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   LG Berlin, 17.08.2017 - 67 S 190/17   

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https://dejure.org/2017,34268
LG Berlin, 17.08.2017 - 67 S 190/17 (https://dejure.org/2017,34268)
LG Berlin, Entscheidung vom 17.08.2017 - 67 S 190/17 (https://dejure.org/2017,34268)
LG Berlin, Entscheidung vom 17. August 2017 - 67 S 190/17 (https://dejure.org/2017,34268)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    Betriebskostenabrechnung bei Wohnraummiete: Darlegungs- und Beweislastverteilung hinsichtlich eines Verstoßes des Vermieters gegen das Wirtschaftlichkeitsgebot

  • IWW

    § 556 BGB
    Mietrecht

  • mietrechtkreuztal.de
  • blogspot.de (Kurzinformation und Volltext)

    Betriebskosten: Darlegungs- und Beweislast des Mieters zum Verstoß gegen das Wirtschaftlichkeitsgebot

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verstoß gegen Wirtschaftlichkeitsgebot: Beweislast bei Erhöhungen über 10% zum Vorjahr?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Betriebskostenabrechnung: Verstoß des Vermieters gegen das Wirtschaftlichkeitsgebot ...

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Steigerung von Betriebskosten um mehr als 10 % gegenüber dem Vorjahr spricht nicht zwingend für Verstoß gegen Wirtschaftlichkeitsgebot - Mieter muss Verstoß gegen Wirtschaftlichkeitsgebot darlegen und ggfs. beweisen können

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Verstoß gegen Wirtschaftlichkeitsgebot: Beweislast bei Erhöhungen über 10% zum Vorjahr? (IMR 2017, 465)

Verfahrensgang

  • AG Berlin-Wedding - 17 C 610/16
  • LG Berlin, 17.08.2017 - 67 S 190/17

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2018, 21
  • NZM 2018, 170
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • LG Berlin, 24.05.2016 - 67 S 149/16

    Wohnraummiete: Darlegungs- und Beweislast des Mieters hinsichtlich der

    Auszug aus LG Berlin, 17.08.2017 - 67 S 190/17
    Macht der Mieter Kondiktionsansprüche wegen rechtsgrundlos erbrachter Betriebskostennachzahlungen geltend, trägt er für die materielle Unrichtigkeit der Abrechnungen die Darlegungs- und Beweislast, auch wenn er unter Vorbehalt geleistet hat (vgl. Kammer, Beschl. v. 24. Mai 2016 - 67 S 149/16, ZMR 2016, 690); das gilt erst recht für den mieterseits erhobenen und hier allein streitgegenständlichen Einwand eines Verstoßes gegen das Wirtschaftlichkeitsgebot, für dessen Vorliegen ihn im Bestreitensfalle ebenfalls eine - nochmals gesteigerte - Darlegungslast trifft (st. Rspr., vgl. nur BGH, Urt.. v. 6. Juli 2011, NJW 2011, 3028 Tz. 18; Urt. v. 17. Dezember 2014 - XII ZR 170/13, NJW 2015, 855 Tz. 16).
  • LG Berlin, 11.07.2017 - 67 S 129/17

    Wohnraummiete: Fristwahrung für Einwendungen gegen die Nebenkostenabrechnung;

    Auszug aus LG Berlin, 17.08.2017 - 67 S 190/17
    Davon ausgehend kann dahinstehen, ob der Klägerin der behauptete Zahlungsanspruch zumindest teilweise auch deshalb verwehrt ist, weil sie die streitgegenständlichen Einwendungen innerhalb der Einwendungsfrist des § 556 Abs. 3 Satz 5 und 6 ZPO nicht hinreichend konkret geltend gemacht hat (vgl. dazu Kammer, Beschl. v. 11. Juli 2017 - 67 S 129/17, BeckRS 2017, 119959 Tz. 3).
  • BGH, 06.07.2011 - VIII ZR 340/10

    Zur Frage der Einhaltung des Wirtschaftlichkeitsgebots bei der Abrechnung von

    Auszug aus LG Berlin, 17.08.2017 - 67 S 190/17
    Macht der Mieter Kondiktionsansprüche wegen rechtsgrundlos erbrachter Betriebskostennachzahlungen geltend, trägt er für die materielle Unrichtigkeit der Abrechnungen die Darlegungs- und Beweislast, auch wenn er unter Vorbehalt geleistet hat (vgl. Kammer, Beschl. v. 24. Mai 2016 - 67 S 149/16, ZMR 2016, 690); das gilt erst recht für den mieterseits erhobenen und hier allein streitgegenständlichen Einwand eines Verstoßes gegen das Wirtschaftlichkeitsgebot, für dessen Vorliegen ihn im Bestreitensfalle ebenfalls eine - nochmals gesteigerte - Darlegungslast trifft (st. Rspr., vgl. nur BGH, Urt.. v. 6. Juli 2011, NJW 2011, 3028 Tz. 18; Urt. v. 17. Dezember 2014 - XII ZR 170/13, NJW 2015, 855 Tz. 16).
  • BGH, 17.12.2014 - XII ZR 170/13

    Verwaltungskosten in der Nebenkostenabrechnung bei Gewerberaummiete:

    Auszug aus LG Berlin, 17.08.2017 - 67 S 190/17
    Macht der Mieter Kondiktionsansprüche wegen rechtsgrundlos erbrachter Betriebskostennachzahlungen geltend, trägt er für die materielle Unrichtigkeit der Abrechnungen die Darlegungs- und Beweislast, auch wenn er unter Vorbehalt geleistet hat (vgl. Kammer, Beschl. v. 24. Mai 2016 - 67 S 149/16, ZMR 2016, 690); das gilt erst recht für den mieterseits erhobenen und hier allein streitgegenständlichen Einwand eines Verstoßes gegen das Wirtschaftlichkeitsgebot, für dessen Vorliegen ihn im Bestreitensfalle ebenfalls eine - nochmals gesteigerte - Darlegungslast trifft (st. Rspr., vgl. nur BGH, Urt.. v. 6. Juli 2011, NJW 2011, 3028 Tz. 18; Urt. v. 17. Dezember 2014 - XII ZR 170/13, NJW 2015, 855 Tz. 16).
  • KG, 12.01.2006 - 12 U 216/04

    Betriebskosten: Darlegung der Gründe hinsichtlich der Steigerung der Kosten und

    Auszug aus LG Berlin, 17.08.2017 - 67 S 190/17
    Für die Begründung einer sekundären Darlegungslast des Vermieters bei Steigerungen einzelner Betriebskostenpositionen von mehr als 10 % gegenüber dem Vorjahr (so noch KG, Urt. v. 12. Januar 2006 - 12 U 216/04, GE 2006, 382) ist nach Maßgabe der von der Kammer geteilten einschlägigen Rechtsprechung des BGH bereits rechtlich, erst recht aber tatsächlich kein Raum, da der der Entscheidung des Kammergerichts zu Grunde gelegte Erfahrungssatz - insbesondere bei verbrauchsabhängigen Betriebskosten - tatsächlich nicht trägt.
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