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   LG Berlin, 17.08.2017 - 63 T 131/17   

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https://dejure.org/2017,37899
LG Berlin, 17.08.2017 - 63 T 131/17 (https://dejure.org/2017,37899)
LG Berlin, Entscheidung vom 17.08.2017 - 63 T 131/17 (https://dejure.org/2017,37899)
LG Berlin, Entscheidung vom 17. August 2017 - 63 T 131/17 (https://dejure.org/2017,37899)
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  • BGH, 11.05.2017 - IX ZB 49/16

    Prozesskostenhilfebewilligung: Verteidigung gegen die Berufung nach gerichtlicher

    Auszug aus LG Berlin, 17.08.2017 - 63 T 131/17
    Die unbemittelte Partei ist aber nur einem solchen Bemittelten gleichzustellen, der seine Aussichten vernünftig abwägt und dabei auch sein Kostenrisiko berücksichtigt (BVerfGE 9, 124, 130f; 81, 347, 357; 122, 39, 49; BGH, Beschluss vom 11.05.2017 - IX ZB 49/16).
  • AG Berlin-Schöneberg, 24.05.2017 - 106 C 29/17
    Auszug aus LG Berlin, 17.08.2017 - 63 T 131/17
    Die sofortige Beschwerde des Antragsstellers gegen den Beschluss des Amtsgerichts Schöneberg vom 24.05.2017 - 106 C 29/17 - wird auf seine Kosten zurückgewiesen.
  • BVerfG, 14.10.2008 - 1 BvR 2310/06

    Versagung von Beratungshilfe in Angelegenheiten des Kindergeldes nach dem

    Auszug aus LG Berlin, 17.08.2017 - 63 T 131/17
    Die unbemittelte Partei ist aber nur einem solchen Bemittelten gleichzustellen, der seine Aussichten vernünftig abwägt und dabei auch sein Kostenrisiko berücksichtigt (BVerfGE 9, 124, 130f; 81, 347, 357; 122, 39, 49; BGH, Beschluss vom 11.05.2017 - IX ZB 49/16).
  • BVerfG, 13.03.1990 - 2 BvR 94/88

    Gleichheitssatz - Prozeßkostenhilfe - Erfolgsaussichten - Ungeklärte Rechtsfragen

    Auszug aus LG Berlin, 17.08.2017 - 63 T 131/17
    Die unbemittelte Partei ist aber nur einem solchen Bemittelten gleichzustellen, der seine Aussichten vernünftig abwägt und dabei auch sein Kostenrisiko berücksichtigt (BVerfGE 9, 124, 130f; 81, 347, 357; 122, 39, 49; BGH, Beschluss vom 11.05.2017 - IX ZB 49/16).
  • BVerfG, 22.01.1959 - 1 BvR 154/55

    Armenrecht

    Auszug aus LG Berlin, 17.08.2017 - 63 T 131/17
    Die unbemittelte Partei ist aber nur einem solchen Bemittelten gleichzustellen, der seine Aussichten vernünftig abwägt und dabei auch sein Kostenrisiko berücksichtigt (BVerfGE 9, 124, 130f; 81, 347, 357; 122, 39, 49; BGH, Beschluss vom 11.05.2017 - IX ZB 49/16).
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