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   LG Berlin, 17.07.2015 - 63 S 220/11   

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https://dejure.org/2015,21900
LG Berlin, 17.07.2015 - 63 S 220/11 (https://dejure.org/2015,21900)
LG Berlin, Entscheidung vom 17.07.2015 - 63 S 220/11 (https://dejure.org/2015,21900)
LG Berlin, Entscheidung vom 17. Juli 2015 - 63 S 220/11 (https://dejure.org/2015,21900)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Qualifikation Berliner Mietspiegel 2009, Nutzung als einfacher Mietspiegel

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Berliner Mietspiegel 2009 hat keine Indizwirkung für die Miethöhe in Berlin-Mitte!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • archive.is (Pressebericht, 17.07.2015)

    Berliner Mietspiegel - Mietstreit-Verfahren bleiben eine unsichere Angelegenheit

  • das-grundeigentum.de (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 08.10.2014)

    Hängepartie geht weiter - vorläufiger Befund lautet: Berliner Mietspiegel ist kein "qualifizierter"!

  • neues-deutschland.de (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 24.06.2014)

    Professor kratzt am Mietspiegel

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    "Qualifizierter Mietspiegel" wird substanziiert bestritten: Sachverständigengutachten! (IMR 2015, 443)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2015, 3252
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 21.11.2012 - VIII ZR 46/12

    Zustimmungsprozess zum Mieterhöhungsverlangen bei Wohnraummiete: Tatrichterliche

    Auszug aus LG Berlin, 17.07.2015 - 63 S 220/11
    Das die Berufung der Klägerin zurückweisende Urteil der Kammer vom 9. Dezember 2011 hat der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 21. November 2012 (VIII ZR 46/12, GE 2013, 197) aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Berufungsgericht zurückverwiesen, weil die Kammer angesichts der substantiierten Einwände der Klägerin gegen die Grundlagen des Berliner Mietspiegels 2009 und dessen Qualifizierung diesem zu Unrecht gemäß § 558 d BGB in Verbindung mit § 292 ZPO eine Vermutungswirkung hinsichtlich der ortüblichen Miete beigemessen habe.

    Denn diese Umstände beweisen noch nicht, dass die Voraussetzungen des § 558 d Abs. 1 BGB auch tatsächlich erfüllt sind, insbesondere der Mietspiegel nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt worden ist (BGH, Urteil vom 21. November 2012 - VIII ZR 46/12, GE 2013, 197).

    Der Bundesgerichtshof (Urteil vom 21. November 2012 - VIII ZR 46/12, GE 2013, 197) hat hierzu ausgeführt:.

    Der Bundesgerichtshof (Urteil vom 21. November 2012 - VIII ZR 46/12, GE 2013, 197) hat hierzu ausgeführt:.

    Der Bundesgerichtshof (Urteil vom 21. November 2012 - VIII ZR 46/12, GE 2013, 197) hat hierzu ausgeführt:.

  • BGH, 16.06.2010 - VIII ZR 99/09

    Zur Verwendung von Mietspiegeln bei Mieterhöhungen

    Auszug aus LG Berlin, 17.07.2015 - 63 S 220/11
    Ob die Indizwirkung eines einfachen Mietspiegels im Einzelfall zum Nachweis der Ortsüblichkeit der verlangten Miete ausreicht, hängt davon ab, welche Einwendungen der auf Zustimmung zur Mieterhöhung in Anspruch genommene Mieter gegen den Erkenntniswert der Angaben des Mietspiegels erhebt (BGH, Urteil vom 16. Juni 2010 - VIII ZR 99/09, GE 2010, 1049).
  • BGH, 20.04.2005 - VIII ZR 110/04

    Schätzung der ortsüblichen Vergleichsmiete

    Auszug aus LG Berlin, 17.07.2015 - 63 S 220/11
    Die Notwendigkeit, bei Bestreiten des Vorliegens eines qualifizierten Mietspiegels hierüber Beweis zu erheben, birgt allerdings die Gefahr in sich, dass die in § 558d Abs. 3 BGB vorgesehene Vermutung ihre verfahrensvereinfachende Funktion (vgl. hierzu Senatsurteil vom 20. April 2005 - VIII ZR 110/04, aaO unter II 2 c cc) im Ergebnis weitgehend einbüßt.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 31.01.2018 - L 32 AS 1223/15

    Ermittlung der angemessenen Kosten der Unterkunft und Heizung

    Im Übrigen werde darauf hingewiesen, dass das Landgericht Berlin nach Beweiserhebung durch einen Sachverständigen festgestellt habe, dass der Mietspiegel 2009 nicht wissenschaftlich (Urteil vom 17. Juli 2015 - 63 S 220/11) und weder ein einfacher noch ein qualifizierter Mietspiegel sei.

    Dies folgt zum einen aus dem dem Urteil des Landgerichts Berlin vom 17. Juli 2015 - 63 S 220/11 (Rdnrn. 17, 34 - 37, zitiert nach juris, abgedruckt in NJW 2015, 3252 zum Berliner Mietspiegel 2009) zugrunde liegenden Gutachten.

    Das Landgericht Berlin hat im Urteil vom 17. Juli 2015 - 63 S 220/11 (Rdnrn. 22, 24) zum anderen ausgeführt: "Der Berliner Mietspiegel 2009 war auch nicht als "einfacher" Mietspiegel im Sinne von § 558 c BGB zur Ermittlung der ortsüblichen Miete heranzuziehen.

    Die im Verfahren beim Landgericht Berlin (Urteil vom 17. Juli 2015 - 63 S 220/11) aufgezeigten statisch-methodischen Fehler des Berliner Mietspiegels 2009 liegen beim Berliner Mietspiegel 2011 nicht im selben Umfang vor.

  • LG Berlin, 11.04.2019 - 67 S 21/19

    Wohnraummiete in Berlin: Bestimmung der ortsüblichen Vergleichsmiete auf

    Die im Einzelnen divergierenden Entscheidungen der Zivilkammer 63 des Landgerichts Berlin (vgl. Urt. v. 17. Juli 2015 - 63 S 220/11, NJW 2015, 3552; v. 1. März 2019 - 63 S 230/16, juris ) gebieten keine Zulassung der Revision, da sie die Berliner Mietspiegel 2009 und 2015 betreffen, die jeweils auf anderen Datengrundlagen beruhen als der von der Kammer herangezogene Mietspiegel 2017.
  • SG Berlin, 23.05.2018 - S 205 AS 13830/15

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Angemessenheitsprüfung -

    Die Kammer kann auch nicht aus dem Gutachten, welches der Entscheidung des Landgerichts Berlin zum Berliner Mietspiegel 2009 zugrunde lag (LG Berlin, 17.7.2015 - 63 S 220/11), die nach § 128 Abs. 1 SGG notwendige Überzeugung von der Existenz eines derartigen mathematisch-statistischen Grundsatzes gewinnen.
  • LG Berlin, 13.06.2016 - 18 S 36/16

    Mieterhöhung bei Wohnraum: Berliner Mietspiegel 2013 als geeignete gerichtliche

    Das Urteil des Landgerichts Berlin vom 17.07.2015 - 63 S 220/11 - gebietet ebenfalls nicht die Zulassung der Revision.
  • LG Berlin, 28.04.2016 - 18 S 295/15

    Einfacher Mietspiegel ist aussagekräftiger als Sachverständigengutachten!

    Das Urteil des Landgerichts Berlin vom 17. Juli 2015 - 63 S 220/11 - gebietet ebenfalls nicht die Zulassung der Revision.
  • LG Berlin, 14.04.2016 - 18 S 125/15

    Wohnraummiete: Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete durch gerichtliche

    Das Urteil des Landgerichts Berlin vom 17. Juli 2015 - 63 S 220/11 - gebietet ebenfalls nicht die Zulassung der Revision.
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