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   LG Berlin, 15.01.2019 - 15 O 136/15   

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LG Berlin, 15.01.2019 - 15 O 136/15 (https://dejure.org/2019,39803)
LG Berlin, Entscheidung vom 15.01.2019 - 15 O 136/15 (https://dejure.org/2019,39803)
LG Berlin, Entscheidung vom 15. Januar 2019 - 15 O 136/15 (https://dejure.org/2019,39803)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 32 Abs 2 S 2 UrhG, § 32a Abs 1 UrhG, § 32a Abs 2 UrhG, § 79 Abs 2 S 2 UrhG
    Urheberrechtsschutz: Nachvergütungsanspruch eines Synchronsprechers bei "Übererfolg" von Kinofilmen; auffälliges Missverhältnis zwischen vereinbarter und angemessener Vergütung; Kürzung des Nachvergütungsanspruchs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • LG Berlin, 06.01.2015 - 15 O 261/08
    Auszug aus LG Berlin, 15.01.2019 - 15 O 136/15
    Zudem trägt der Kläger zu den jeweiligen künftigen Fälligkeitszeitpunkten nichts vor, so dass auch insoweit eine Ungewissheit besteht, die nicht dem Vollstreckungsverfahren überlassen werden kann (LG Berlin, Urteil vom 6. Januar 2015, - 15 O 261/08 - S. 12 - Fluch der Karibik).

    Dabei ist für die Bemessung der Erträgnisse des Verwerters zunächst nicht auf den Gewinn, sondern auf die Bruttoerlöse abzustellen; etwaige seinen Gewinn schmälernden Aufwendungen des Verwerters sind erst bei der Prüfung zu berücksichtigen, ob zwischen den Erträgnissen aus der Nutzung des Werkes und der Gegenleistung unter Berücksichtigung der gesamten Beziehungen der Parteien ein auffälliges Missverhältnis besteht (BGH, Urteil vom 22. September 2011, GRUR 2012, 496, Rn. 33 m.w.N. - Das Boot; BGH, Urteil vom 10. Mai 2012, aaO, Rn. 57; KG, Urteil vom 1. Juni 2016 - 24 U 25/15, mit Berichtigungsbeschluss vom 6. Juli 2016, Rn. 52 und 55 - Fluch der Karibik II; OLG Stuttgart, Urteil vom 26. September 2018, BeckRS 2018, 23261, Rn. 306; LG Berlin, Urteil vom 6. Januar 2015, aaO, S. 14 m.w.N.).

    An der Richtigkeit des grundsätzlichen Maßstabs für die Ermittlung eines Übererfolgs ändert dies indes zunächst nichts (LG Berlin, Urteil vom 6. Januar 2015, aaO, S. 21).

    Denn die betriebswirtschaftliche Gesamtsituation des Verwerters oder - erst recht - der Filmbranche im Allgemeinen ist im Ausgangspunkt für die werkbezogene Vergütung des Urhebers ohne Bedeutung, weil die Ertragssituation des Filmproduzenten durch vielfache unternehmerische Entscheidungen bestimmt ist, die außerhalb des Einflussbereichs des Urhebers liegen und die keinen Bezug zu der konkreten Werknutzung haben (LG Berlin, Urteil vom 6. Januar 2015, aaO, S. 28).

    Dazu hat die Kammer bereits im "Fluch der Karibik"-Urteil ausgeführt, dass es einer zutreffenden Vergleichsgröße bedarf (LG Berlin, Urteil vom 6. Januar 2015, aaO, S. 25).

  • KG, 01.06.2016 - 24 U 25/15

    Urheberschutz: Nachvergütungsanspruch eines Synchronsprechers bei Übererfolg

    Auszug aus LG Berlin, 15.01.2019 - 15 O 136/15
    Dabei ist für die Bemessung der Erträgnisse des Verwerters zunächst nicht auf den Gewinn, sondern auf die Bruttoerlöse abzustellen; etwaige seinen Gewinn schmälernden Aufwendungen des Verwerters sind erst bei der Prüfung zu berücksichtigen, ob zwischen den Erträgnissen aus der Nutzung des Werkes und der Gegenleistung unter Berücksichtigung der gesamten Beziehungen der Parteien ein auffälliges Missverhältnis besteht (BGH, Urteil vom 22. September 2011, GRUR 2012, 496, Rn. 33 m.w.N. - Das Boot; BGH, Urteil vom 10. Mai 2012, aaO, Rn. 57; KG, Urteil vom 1. Juni 2016 - 24 U 25/15, mit Berichtigungsbeschluss vom 6. Juli 2016, Rn. 52 und 55 - Fluch der Karibik II; OLG Stuttgart, Urteil vom 26. September 2018, BeckRS 2018, 23261, Rn. 306; LG Berlin, Urteil vom 6. Januar 2015, aaO, S. 14 m.w.N.).

    Die sich aus der von der Beklagte erteilten Auskunft ergebenden Bruttoerlöse können dagegen nicht unmittelbar als Maßstab herangezogen werden (KG, Urteil vom 1. Juni 2016, aaO, Rn. 94, siehe auch Rn 74).

    Da im "Fluch der Karibik"-Fall die Ausführungen der dortigen Beklagten zu ihren Aufwendungen als unsubstantiiert angesehen wurden (vgl. KG, Urteil vom 1. Juni 2016, aaO, Rn. 89), ist über die konkrete Berücksichtigung von Aufwendungen auf der Rechtsfolgenseite bezüglich der Nachvergütung von Synchronsprechern noch nicht entschieden worden.

    Jedenfalls hat aber die Kammer - bestätigt durch das Kammergericht (KG, Urteil vom 1. Juni 2016, aaO, Rn. 90) - einen pauschalen Abschlag für das unternehmerische Risiko der dortigen Beklagten abgelehnt.

  • BGH, 22.09.2011 - I ZR 127/10

    Das Boot

    Auszug aus LG Berlin, 15.01.2019 - 15 O 136/15
    Dabei ist für die Bemessung der Erträgnisse des Verwerters zunächst nicht auf den Gewinn, sondern auf die Bruttoerlöse abzustellen; etwaige seinen Gewinn schmälernden Aufwendungen des Verwerters sind erst bei der Prüfung zu berücksichtigen, ob zwischen den Erträgnissen aus der Nutzung des Werkes und der Gegenleistung unter Berücksichtigung der gesamten Beziehungen der Parteien ein auffälliges Missverhältnis besteht (BGH, Urteil vom 22. September 2011, GRUR 2012, 496, Rn. 33 m.w.N. - Das Boot; BGH, Urteil vom 10. Mai 2012, aaO, Rn. 57; KG, Urteil vom 1. Juni 2016 - 24 U 25/15, mit Berichtigungsbeschluss vom 6. Juli 2016, Rn. 52 und 55 - Fluch der Karibik II; OLG Stuttgart, Urteil vom 26. September 2018, BeckRS 2018, 23261, Rn. 306; LG Berlin, Urteil vom 6. Januar 2015, aaO, S. 14 m.w.N.).

    Denn bei der Prüfung, ob ein auffälliges Missverhältnis zwischen der vereinbarten Vergütung und den Erträgen und Vorteilen besteht, sind die gesamten Beziehungen des Urhebers zu dem Verwerter und damit auch den Gewinn des Verwerters schmälernde Aufwendungen zu berücksichtigen (BGH, Urteil vom 22. September 2011, aaO, Rn. 33; siehe auch Rn. 25 und BGH, Urteil vom 10. Mai 2012, aaO, Rn. 57).

    Eine Berücksichtigung von Verlusten des Verwerters mit Werken anderer Urheber ist jedoch unzulässig (BGH, Urteil vom 22. September 2011, aaO, Rn. 34 m.w.N.).

  • BGH, 10.05.2012 - I ZR 145/11

    Fluch der Karibik

    Auszug aus LG Berlin, 15.01.2019 - 15 O 136/15
    Demnach ist der Kläger ausübender Künstler im Sinne des UrhG und der Anwendungsbereich des § 32a Abs. 1 S. 1 UrhG eröffnet, da seine Beiträge zu den beiden Teilen nicht "gänzlich untergeordnet" und daher "gleichsam marginal" sind (BGH, Urteil vom 10. Mai 2012, GRUR 2012, 1248 Rn. 42 m.w.N. - Fluch der Karibik).

    Dabei ist für die Bemessung der Erträgnisse des Verwerters zunächst nicht auf den Gewinn, sondern auf die Bruttoerlöse abzustellen; etwaige seinen Gewinn schmälernden Aufwendungen des Verwerters sind erst bei der Prüfung zu berücksichtigen, ob zwischen den Erträgnissen aus der Nutzung des Werkes und der Gegenleistung unter Berücksichtigung der gesamten Beziehungen der Parteien ein auffälliges Missverhältnis besteht (BGH, Urteil vom 22. September 2011, GRUR 2012, 496, Rn. 33 m.w.N. - Das Boot; BGH, Urteil vom 10. Mai 2012, aaO, Rn. 57; KG, Urteil vom 1. Juni 2016 - 24 U 25/15, mit Berichtigungsbeschluss vom 6. Juli 2016, Rn. 52 und 55 - Fluch der Karibik II; OLG Stuttgart, Urteil vom 26. September 2018, BeckRS 2018, 23261, Rn. 306; LG Berlin, Urteil vom 6. Januar 2015, aaO, S. 14 m.w.N.).

    Denn bei der Prüfung, ob ein auffälliges Missverhältnis zwischen der vereinbarten Vergütung und den Erträgen und Vorteilen besteht, sind die gesamten Beziehungen des Urhebers zu dem Verwerter und damit auch den Gewinn des Verwerters schmälernde Aufwendungen zu berücksichtigen (BGH, Urteil vom 22. September 2011, aaO, Rn. 33; siehe auch Rn. 25 und BGH, Urteil vom 10. Mai 2012, aaO, Rn. 57).

  • OLG Stuttgart, 26.09.2018 - 4 U 2/18

    Anspruch des Kameramanns des Films "Das Boot" auf weitere Beteiligung nach dem

    Auszug aus LG Berlin, 15.01.2019 - 15 O 136/15
    Dabei ist für die Bemessung der Erträgnisse des Verwerters zunächst nicht auf den Gewinn, sondern auf die Bruttoerlöse abzustellen; etwaige seinen Gewinn schmälernden Aufwendungen des Verwerters sind erst bei der Prüfung zu berücksichtigen, ob zwischen den Erträgnissen aus der Nutzung des Werkes und der Gegenleistung unter Berücksichtigung der gesamten Beziehungen der Parteien ein auffälliges Missverhältnis besteht (BGH, Urteil vom 22. September 2011, GRUR 2012, 496, Rn. 33 m.w.N. - Das Boot; BGH, Urteil vom 10. Mai 2012, aaO, Rn. 57; KG, Urteil vom 1. Juni 2016 - 24 U 25/15, mit Berichtigungsbeschluss vom 6. Juli 2016, Rn. 52 und 55 - Fluch der Karibik II; OLG Stuttgart, Urteil vom 26. September 2018, BeckRS 2018, 23261, Rn. 306; LG Berlin, Urteil vom 6. Januar 2015, aaO, S. 14 m.w.N.).

    Über die Nachvergütungsansprüche des Chefkameramanns der Filmproduktion "Das Boot" hat jüngst das OLG Stuttgart entschieden (Urteil vom 26. September 2018, aaO).

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