Rechtsprechung
LG Berlin, 19.03.2009 - 27 O 1234/08 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Kanzlei Prof. Schweizer
Hinweis- und Aufklärungspflichten des Anwalts zu Abrechnungsmodalitäten
- Kanzlei Prof. Schweizer
Hinweis- und Aufklärungspflichten des Anwalts zu Abrechnungsmodalitäten
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- buskeismus.de
Kurzfassungen/Presse (5)
- damm-legal.de (Kurzinformation)
§ 3 ZPO
Bei Online-Veröffentlichung eines Berichts ist Reduzierung des Streitwerts üblich - wb-law.de (Kurzinformation und Auszüge)
Niedrigerer Streitwert bei Online-Publikationen
- Kanzlei Prof. Schweizer (Kurzinformation)
Verstöße in Presseartikeln dürfen zur Abrechnung nicht beliebig zerlegt werden
- online-und-recht.de (Kurzinformation)
Abmahnkosten-Streitwert für Print-Veröffentlichungen zwei Drittel höher als bei Online-Publikationen
- dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)
Streitwert bei Print-Veröffentlichungen um 2/3 höher als bei Online-Veröffentlichungen
Wird zitiert von ... (7)
- LG Berlin, 17.11.2009 - 27 S 10/09 Dies habe die Kammer in der Sache 27 O 1234/08 auch für mehrere Anspruchsinhaber entschieden.
Bei der Entscheidung 27 O 1234/08 der Kammer handele es sich um eine einmalige "Ausrutscher-Entscheidung" hinsichtlich des Vorliegens einer gebührenrechtlichen Angelegenheit bei separaten Unterlassungsansprüchen, wie bereits eine spätere Entscheidung der Kammer in der Sache 27 S 14/08 dokumentiere.
Denn der Umstand, dass es sich um höchstpersönliche Ansprüche handelt, steht der möglichen Behandlung als eine Angelegenheit nicht entgegen (Kammer, Urteil vom 19. März 2009 - 27 O 1234/08 -, Seite 18 oben, vgl. auch Engels, AfP 2009, 313, 314).
Irgend etwas Substantielles dazu, dass inhaltlich eine getrennte Prüfung der Ansprüche stattgefunden hätte, ist auch nicht vorgetragen (vgl. dazu auch Urteil der Kammer vom 19. März 2009 - 27 O 1234/08 -, Seite 14).
- LG Berlin, 17.11.2009 - 27 S 9/09
Wenn drei Abmahnungen nur als "dieselbe Angelegenheit" abgerechnet werden können
Denn der Umstand, dass es sich um höchstpersönliche Ansprüche handelt, steht der möglichen Behandlung als eine Angelegenheit nicht entgegen (Kammer, Urteil vom 19. März 2009 - 27 O 1234/08 -, Seite 18 oben, vgl. auch Engels, AfP 2009, 313, 314).Irgend etwas Substantielles dazu, dass inhaltlich eine getrennte Prüfung der Ansprüche stattgefunden hätte, ist auch nicht vorgetragen (vgl. dazu auch Urteil der Kammer vom 19. März 2009 - 27 O 1234/08 -, Seite 14).
Auf die Frage, ob die Klägervertreter gegenüber der Klägerin im Hinblick auf die entstehenden Gebühren auch Hinweispflichten verletzt haben, kommt es nicht mehr an (vgl. dazu Kammer, Urteil vom 19. März 2009 - 27 O 1234/08 -, Seite 14).
- KG, 19.03.2010 - 9 U 36/09
Rechtsanwaltsvergütung: Abmahnung des Presseverlegers und des …
Das Landgericht Berlin hat in seinem Urteil vom 19. März 2009 - 27 O 1234/08 - die Frage, ob es sich bei Unterlassungsansprüchen gegen die Verlegerin des Druckerzeugnisses und die rechtsfähige Onlineportal-Betreiberin um dieselbe Angelegenheit handelt, offen gelassen (Anlage BK 1 = Bd. I/Bl. 162 ff., UA S. 13).
- LG Berlin, 15.09.2009 - 27 S 4/09 Die Klägervertreter haben hierzu nämlich nicht ansatzweise etwas Substanzielles vorgetragen (vgl. dazu auch Urteil der Kammer vom 19. März 2009 - 27 O 1234/08 -, Seite 14).
Auf die Frage, ob die Klägervertreter gegenüber der Klägerin im Hinblick auf die entstehenden Gebühren auch Hinweispflichten verletzt haben, kommt es nicht mehr an (vgl. dazu Kammer , Urteil vom 19. März 2009 - 27 O 1234/08 -, Seite 14).
- LG Berlin, 07.07.2009 - 27 S 16/08 Den genannten Erwägungen steht auch die Entscheidung der Kammer in dem Verfahren 27 O 1234/08 nicht entgegen, in der ausdrücklich offengelassen worden ist, ob es sich um eine oder verschiedene Angelegenheiten mehrerer Störer handelte, und dahingestellt blieb, ob "die Zweckmäßigkeit einer größeren Übersichtlichkeit einer getrennten Verfolgung von Ansprüchen die Art der gebührenrechtlichen Abrechnung determinieren soll".
- AG Berlin-Tempelhof/Kreuzberg, 19.05.2009 - 12 C 259/08 Soweit das Landgericht einer Entscheidung vom 19.3.2009 (27 O 1234/08) Entgegenstehendes geäußert hat, vermag die dortige Begründung, die auch nicht entscheidungsrelevant war, nicht zu überzeugen.
- LG Berlin, 12.11.2009 - 27 S 8/09 Die Klägervertreter haben hierzu nämlich nicht ansatzweise etwas Substanzielles vorgetragen (vgl. dazu auch Urteil der Kammer vom 19. März 2009 - 27 O 1234/08 -, Seite 14).