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   LG Berlin, 17.01.2018 - 18 S 140/16   

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https://dejure.org/2018,15420
LG Berlin, 17.01.2018 - 18 S 140/16 (https://dejure.org/2018,15420)
LG Berlin, Entscheidung vom 17.01.2018 - 18 S 140/16 (https://dejure.org/2018,15420)
LG Berlin, Entscheidung vom 17. Januar 2018 - 18 S 140/16 (https://dejure.org/2018,15420)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Asbestbelastung des Fußbodens der Mietwohnung

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Vermieter muss Wohnungsmieter seit Verbot von Asbest im Jahr 1993 über Asbestbelastung der Mietsache hinweisen - Fehlender Hinweis kann Schadensersatzanspruch begründen

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Haftet der Vermieter für asbesthaltige Fußbodenplatten? (IMR 2018, 366)

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 02.04.2014 - VIII ZR 19/13

    Zum Feststellungsinteresse bei der "sehr geringen" Möglichkeit eines künftigen

    Auszug aus LG Berlin, 17.01.2018 - 18 S 140/16
    Anders als in dem von den Beklagten zitierten Fall des BGH (VIII ZR 19/13, Urt. v. 02.04.2014, GE 2014, 868 f., zitiert nach juris) liegt hier kein Gutachten vor, wonach die Möglichkeit eines Schadenseintritts als "sehr, sehr gering" anzusehen sei.
  • BGH, 09.02.2005 - VIII ZR 22/04

    Rechtsstellung des Grundstückserwerbers bei Verzug des Veräußerers mit der

    Auszug aus LG Berlin, 17.01.2018 - 18 S 140/16
    Dieses führt im Falle gestreckter Schadensersatzlagen, bei denen die Schadensverursachung vor dem Eigentumsübergang liegt, der Schadenseintritt und damit die Fälligkeit aber danach, dazu, dass der Erwerber für Pflichtverletzungen einzustehen hat, die er nicht verursachte und verschuldete; umgekehrt wird der für den Schaden verantwortliche Veräußerer aus der Haftung "entlassen" (vgl. Schmidt-Futterer/Streyl, Mietrecht, 13. Aufl. 2017, § 566 Rn. 132 ff. m. w. N.; BGH - VIII ZR 22/04 -, Urt. v. 09.02.2005, NJW 2005, 1187; beide zitiert nach beck-online).
  • LG Dresden, 25.02.2011 - 4 S 73/10

    Ansprüche eines Mieters auf Schadensersatz aufgrund der behaupteten

    Auszug aus LG Berlin, 17.01.2018 - 18 S 140/16
    Eine in die Lunge eingedrungene Asbestfaser erhöht zwar das Risiko, asbestbedingt zu erkranken, führt jedoch für sich genommen nicht zu einer medizinisch erheblichen Störung der Lebensvorgänge und hat noch keinen Krankheitswert; ob eine in die Lunge eingedrungene Asbestfaser zu einem Schaden führt, bleibt bis zum Ausbruch einer durch sie verursachten Erkrankung offen (vgl. LG Dresden - 4 S 73/10 -, Urt. v. 25.02.2011, ZMR 2011, 465 ff., Rn. 54 f. m. w. N., zitiert nach juris).
  • BayObLG, 04.08.1999 - REMiet 6/98

    Schadstoffbelastung als Mangel der Mietwohnung

    Auszug aus LG Berlin, 17.01.2018 - 18 S 140/16
    Ein anfänglicher Mangel der Wohnung in Form einer abstrakten Gesundheitsgefährdung ihrer Bewohner liegt deswegen nicht vor, wenn die in den Mieträumen nachweisbare Konzentration von Schadstoffen sich im Rahmen der bei Abschluss des Mietvertrages geltenden Vorgaben und Richtlinien bewegt; das gilt auch dann, wenn sich die Grenzwerte auf Grund neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse später verschärfen (vgl. BayObLG - 1Z RE-Miet 6/98 -, Rechtsentscheid v. 04.08.1999, WuM 1999, 568 ff., Rn. 23 ff., zitiert nach juris).
  • AG Berlin-Tempelhof/Kreuzberg, 12.12.2018 - 17 C 150/17

    Wohnraummiete: Erstattung der Kosten des Schlüsseldienstes bei nicht zu öffnendem

    Anders als in dem klägerseits in Bezug genommenen Urteil des Landgerichts Berlin vom 17.01.2018 (18 S 140/16) ist der Beklagte eben nicht der Bauherr der Wohnung und musste dementsprechend - anders als die Beklagte im dortigen Verfahren nach Ansicht des Landgerichts - auch nicht wissen, ob asbesthaltige Materialien verbaut wurden.

    Sofern die Klägerin meint, dass allein das Vorhandensein asbesthaltiger Baustoffe einen Mangel im Sinne des § 536 Abs. 1 BGB darstellt - nach der insoweit vorhandenen Rechtsprechung ist im Vorhandensein von Asbest in festgebundener Form, wie bei Floorflexplatten, nicht von einem Mangel im Sinne des § 536 BGB auszugehen (LG Berlin, NZM 2011, 481; LG Berlin, Urt. v. 17.01.2018 - 18 S 140/16; LG Berlin 65 S 419/10; LG Berlin, Urt. v. 13.05.2015 - 18 S 140/14) - obliegt es allein ihr das Vorhandensein dieses Mangels darzulegen und gegebenenfalls zu beweisen.

  • LG Berlin, 25.09.2019 - 66 S 212/18

    Wohnraummiete: Mietminderung und Anspruch auf Beseitigung bei einem

    Verbaute Asbestplatten stellen keinen Sachmangel nach § 536 Abs. 1 BGB dar, solange diese unbeschädigt sind und ein Austritt von Asbestfasern nicht vorliegt oder zu befürchten ist (vgl. LG Berlin, Urteil vom 17.01.2018 - 18 S 140/16, BeckRS 2018, 4147 LG Berlin, Urteil vom 11.02.2016 - 18 S 133/15, juris LG Berlin, Urteil vom 13.05.2015, 18 S 140/14, BeckRS 2015, 16434).
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