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   LG Berlin, 15.04.2014 - 102 O 112/13 AktG   

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https://dejure.org/2014,56834
LG Berlin, 15.04.2014 - 102 O 112/13 AktG (https://dejure.org/2014,56834)
LG Berlin, Entscheidung vom 15.04.2014 - 102 O 112/13 AktG (https://dejure.org/2014,56834)
LG Berlin, Entscheidung vom 15. April 2014 - 102 O 112/13 AktG (https://dejure.org/2014,56834)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • drik.de (Tenor)

    Helios Kliniken GmbH: Kein Aufsichtsrat erforderlich

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 24.02.1997 - II ZB 11/96

    Rechtsform der GmbH & Co. KGaA ist zulässig

    Auszug aus LG Berlin, 15.04.2014 - 102 O 112/13
    Der BGH hat in seiner Grundsatzentscheidung vom 24. Februar 1997, mit der er die kapitalistische KGaA als Gesellschaftsform gebilligt hat zutreffend ausgeführt, dass es nicht Aufgabe der Gerichte sein kann, den auf politischem Wege gefundenen Mitbestimmungskompromiss durch eine - wie auch immer geartete - Rechtsfortbildung zu korrigieren (vgl. Beschluss vom 24. Februar 1997 - II ZB 11/96 -, BGHZ 134, 392 -401, Tz. 22 zitiert nach juris).
  • BAG, 14.02.2007 - 7 ABR 26/06

    Konzernbetriebsrat - Konzernspitze im Ausland

    Auszug aus LG Berlin, 15.04.2014 - 102 O 112/13
    aa) Während das aktienrechtliche Schrifttum diese Rechtsfigur weit gehend ablehnt (vgl. etwa Schall in Spindler/Stilz, AktG , 2. Aufl., Rz. 18 zu § 18 AktG ; Hüffer, AktG , 10. Aufl., Rz. 14 zu § 18 AktG ), wird die Möglichkeit der Existenz eines "Konzerns im Konzern" von der überwiegenden Meinung in der arbeitsrechtlichen Rechtsprechung und Literatur hingegen bejaht (vgl. etwa BAG, NZA 2007, 999, 1003 f.; Nachweise bei Wlotzke/Wißmann/Koberski/Kleinsorge, Mitbestimmungsrecht, 4. Aufl., Rz. 31 zu § 5 MitbestG ), da dort anerkannt ist, dass ein Konzern auch dezentral gegliedert sein und unterhalb der Konzernspitze, die lediglich die großen Linien der Konzernpolitik bestimmt, auf einer niedrigeren Konzernebene weitere Entscheidungszentren aufweisen kann, die jeweils für Teile des Konzerns im Rahmen der von der Konzernspitze erlassenen Richtlinien mit einem erheblichen Maß an Selbstständigkeit einheitliche Leitungsmacht ausüben.
  • OLG München, 19.11.2008 - 31 Wx 99/07

    Konzernmitbestimmung: Anforderungen an eine mitbestimmungsrechtliche Zurechnung

    Auszug aus LG Berlin, 15.04.2014 - 102 O 112/13
    bb) Die Zurechnung von Arbeitnehmern auf der Basis dieser gesetzlichen Vermutungen greift nach zutreffender Ansicht allerdings nur dann ein, wenn es sich bei der Antragsgegnerin des Statusverfahrens um eine Konzernobergesellschaft und nicht um eine selbst konzernierte Zwischengesellschaft eines mehrstufigen Konzerns handelt (vgl. OLG München, Beschluss vom 19. November 2008, 31 Wx 99/07, Tz. 12 zitiert nach juris; Ulmer/Habersack in Ulmer/Habersack/Henssler, Mitbestimmungsrecht, 3. Aufl., Rz. 43 zu § 5 MitbestG ).
  • OLG Zweibrücken, 09.11.1983 - 3 W 25/83

    Verbindung zweier Gesellschaften durch einen Ergebnisabführungs- und

    Auszug aus LG Berlin, 15.04.2014 - 102 O 112/13
    Insoweit handelt es sich nämlich um eine Aufteilung der Geschäftsführungskompetenzen, nicht aber um eine Aufgabe von Leitungsmacht (vgl. OLG Zweibrücken, Beschluss vom 9. November 1983, 3 W 25/83, BeckRS 2008, 25086).
  • LG München I, 25.09.1995 - 21 O 21794/93
    Auszug aus LG Berlin, 15.04.2014 - 102 O 112/13
    Die institutionelle Beteiligung der Arbeitnehmer an der unternehmerischen Entscheidungsfindung soll durch § 5 MitbestG effektiv erhalten und auch dort gewährleistet werden, wo im Verbund mehrerer Unternehmen ein Unternehmen für ein anderes Unternehmen mitbestimmungsbedürftige Entscheidungen trifft (vgl. LG München, AG 1996, 186, 187).
  • KG, 07.09.2015 - 2 W 23/14

    Voraussetzungen der Bildung eines Aufsichtsrats nach dem MitbestG

    Die Beschwerde der Antragsteller gegen den Beschluss des Landgerichts Berlin vom 15. April 2014 - 102 O 112/13 AktG - wird zurückgewiesen.
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