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   LG Berlin, 18.09.2002 - 23 O 272/01   

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LG Berlin, 18.09.2002 - 23 O 272/01 (https://dejure.org/2002,76880)
LG Berlin, Entscheidung vom 18.09.2002 - 23 O 272/01 (https://dejure.org/2002,76880)
LG Berlin, Entscheidung vom 18. September 2002 - 23 O 272/01 (https://dejure.org/2002,76880)
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Volltextveröffentlichung

  • Eisenbahnrechts-Datenbank Universität Passau

    § 623 Abs. 1, 2 BGB; § 831 BGB; § 847 BGB; § 46 Abs. 2 BeamtVG; § 46e BeamtVG; § 30 - 43a BeamtVG; § 104 SGB VII; § 106 Abs. 3 SGB VII
    Schmerzensgeldanspruch; Schmerzensgeld für Angehörige; Schockschaden; Gesundheitsbeeinträchtigung des Anspruchstellers; Bemessung; Sachgeschehen; Abwägung aller Umstände; sogenanntes Haftungsprivileg; Erweiterung der Schmerzensgeldansprüche; Regelun

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 04.04.1989 - VI ZR 97/88

    Ersatzpflicht für psychische Beeinträchtigungen naher Angehöriger

    Auszug aus LG Berlin, 18.09.2002 - 23 O 272/01
    Dabei beschränkt die Rechtsprechung den Anspruch auf Schmerzensgeld wegen eines Schockschadens allerdings auf die nächsten Angehörigen, verlangt einen schweren Unfall, der die Schockreaktion nachvollziehbar macht sowie die eigene schwerwiegende Gesundheitsbeeinträchtigung des Anspruchstellers (BGHVersR 1971, 905; VersR 1976, 539; VersR 1984, 439; VersR 1989, 853; OLG Stuttgart, NJW-RR 1989, 439; OLG Düsseldorf, NJW-RR 1996, 214; OLG Nürnberg., NZV 1996, 367; Münchner- Kommentar-Stein, BGB, § 847 Rn. 16).

    Diese müssen so erheblich und dauerhaft sein, dass sie die auch sonst nicht leichten Nachteile und Beeinträchtigungen eines schmerzlich empfundenen Trauerfalls für das gesundheitliche Wohl- und Allgemeinbefinden erheblich übersteigen und die deshalb nach der allgemeinen Verkehrsauffassung als Verletzung des Körpers und der Gesundheit betrachtet werden (BGH VersR 1971, 905, VersR 1984, 493; VersR 1989, 853).

  • OLG Nürnberg, 01.08.1995 - 3 U 468/95

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines

    Auszug aus LG Berlin, 18.09.2002 - 23 O 272/01
    Dabei beschränkt die Rechtsprechung den Anspruch auf Schmerzensgeld wegen eines Schockschadens allerdings auf die nächsten Angehörigen, verlangt einen schweren Unfall, der die Schockreaktion nachvollziehbar macht sowie die eigene schwerwiegende Gesundheitsbeeinträchtigung des Anspruchstellers (BGHVersR 1971, 905; VersR 1976, 539; VersR 1984, 439; VersR 1989, 853; OLG Stuttgart, NJW-RR 1989, 439; OLG Düsseldorf, NJW-RR 1996, 214; OLG Nürnberg., NZV 1996, 367; Münchner- Kommentar-Stein, BGB, § 847 Rn. 16).

    Soweit die Beklagte zu 1) selbst anführt, dass das OLG Nürnberg ( DAR 1995, 447) in einem Fall Schmerzensgelder von 70.000,-- DM und 40.000,-- DM an die Eltern von drei im Straßenverkehr in Folge einer Trunkenheitsfahrt getöteten Kinder zugesprochen hat, war dies Folge eines spezifizierten Vortrags zu den ganz erheblichen Gesundheitsbeeinträchtigungen der Eltern.

  • BGH, 11.05.1971 - VI ZR 78/70

    Ersatzfähigkeit von Schockschäden; Berücksichtigung eines fremden Mitverschuldens

    Auszug aus LG Berlin, 18.09.2002 - 23 O 272/01
    Diese müssen so erheblich und dauerhaft sein, dass sie die auch sonst nicht leichten Nachteile und Beeinträchtigungen eines schmerzlich empfundenen Trauerfalls für das gesundheitliche Wohl- und Allgemeinbefinden erheblich übersteigen und die deshalb nach der allgemeinen Verkehrsauffassung als Verletzung des Körpers und der Gesundheit betrachtet werden (BGH VersR 1971, 905, VersR 1984, 493; VersR 1989, 853).
  • BAG, 22.03.1983 - 3 AZR 499/80

    Versorgungsregelung - Unverfallbarkeit - Versorgungsanwarschaft - Vorzeitige

    Auszug aus LG Berlin, 18.09.2002 - 23 O 272/01
    Diese müssen so erheblich und dauerhaft sein, dass sie die auch sonst nicht leichten Nachteile und Beeinträchtigungen eines schmerzlich empfundenen Trauerfalls für das gesundheitliche Wohl- und Allgemeinbefinden erheblich übersteigen und die deshalb nach der allgemeinen Verkehrsauffassung als Verletzung des Körpers und der Gesundheit betrachtet werden (BGH VersR 1971, 905, VersR 1984, 493; VersR 1989, 853).
  • BGH, 13.10.1992 - VI ZR 201/91

    Schmerzensgeld bei Hirnschaden aufgrund Behandlungsfehler des Geburtshelfers

    Auszug aus LG Berlin, 18.09.2002 - 23 O 272/01
    Über die Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts kann nach h.M. kein Schmerzensgeld hergeleitet werden (vgl. nur Münchener-Kommentar-Stein, § 847 BGB, Rn. 16; a.A. Kadner, ZEuP 1996, 135, 149 ff).
  • BGH, 13.01.1976 - VI ZR 58/74

    Begriff der Teilnahme am allgemeinen Verkehr

    Auszug aus LG Berlin, 18.09.2002 - 23 O 272/01
    Dabei beschränkt die Rechtsprechung den Anspruch auf Schmerzensgeld wegen eines Schockschadens allerdings auf die nächsten Angehörigen, verlangt einen schweren Unfall, der die Schockreaktion nachvollziehbar macht sowie die eigene schwerwiegende Gesundheitsbeeinträchtigung des Anspruchstellers (BGHVersR 1971, 905; VersR 1976, 539; VersR 1984, 439; VersR 1989, 853; OLG Stuttgart, NJW-RR 1989, 439; OLG Düsseldorf, NJW-RR 1996, 214; OLG Nürnberg., NZV 1996, 367; Münchner- Kommentar-Stein, BGB, § 847 Rn. 16).
  • BGH, 31.01.1984 - VI ZR 56/82

    Schadensersatzanspruch wegen unfallbedingt wegen des Todes des Ehegatten

    Auszug aus LG Berlin, 18.09.2002 - 23 O 272/01
    Dabei beschränkt die Rechtsprechung den Anspruch auf Schmerzensgeld wegen eines Schockschadens allerdings auf die nächsten Angehörigen, verlangt einen schweren Unfall, der die Schockreaktion nachvollziehbar macht sowie die eigene schwerwiegende Gesundheitsbeeinträchtigung des Anspruchstellers (BGHVersR 1971, 905; VersR 1976, 539; VersR 1984, 439; VersR 1989, 853; OLG Stuttgart, NJW-RR 1989, 439; OLG Düsseldorf, NJW-RR 1996, 214; OLG Nürnberg., NZV 1996, 367; Münchner- Kommentar-Stein, BGB, § 847 Rn. 16).
  • LG Gießen, 07.10.1986 - 2 O 118/86
    Auszug aus LG Berlin, 18.09.2002 - 23 O 272/01
    10.000,-- DM sind danach als ein bereits relativ hoher Betrag anzusehen, Sie sind, vor bereits geraumer Zeit, etwa der Mutter eines von einem Hund totgebissenen Kindes zugesprochen worden, die aufgrund des Vorfalls eine schwere Neurose erlitten hat (LG Gießen, NJW 1987, 711).
  • OLG Düsseldorf, 19.01.1995 - 8 U 17/94

    Schmerzensgeldanspruch beim Tod eines nahen Angehörigen

    Auszug aus LG Berlin, 18.09.2002 - 23 O 272/01
    Dabei beschränkt die Rechtsprechung den Anspruch auf Schmerzensgeld wegen eines Schockschadens allerdings auf die nächsten Angehörigen, verlangt einen schweren Unfall, der die Schockreaktion nachvollziehbar macht sowie die eigene schwerwiegende Gesundheitsbeeinträchtigung des Anspruchstellers (BGHVersR 1971, 905; VersR 1976, 539; VersR 1984, 439; VersR 1989, 853; OLG Stuttgart, NJW-RR 1989, 439; OLG Düsseldorf, NJW-RR 1996, 214; OLG Nürnberg., NZV 1996, 367; Münchner- Kommentar-Stein, BGB, § 847 Rn. 16).
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