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   LG Berlin, 15.07.2003 - 86 T 549/03   

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https://dejure.org/2003,26340
LG Berlin, 15.07.2003 - 86 T 549/03 (https://dejure.org/2003,26340)
LG Berlin, Entscheidung vom 15.07.2003 - 86 T 549/03 (https://dejure.org/2003,26340)
LG Berlin, Entscheidung vom 15. Juli 2003 - 86 T 549/03 (https://dejure.org/2003,26340)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 891 Abs. 1; 892 Abs. 1; GBO §§ 18 Abs. 1; 29 Abs. 1; InsO § 32 Abs. 3
    Löschung des Insolvenzvermerks

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • Rpfleger 2003, 648
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 28.04.1961 - V ZB 17/60

    Begriff des Gesamtvermögensgeschäfts

    Auszug aus LG Berlin, 15.07.2003 - 86 T 549/03
    Nach diesem Grundsatz muss das GBA eine Eintragung ablehnen, von der es sicher weiß, dass sie das Grundbuch unrichtig machen wçrde (vgl. BGHZ 35, 135, 139).
  • OLG Köln, 02.10.2003 - 2 W 95/03

    Berücksichtigung von Bürgschaftsverbindlichkeiten bei der Berechnung des

    Auszug aus LG Berlin, 15.07.2003 - 86 T 549/03
    5. Erbrecht - Berçcksichtigung von Bçrgschaftsverbindlichkeiten bei der Berechnung des Nachlasswertes (OLG Kæln, Beschluss vom 2.10.2003 - 2 W 95/03 - mitgeteilt von Richter am OLG Dr. Gæbel, Kæln) BGB §§ 1922; 1967; 2056; 2301; 2311; 2313; 2316 Bçrgschaftsverbindlichkeiten sind bei der Berechnung des Nachlasswertes i. S. des § 2311 Abs. 1 BGB außer Betracht zu lassen, so lange offen ist, ob und in welcher Hæhe der Bçrge çberhaupt in Anspruch genommen wird.
  • KG, 12.12.1972 - 1 W 1781/72
    Auszug aus LG Berlin, 15.07.2003 - 86 T 549/03
    Die Vermutung des § 891 Abs. 1 BGB, die auch vom GBA zu beachten ist, erstreckt sich nicht auf den Umstand, dass der eingetragene Rechtsinhaber çber sein Recht unbeschrånkt verfçgen kann (KG NJW 1973, 428, 430; Palandt/Bassenge, 62. Aufl., § 891 BGB Rn. 5; Staudinger/Gursky, Neubearbeitung 2002, § 891 BGB Rn. 29 m. w .N., a. A. OLG Frankfurt Rpfleger 1991, 361 ).
  • OLG Frankfurt, 25.01.1991 - 20 W 523/89

    Vermutung der unbeschränkten Verfügungsbefugnis einer Vorerbin bei Eintragung

    Auszug aus LG Berlin, 15.07.2003 - 86 T 549/03
    Die Vermutung des § 891 Abs. 1 BGB, die auch vom GBA zu beachten ist, erstreckt sich nicht auf den Umstand, dass der eingetragene Rechtsinhaber çber sein Recht unbeschrånkt verfçgen kann (KG NJW 1973, 428, 430; Palandt/Bassenge, 62. Aufl., § 891 BGB Rn. 5; Staudinger/Gursky, Neubearbeitung 2002, § 891 BGB Rn. 29 m. w .N., a. A. OLG Frankfurt Rpfleger 1991, 361 ).
  • OLG Brandenburg, 18.01.2012 - 5 Wx 114/11

    Grundbuchverfahrensrecht: Formerfordernis für den Nachweis der Insolvenzfreigabe

    17 Für das Grundbuchverfahren ergibt sich daraus, worauf das Grundbuchamt unter Hinweis auf die einschlägige Rechtsprechung zutreffend hingewiesen hat (LG Berlin, Beschlüsse vom 15.07.2003 - 86 T 549/03 - sowie vom 09.09.2003 - 86 T 856/03 - OLG Naumburg, Beschluss vom 28.02.2011 - 12 Wx 14/11 -), dass die Funktion des Insolvenzvermerks sich darauf beschränkt, den nach § 892 Abs. 1 Satz 2 BGB geschützten öffentlichen Glauben des Grundbuchs an die unbeschränkte Verfügungsmacht des eingetragenen Eigentümers über den Gegenstand zu zerstören (Uhlenbruck, InsO, 4. Aufl., § 4, Rn. 17).

    Dies gilt auch dann, wenn die Erklärung in gesiegelter und unterschriebener Form abgegeben wird, da die Beweiskraft der Urkunde sich nur auf den Umstand der von der Behörde abgegebenen Erklärung erstreckt, nicht aber auf den Inhalt der selbigen (vgl. LG Berlin, Beschluss vom 15.07.2003 (86 T 549/03)).

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