltskontrolle entzogene Preisklausel, sondern eine überprüfbare Preisnebenabrede.
  • BGH, 05.02.2014 - XII ZR 65/13

    Gewerberaummiete: Formularmäßige Vereinbarung eines einseitigen

    Auszug aus LG Berlin, 14.01.2022 - 60 O 176/20
    Es begegnet auch keinen rechtlichen Bedenken, dass die Parteien der Beklagten im gewerblichen Formularvertrag das Recht eingeräumt haben, die Betriebskostenvorauszahlungen in Abhängigkeit von den jährlichen Betriebskostenabrechnungen einseitig anzupassen (vgl. BGH, Urteil vom 05.02.2014 - XII ZR 65/13 -, NJW 2014, 1300, 1301).
  • BGH, 11.04.2006 - XI ZR 220/05

    Rückabwicklung von im Einzugsermächtigungsverfahren eingezogenen

    Auszug aus LG Berlin, 14.01.2022 - 60 O 176/20
    Dass die Initiative beim Lastschrifteinzug von der Gläubigerin und nicht - wie bei der Überweisung - vom Schuldner ausgeht, steht der Annahme einer Leistung im bereicherungsrechtlichen Sinn nicht entgegen (BGH, Urteil vom 11.04.2006 - XI ZR 220/05 -, BKR 2006, 386, 385 m. w. N.).
  • BGH, 01.10.2019 - VI ZR 156/18

    Entgegenstehen einer qualifizierten Nachrangabrede der Qualifikation des

    Auszug aus LG Berlin, 14.01.2022 - 60 O 176/20
    Formularklauseln müssen deshalb nicht nur in ihrer Formulierung verständlich sein, sondern auch die mit ihnen verbundenen wirtschaftlichen Nachteile und Belastungen soweit wie möglich verdeutlichen (BGH, Urteil vom 01.10.2019 - VI ZR 156/18 -, NJW-RR 2020, 112, 114).
  • OLG Celle, 09.11.2018 - 2 U 81/18

    Auslegung der Regelung über die Umlage von Betriebskosten in einem

    Auszug aus LG Berlin, 14.01.2022 - 60 O 176/20
    Anders als in dem von dem Kläger in Bezug genommenen Urteil des OLG Celle vom 09.11.2018 (Az. 2 U 81/18), das eine Individualvereinbarung betraf und mit Urteil des BGH vom 08.04.2020 (Az. XII ZR 120/18) aufgehoben worden ist, geht es hier auch nicht etwa um die Frage, ob eine Umlage "sämtliche[r ]Betriebskosten [...] insbesondere [...]" inhaltlich hinreichend bestimmt ist.
  • BGH, 20.01.2016 - VIII ZR 152/15

    Allgemeine Geschäftsbedingungen für einen Altmietvertrag über eine Wohnung:

    Auszug aus LG Berlin, 14.01.2022 - 60 O 176/20
    Es trifft zu, dass jene vom objektiven Sinn abweichende Bedeutung maßgeblich ist, die die Parteien einer Klausel übereinstimmend beimessen (BGH, Urteil vom 20.1.2016 - VIII ZR 152/15 -, NJW-RR 2016, 526, 527 m. w. N.).
  • OLG Frankfurt, 26.02.2010 - 2 U 178/09

    Zur Zulässigkeit von Preisanpassungsklauseln in einem Mietvertrag über eine

    Auszug aus LG Berlin, 14.01.2022 - 60 O 176/20
    Das gilt grundsätzlich auch im unternehmerischen Rechtsverkehr (OLG Frankfurt a. M., Urteil vom 26.02.2010 - 2 U 178/09 -, BKR 2011, 154, 157 ff.).
  • BGH, 11.10.2007 - III ZR 63/07

    Nachträgliche Anpassung von AGB bei Access-Providern

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