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LG Berlin, 15.10.2021 - 28 S 23/20 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 313 Abs 1 BGB, § 323 Abs 1 Alt 1 BGB, § 323 Abs 2 Nr 2 BGB, § 323 Abs 4 BGB, § 346 Abs 1 BGB
Rückzahlung der Kosten für eine Hotelbuchung bei behördlich angeordnetem Beherbergungsverbot - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Rückzahlung der Kosten für eine Hotelbuchung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Rückzahlung der Kosten für eine Hotelbuchung bei behördlich angeordnetem Beherbergungsverbot? ...
Verfahrensgang
- AG Berlin-Charlottenburg, 05.11.2020 - 205 C 149/20
- LG Berlin, 15.10.2021 - 28 S 23/20
- BGH, 06.03.2024 - VIII ZR 363/21
Corona: Rechtsprechungsübersichten
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 27.03.2003 - V ZR 291/02
Anforderungen an die Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde wegen …
Auszug aus LG Berlin, 15.10.2021 - 28 S 23/20
Grundsätzliche Bedeutung kommt einer Rechtssache zu, wenn sie eine entscheidungserhebliche, klärungsbedürftige und klärungsfähige Rechtsfrage aufwirft, die sich in einer unbestimmten Vielzahl von Fällen stellen kann und deshalb das abstrakte Interesse der Allgemeinheit an der einheitlichen Entwicklung und Handhabung des Rechts berührt (BGH, Beschluss vom 27.03.2003 - V ZR 291/02 - juris, Rn.5 = BGHZ 154, 288-301 = NJW 2003, 1943 (1944), m.w.N.). - BGH, 18.04.1989 - X ZR 85/88
Geltendmachung eines Werklohnanspruchs - Vereinbarung eines absoluten …
Auszug aus LG Berlin, 15.10.2021 - 28 S 23/20
Ist dies im Vertrag nicht ausdrücklich ausgesprochen, muss durch Auslegung unter Berücksichtigung aller Umstände ermittelt werden, ob die Parteien der vereinbarten Lieferfrist eine so weitgehende Bedeutung beimessen wollten (BGH, Urteil vom 18.04.1989 - X ZR 85/88 - juris = NJW-RR 1989, 1373).
- BGH, 06.03.2024 - VIII ZR 363/21
Hotelkosten bei Beherbergungsverbot im Rahmen der Corona-Pandemie
Das Berufungsgericht (LG Berlin, Urteil vom 15. Oktober 2021 - 28 S 23/20, juris) hat zur Begründung seiner Entscheidung, soweit für das Revisionsverfahren von Interesse, im Wesentlichen ausgeführt:.