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   LG Berlin, 16.10.2020 - 8 O 126/20   

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https://dejure.org/2020,44087
LG Berlin, 16.10.2020 - 8 O 126/20 (https://dejure.org/2020,44087)
LG Berlin, Entscheidung vom 16.10.2020 - 8 O 126/20 (https://dejure.org/2020,44087)
LG Berlin, Entscheidung vom 16. Oktober 2020 - 8 O 126/20 (https://dejure.org/2020,44087)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 632a BGB, § 650a BGB, § 650b Abs 2 BGB, § 650c Abs 3 BGB, § 650d BGB
    VOB-Vertrag: Einstweilige Verfügung auf Leistung und Feststellung hinsichtlich Nachtragsvergütungen nach Teilkündigung; Schlussrechnungsreife von Werkleistungen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Kein Anspruch auf Abschlagszahlung, keine einstweilige Verfügung!

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Kein Anspruch auf Abschlagszahlungen, keine einstweilige Verfügung! (IBR 2021, 118)

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • LG Berlin, 04.10.2019 - 28 O 209/19

    Auftraggeber kann keine "Bauzeitanordnung" treffen!

    Auszug aus LG Berlin, 16.10.2020 - 8 O 126/20
    Nur vorsorglich sei erwähnt, dass eine (ggf. auf eine zu erstellende Schlussrechnung zu stützende) einstweilige Verfügung auch nicht nach allgemeinen Vorschriften (§§ 935, 938, 940 ZPO) in Betracht kommt, weil andernfalls die Hauptsache unzulässig vorweggenommen werden würde (vgl. LG Berlin, Beschluss vom 4. Oktober 2019 - 28 O 209/19 -, Rn. 15, juris).

    Nur in (hier nicht vorliegenden) Ausnahmefällen werden demgegenüber "Befriedigungsverfügungen" für zulässig gehalten, wenn es anderenfalls zu irreparablen schweren und nachhaltigen Schäden der Antragsteller kommen muss, etwa wegen existentieller Notlagen (LG Berlin, Beschluss vom 4. Oktober 2019 - 28 O 209/19 -, Rn. 16, juris; MüKoZPO/Drescher, 6. Aufl. 2020, ZPO § 938 Rn. 8, 16, 38).

  • BGH, 20.08.2009 - VII ZR 205/07

    Geltendmachung eines Anspruchs auf Abschlagszahlung nach Abnahme einer

    Auszug aus LG Berlin, 16.10.2020 - 8 O 126/20
    Damit hat der Gesetzgeber die ständige Rechtsprechung aufgegriffen, nach der Abschlagszahlungen eingeräumt werden, um den Unternehmer zu entlasten und die gerade bei Bauleistungen mit der Vorfinanzierung verbundenen wirtschaftlichen Nachteile auszugleichen (BGH, Urteil vom 20. August 2009 - VII ZR 205/07 -, BGHZ 182, 158-187, Rn. 44).

    Zwar entfällt der Abschlagszahlungsanspruch bei dem VOB/B-Vertrag nicht bereits mit der (Teil-) Schlussrechnungsfähigkeit, sondern erst mit Übergabe der Schlussrechnung oder nach Abnahme mit Ablauf der Frist, binnen derer der Auftragnehmer gemäß § 14 Nr. 3 VOB/B die Schlussrechnung einzureichen hat (BGH, Urteil vom 20. August 2009 - VII ZR 205/07 -, BGHZ 182, 158-187, Rn. 43; OLG Stuttgart, Urteil vom 12. Februar 2019 - 10 U 152/18 -, juris, Rn. 70; Schwenker/Rodemann in: Erman, BGB, 16. Aufl. 2020, § 632a BGB, Rn. 11; Kniffka in: Kniffka/Koeble/Jurgeleit/Sacher, Teil 4 Der Werklohnanspruch des Auftragnehmers, Rn. 627a, 628, beck-online).

  • BGH, 25.10.1990 - VII ZR 201/89

    Anspruch auf Abschlagszahlungen beim Pauschalvertrag

    Auszug aus LG Berlin, 16.10.2020 - 8 O 126/20
    Der Auftragnehmer kann nach Kündigung des Bauvertrages Abschlagszahlungen nicht mehr verlangen; er ist vielmehr gehalten, seine Leistungen abschließend zu berechnen (BGH, Urteil vom 25. Oktober 1990 - VII ZR 201/89 -, Rn. 15, juris; Kapellmann/Messerschmidt/Lederer, 7. Aufl. 2020, VOB/B § 8, Rn. 66; Kniffka in: Kniffka/Koeble/Jurgeleit/Sacher, Teil 4 Der Werklohnanspruch des Auftragnehmers Rn. 332, beck-online).
  • KG, 27.08.2019 - 21 U 160/18

    Mehrvergütungsanspruch bei nachträglicher Weiterung des baulichen

    Auszug aus LG Berlin, 16.10.2020 - 8 O 126/20
    Indessen kann die Frage, ob die Verfügungsklägerin hinreichende Angebote gestellt und die Verfügungsbeklagte Leistungsänderungen im Sinne von § 650b Abs. 1 BGB angeordnet hat - was anhand einer Auslegung des Vertrags und der diesem zugrunde liegenden Unterlagen, insbesondere der Leistungsbeschreibung zu beantworten ist (vgl. KG Berlin, Urteil vom 27. August 2019 - 21 U 160/18 -, Rn. 33, 40, juris; Kapellmann/Messerschmidt/Kapellmann, 7. Aufl. 2020, VOB/B § 2, Rn. 32 f.) - offen bleiben, ebenso wie die Frage, ob die Verfügungsklägerin einen Leistungsstand gem. § 650c Abs. 3 BGB hinreichend substantiiert hat, der der von ihr erstellten 7. Abschlagsrechnung entspricht und insbesondere, ob ihre Substantiierungslast im Rahmen einer einstweiligen Verfügung gem. §§ 650c Abs. 3, 650d BGB den gesamten Leistungsstand umfassen muss oder wegen der summarischen Prüfung im Eilverfahren nur den mit der verfahrensgegenständlichen Abrechnung abgerechneten Leistungsstand.
  • OLG Stuttgart, 12.02.2019 - 10 U 152/18

    VOB-Vertrag: Geltendmachung von Abschlags- und Vorauszahlungsforderungen und

    Auszug aus LG Berlin, 16.10.2020 - 8 O 126/20
    Zwar entfällt der Abschlagszahlungsanspruch bei dem VOB/B-Vertrag nicht bereits mit der (Teil-) Schlussrechnungsfähigkeit, sondern erst mit Übergabe der Schlussrechnung oder nach Abnahme mit Ablauf der Frist, binnen derer der Auftragnehmer gemäß § 14 Nr. 3 VOB/B die Schlussrechnung einzureichen hat (BGH, Urteil vom 20. August 2009 - VII ZR 205/07 -, BGHZ 182, 158-187, Rn. 43; OLG Stuttgart, Urteil vom 12. Februar 2019 - 10 U 152/18 -, juris, Rn. 70; Schwenker/Rodemann in: Erman, BGB, 16. Aufl. 2020, § 632a BGB, Rn. 11; Kniffka in: Kniffka/Koeble/Jurgeleit/Sacher, Teil 4 Der Werklohnanspruch des Auftragnehmers, Rn. 627a, 628, beck-online).
  • LG Hechingen, 02.11.2021 - 2 O 305/21

    Ausschluss der §§ 650b, 650c BGB ist unwirksam!

    Da die Antragstellerin mit den Hauptsacheanträgen eine Leistungsverfügung verlangt hat, die mit einer Vorwegnahme der Hauptsache verbunden gewesen wäre, wurde bei der Bemessung des Streitwertes kein Abschlag wegen der Vorläufigkeit der Entscheidung vorgenommen, sondern von den begehrten Zahlbeträgen ausgegangen (vgl. LG Berlin vom 16.10.2020 - 8 0 126/20).
  • LG Berlin, 08.07.2021 - 20 O 117/21

    Auftraggeber kann keine Anordnung zur Bauzeit treffen!

    Nach einer Ansicht soll § 650d BGB auch auf VOB/B-Verträge Anwendung finden (vgl. KG, Urt. v. 2. März 2021- 21 U 1098/20 -; LG Berlin, Beschluss vom 4. Oktober 2019 - 28 O 209/19 -; LG Berlin, Beschluss vom 4. Dezember 2019 - 32 O 244/19 -; LG Berlin, Urt. v. 16. Oktober 2020 - 8 O 126/20 -; Retzlaff in: Palandt, BGB-Kommentar 80. Aufl., § 650d Rdnr. 1; Sacher in: Kniffka/Koeble/Jurgeleit/Sacher, Kompendium des Baurechts, 5. Aufl., Teil 12 Rn 112; Kniffka/Retzlaff, Sonderheft zum neuen Bauvertragsrecht, BauR 2017, 1814, 1821; Sacher/Jansen, Die einstweilige Verfügung in Bausachen gem. § 650d BGB, NZBau 2019, 20; Langen in Langen/Berger/Dauner-Lieb, Kommentar zum neuen Bauvertragsrecht, 2018, § 650d Rdnr. 63; Laudi in Leinemann/Kues, BGB-Bauvertragsrecht, 2018, § 650d Rdnr. 50; Kniffka/Manteufel, ibr-online-Kommentar Bauvertragsrecht, Stand: 28. Juni 2021, § 650d Rdnr. 8; von Kiedrowski, Die einstweilige Zahlungsverfügung des Unternehmers nach Schlussrechnungsreife, NJW 2021, 1709, 1712).
  • LG Dessau-Roßlau, 22.04.2022 - 2 O 119/22

    Anspruch eines Bauunternehmers auf nachtragsbezogene Abschlagszahlungen trotz

    § 648a BGB oder des Rücktritts zu sehen ist (LG Berlin, Urteil vom 16. Oktober 2020 - 8 0 126/20; Kniffka/Retzlaff, aaO).
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