Rechtsprechung
   LG Berlin, 18.03.2013 - (574) 231 Js 2310/11 Ns (145/12)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,43723
LG Berlin, 18.03.2013 - (574) 231 Js 2310/11 Ns (145/12) (https://dejure.org/2013,43723)
LG Berlin, Entscheidung vom 18.03.2013 - (574) 231 Js 2310/11 Ns (145/12) (https://dejure.org/2013,43723)
LG Berlin, Entscheidung vom 18. März 2013 - (574) 231 Js 2310/11 Ns (145/12) (https://dejure.org/2013,43723)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener; Burianek-Prozess; Schauprozess; Kampfgruppe gegen Unmenschlichkeit; Gewalt- und Willkürherrschaft

  • mfs-insider.de PDF

    Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • welt.de (Pressebericht, 26.03.2013)

    Erinnerungspolitik: Stasi-Oberst wegen Geschichtsfälschung verurteilt

Besprechungen u.ä.

  • wordpress.com (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung, 20.02.2018)

    BVerfG mit erstaunlicher Erkenntnis: Bombenleger dürfen Terroristen genannt werden

In Nachschlagewerken

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 06.05.1958 - 5 StR 14/58
    Auszug aus LG Berlin, 18.03.2013 - 574 Ns 145/12
    Der Schwerpunkt seiner Äußerung lag darin, dem Verhalten des Johann Burianek einen Makel zu verpassen (vgl. BGHSt 11, 329, 330 f).
  • KG, 12.08.2005 - 1 Ss 93/04

    Beleidigung eines uniformierten Polizeibeamten durch Bezeichnung als "Clown"

    Auszug aus LG Berlin, 18.03.2013 - 574 Ns 145/12
    Missachtung, Geringschätzung oder Nichtachtung bringt eine Äußerung dann zum Ausdruck, wenn nach ihrem objektiven Sinngehalt der betroffenen Person der ethische, personale oder soziale Geltungswert ganz oder teilweise abgesprochen und dadurch ihr grundsätzlich uneingeschränkter Achtungsanspruch verletzt wird (KG, NJW 2005, 2872).
  • BGH, 26.07.1994 - 5 StR 98/94

    Mittelbare Täterschaft hoher DDR-Funktionäre

    Auszug aus LG Berlin, 18.03.2013 - 574 Ns 145/12
    Denn nach dieser Rechtsprechung war die Staatspraxis der DDR, die die vorsätzliche Tötung von Flüchtlingen durch Schusswaffen, Selbstschussanlagen oder Minen zur Vermeidung einer Flucht aus der DDR in Kauf nahm, als offensichtlicher, unerträglicher Verstoß gegen elementare Gebote der Gerechtigkeit und völkerrechtlich geschützte Menschenrechte zu werten (BGHSt 40, 218, 232 m.w.N.) .
  • LG Berlin, 02.09.2005 - 551 Rh 361/05

    Johann Burianek

    Auszug aus LG Berlin, 18.03.2013 - 574 Ns 145/12
    Durch Beschluss des Landgerichts Berlin vom 2. September 2005 - (551 Rh) 3 Js 289/05 (361/05) - ist das Urteil des obersten Gerichts der DDR vom 25. Mai 1952 (Az.: 1 ZSt (l) 6152; 1-1255/52) für rechtsstaatswidrig erklärt und aufgehoben worden, soweit es sich gegen Johann Burianek richtete.
  • BVerfG, 24.01.2018 - 1 BvR 2465/13

    Grundrechtsverstoß durch mangelhafte Berücksichtigung des politischen Kontexts

    Das Urteil des Landgerichts Berlin vom 18. März 2013 - (574) 231 Js 2310/11 Ns (145/12) - und der Beschluss des Kammergerichts vom 18. Juli 2013 - (3) 121 Ss 122/13 (95/13) - verletzen den Beschwerdeführer in seinem Grundrecht aus Artikel 5 Absatz 1 Satz 1 des Grundgesetzes.
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