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   LG Berlin, 16.07.2007 - 526 Qs 93 - 94/2007, 526 Qs 93 - 94/07, 526 Qs 93/2007, 526 Qs 94/2007, 526 Qs 93/07   

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https://dejure.org/2007,34723
LG Berlin, 16.07.2007 - 526 Qs 93 - 94/2007, 526 Qs 93 - 94/07, 526 Qs 93/2007, 526 Qs 94/2007, 526 Qs 93/07 (https://dejure.org/2007,34723)
LG Berlin, Entscheidung vom 16.07.2007 - 526 Qs 93 - 94/2007, 526 Qs 93 - 94/07, 526 Qs 93/2007, 526 Qs 94/2007, 526 Qs 93/07 (https://dejure.org/2007,34723)
LG Berlin, Entscheidung vom 16. Juli 2007 - 526 Qs 93 - 94/2007, 526 Qs 93 - 94/07, 526 Qs 93/2007, 526 Qs 94/2007, 526 Qs 93/07 (https://dejure.org/2007,34723)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • wistra-online.com PDF, S. 46

    AÜG § 16 Abs. 1 Nr. 1a
    Bindungswirkung einer Entsendebescheinigung [Vorenthalten von Arbeitsentgelt - Entsendebescheinigung - Bindungswirkung - EuGH - Durchsuchung im Ordnungswidrigkeitenverfahren]

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 24.10.2006 - 1 StR 44/06

    Keine Strafbarkeit wegen Nichtabführung von Sozialversicherungsbeiträgen bei

    Auszug aus LG Berlin, 16.07.2007 - 526 Qs 93/07
    Auf eine Gegenvorstellung der Beschwerdeführer hat die Kammer durch Beschluß vom 21. Dezember 2006 auch zur Bindungswirkung eines in diesem Zusammenhang ergangenen Urteils des Bundesgerichtshofes vom 24. Oktober 2006, Aktenzeichen: 1 StR 44/06, Stellung genommen und dazu ausgeführt:.

    Die in der Gegenvorstellung vorgebrachten Argumente, insbesondere der Verweis auf das Urteil des BGH vom 24. Oktober 2006 - 1 StR 44/06 -, geben der Kammer keine Veranlassung, ihren Beschluß vom 18. Oktober 2006 abzuändern.

  • EuGH, 26.01.2006 - C-2/05

    Herbosch Kiere - Soziale Sicherheit der Wanderarbeitnehmer und -selbständigen -

    Auszug aus LG Berlin, 16.07.2007 - 526 Qs 93/07
    8 Die Kammer teilt die Rechtsauffassung des OLG München (Beschl. v. 3. Juni 2006 - 3 Ws 338/06) und der Landgerichte Düsseldorf (Beschl. v. 6. März 2006 - III Qs 27/06) und Landshut (Beschl. v. 22. März 2006 - 3 Qs 117/06), wonach das am 26. Januar 2006 auf Vorlage des Arbeitsgerichtshofes Brüssel ergangene Urteil des EuGH (C - 2/05) für [deutsche] Strafgerichte der EU keine Bindungswirkung entfaltet.

    Die Kammer verbleibt bei ihrem Standpunkt, daß die Entscheidung des EuGH vom 26. Januar 2006 - Rs C- 2/05 - für die nationalen Strafgerichte der EU keine Bindungswirkung entfaltet.

  • EuGH, 30.03.2000 - C-178/97

    Banks u.a.

    Auszug aus LG Berlin, 16.07.2007 - 526 Qs 93/07
    Die von den Regierungen Deutschlands und der Niederlande im Vorlageverfahren zum Urteil des EuGH vom 30. März 2000 (Rs, C 178/97, Slg. 2000 l, 2005, 2016) vorgetragene Befürchtung des Missbrauchs durch erschlichene Rechtswahl der für den Arbeitgeber "billigeren" Sozialrechtsordnung basiert auf der auch im vorliegenden Fall nahe liegenden Annahme, daß der [die Zahlungen erhaltende] Sozialversicherungsträger der "billigeren" Sozialrechtsordnung [in casu: Polen] aus eigenen - nachvollziehbaren - finanziellen Interessen nicht nur in das Lager des ehrlichen einheimischen [polnischen] Entsende-Arbeitgebers, sondern auch in das Lager des betrügerischen ausländischen [deutschen] Arbeitgebers gedrängt wird, der lediglich vorgibt, ein einheimischer [polnischer] Entsende-Arbeitgeber zu sein.
  • OLG München, 13.06.2006 - 3 Ws 338/06
    Auszug aus LG Berlin, 16.07.2007 - 526 Qs 93/07
    8 Die Kammer teilt die Rechtsauffassung des OLG München (Beschl. v. 3. Juni 2006 - 3 Ws 338/06) und der Landgerichte Düsseldorf (Beschl. v. 6. März 2006 - III Qs 27/06) und Landshut (Beschl. v. 22. März 2006 - 3 Qs 117/06), wonach das am 26. Januar 2006 auf Vorlage des Arbeitsgerichtshofes Brüssel ergangene Urteil des EuGH (C - 2/05) für [deutsche] Strafgerichte der EU keine Bindungswirkung entfaltet.
  • LG Landshut, 22.03.2006 - 3 Qs 117/06
    Auszug aus LG Berlin, 16.07.2007 - 526 Qs 93/07
    8 Die Kammer teilt die Rechtsauffassung des OLG München (Beschl. v. 3. Juni 2006 - 3 Ws 338/06) und der Landgerichte Düsseldorf (Beschl. v. 6. März 2006 - III Qs 27/06) und Landshut (Beschl. v. 22. März 2006 - 3 Qs 117/06), wonach das am 26. Januar 2006 auf Vorlage des Arbeitsgerichtshofes Brüssel ergangene Urteil des EuGH (C - 2/05) für [deutsche] Strafgerichte der EU keine Bindungswirkung entfaltet.
  • EuGH, 10.02.2000 - C-202/97

    DIE VON EINEM ZEITARBEITSUNTERNEHMEN IN EINEN ANDEREN MITGLIEDSTAAT ENTSANDTEN

    Auszug aus LG Berlin, 16.07.2007 - 526 Qs 93/07
    Nach dem Dafürhalten der Kammer mißinterpretiert die - der Bindungswirkung entsprechender Urteile des EuGH     unterliegende - polnische Sozialversicherungsanstalt mit der von ihr am 1. März 2006 erteilten Bescheinigung vielmehr die vom EuGH in seiner Entscheidung vom 10. Februar 2000 (C - 202/97, Rdnr. 43) aufgestellten Kriterien zur Bestimmung einer "nennenswerten Geschäftstätigkeit" im Entsendeland.
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