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   LG Berlin, 19.04.2013 - 55 S 170/12 WEG   

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LG Berlin, 19.04.2013 - 55 S 170/12 WEG (https://dejure.org/2013,22006)
LG Berlin, Entscheidung vom 19.04.2013 - 55 S 170/12 WEG (https://dejure.org/2013,22006)
LG Berlin, Entscheidung vom 19. April 2013 - 55 S 170/12 WEG (https://dejure.org/2013,22006)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die gerichtliche Erklärung der Ungültigkeit von Beschlüssen einer Wohnungseigentümergesellschaft

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Es gibt keine Pflicht der Eigentümer auf einer Eigentümerversammlung, den Empfehlungen des Beirats zu folgen; §§ 10 Abs. 4 S. 2, 16 Abs. 3, 23 Abs. 4, 27 Abs. 2, 29 Abs. 3, 46 WEG; 138 BGB

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Empfehlungen des Beirats sind nicht verbindlich!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • bau-blawg.de (Kurzinformation)

    Jahresabrechnung: Genehmigung gegen Empfehlung des Beirats

Besprechungen u.ä. (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Muss die Wohnungseigentümerversammlung der Beschlussempfehlung des Beirats folgen? (IMR 2013, 508)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Stimmberechtigung des Fremdverwalters bei Abstimmung über seine Entlastung? (IMR 2013, 1146)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZMR 2013, 735
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 16.09.2011 - V ZR 3/11

    Kontrolle eines Wohnungseigentümerbeschlusses über die Änderung des

    Auszug aus LG Berlin, 19.04.2013 - 55 S 170/12
    Die Frage, ob die beiden Rechtmäßigkeitskriterien erfüllt sein müssen oder ob infolge der neueren höchstrichterlichen Rechtsprechung von einer Lockerung der Voraussetzungen ausgegangen werden muss, wie sie für gesetzliche Öffnungsklauseln angenommen wird - danach ist nur zu prüfen, ob das "Ob" und das "Wie" der Änderung willkürlich ist - (BGH NJW 2011, 2202; BGH NJW-RR 2011, 1165 RN 11; BGH NJW-RR 2011, 1646 RN 8), kann dahingestellt bleiben.

    Der Bundesgerichtshof hatte in einer Entscheidung (NJW-RR 2011, 1646) einen Beschluss gemäß § 16 Abs. 3 WEG zu prüfen, in dem hinsichtlich einiger Positionen von der Verteilung nach Miteigentumsanteilen übergegangen werden sollte zur Verteilung nach Flächen.

  • AG Neuss, 28.01.2008 - 101 C 442/07

    Grundsätze der Versammlungsleitung und Beschlussfassung in

    Auszug aus LG Berlin, 19.04.2013 - 55 S 170/12
    Die Stimmabgabe in Vertretung der Mehrheitseigentümerin stellt einen groben Fehler i. S. d. § 49 Abs. 2 dar (vgl. hierzu auch Niedenführ/Kümmel/Vandenhouten WEG 9. Auflage RN 32 zu § 49; AG Neuss WuM 2008, 242).
  • BGH, 01.04.2011 - V ZR 162/10

    Wohnungseigentum: Änderung des Kostenverteilungsschlüssels

    Auszug aus LG Berlin, 19.04.2013 - 55 S 170/12
    Die Frage, ob die beiden Rechtmäßigkeitskriterien erfüllt sein müssen oder ob infolge der neueren höchstrichterlichen Rechtsprechung von einer Lockerung der Voraussetzungen ausgegangen werden muss, wie sie für gesetzliche Öffnungsklauseln angenommen wird - danach ist nur zu prüfen, ob das "Ob" und das "Wie" der Änderung willkürlich ist - (BGH NJW 2011, 2202; BGH NJW-RR 2011, 1165 RN 11; BGH NJW-RR 2011, 1646 RN 8), kann dahingestellt bleiben.
  • KG, 25.08.2003 - 24 W 110/02

    Wohnungseigentümerversammlung: Beschlussfähigkeit der Erstversammlung;

    Auszug aus LG Berlin, 19.04.2013 - 55 S 170/12
    Da andererseits die Erfüllung der Pflicht durch den Verwaltungsbeirat nicht erzwungen werden kann, bedeutet auch die Nichtwahrnehmung oder - wie hier - die nicht vollständige Wahrnehmung der Pflicht nicht, dass der Beschluss über die Genehmigung der Jahresabrechnung allein aus diesem Grunde für ungültig zu erklären ist (vgl. BayObLG NZM 2004, 261; KG NZM 2003, 901).
  • BayObLG, 23.12.2003 - 2Z BR 185/03

    Unzulässigkeit des Fortsetzungsfeststellungsantrag bei Erledigung der Hauptsache

    Auszug aus LG Berlin, 19.04.2013 - 55 S 170/12
    Da andererseits die Erfüllung der Pflicht durch den Verwaltungsbeirat nicht erzwungen werden kann, bedeutet auch die Nichtwahrnehmung oder - wie hier - die nicht vollständige Wahrnehmung der Pflicht nicht, dass der Beschluss über die Genehmigung der Jahresabrechnung allein aus diesem Grunde für ungültig zu erklären ist (vgl. BayObLG NZM 2004, 261; KG NZM 2003, 901).
  • BGH, 16.01.2009 - V ZR 74/08

    Begründung der Anfechtungsklage

    Auszug aus LG Berlin, 19.04.2013 - 55 S 170/12
    Diese Vorschrift ist ein Bestandteil der materiell-rechtlichen Ausschlussfrist (BGH ZMR 2009, 296 m. w. N.).
  • BGH, 10.06.2011 - V ZR 2/10

    Wohnungseigentümergemeinschaft: Gestaltungsspielraum bei Änderung eines

    Auszug aus LG Berlin, 19.04.2013 - 55 S 170/12
    Die Frage, ob die beiden Rechtmäßigkeitskriterien erfüllt sein müssen oder ob infolge der neueren höchstrichterlichen Rechtsprechung von einer Lockerung der Voraussetzungen ausgegangen werden muss, wie sie für gesetzliche Öffnungsklauseln angenommen wird - danach ist nur zu prüfen, ob das "Ob" und das "Wie" der Änderung willkürlich ist - (BGH NJW 2011, 2202; BGH NJW-RR 2011, 1165 RN 11; BGH NJW-RR 2011, 1646 RN 8), kann dahingestellt bleiben.
  • BGH, 04.12.2009 - V ZR 44/09

    Buchung von tatsächlichen und geschuldeten Zahlungen der Wohnungseigentümer auf

    Auszug aus LG Berlin, 19.04.2013 - 55 S 170/12
    Die Kläger verweisen erfolgreich auf einen Mangel in der Darstellung der Instandhaltungsrücklage, wie sie nach der Entscheidung des Bundesgerichtshofs zu erfolgen hat (BGH in NJW 2010, 2127).
  • KG, 10.09.2013 - 4 W 40/13

    Wonach richtet sich der Streitwert bei einer WEG-Beschlussanfechtungsklage?

    Die Beschwerde der Kläger zu 1. und 2. vom 8. Mai - gegen den Streitwertbeschluss des Landgerichts Berlin vom 19. April - - 55 S 170/12 WEG - wird zurückgewiesen.

    Auf die Berufung der Beklagten hat das Landgericht Berlin mit Urteil vom 19. April - - 55 S 170/12 WEG - das angefochtene Urteil abgeändert und die Klage überwiegend abgewiesen.

  • LG Koblenz, 30.04.2018 - 2 S 67/16

    Verwalter macht Fehler - Gemeinschaft muss ihn verklagen

    Davon erfasst ist auch die Weiterführung des Rechtsstreits in der Berufungsinstanz, da auch in dieser Instanz die Abwendung eines Rechtsnachteils als Rechtsschutzziel beibehalten wird und so durch den Verwalter mehrheitlich gefasste Beschlüsse der Wohnungseigentümer verteidigt werden (LG Berlin, Urteil v. 19.04.2013, Az. 55 S 170/12 WEG; LG Dortmund, Urteil v. 10.09.2013, Az. 1 S 416/12; LG München I, Urteil v. 19.10.2009, Az. 1 S 4851/09; Hügel/Elzer, WEG 2. Auflage, § 27 Rn. 82; aA.
  • LG Hamburg, 12.07.2017 - 318 S 1/17

    Beschlussanfechtungsklage: Wirtschaftliches Interesse am Beschluss über die

    Die Vertretungsbefugnis des Verwalters gem. § 27 Abs. 2 Ziff. 2 WEG erstreckt sich auch auf ein Berufungsverfahren, das die beklagten Wohnungseigentümer als Berufungskläger gegen den in erster Instanz ganz oder teilweise erfolgreichen Anfechtungskläger führen (LG Dortmund, Urteil vom 10.09.2013 - 1 S 416/12, ZMR 2014, 386, Rn. 4, zitiert nach juris; LG Berlin, Urteil vom 19.04.2013 - 55 S 170/12 WEG, ZMR 2013, 735, Rn. 3, zitiert nach juris; Niedenführ in: Niedenführ/Vandenhouten, a.a.O. § 27 Rdnr. 72; a.A. Bärmann/Merle/Becker, WEG, 13. Auflage, § 27 Rdnr. 148).
  • LG München I, 11.05.2017 - 36 S 11050/16

    Gerichtliche Ersetzung des Eigentümerbeschlusses zur Gebrauchsregelung für

    Die Befugnis des Verwalters, zur Abwendung von Rechtsnachteilen die übrigen Wohnungseigentümer in Passivprozessen zu vertreten beinhaltet auch die Einlegung von Rechtsmitteln (vgl. LG Dortmund, Urteil vom 10. September 2013, Az: 1 S 416/12, zitiert nach juris; LG Berlin, ZMR 2013, 735; Niedenführ in Niedenführ/Kümmel/Vandenhouten, 11. Aufl., § 27 Rn. 72; Chr. Spielbauer in Spielbauer/Then, WEG, 3. Aufl., § 27 Rn. 25; a.A. Merle/Becker in Bärmann, WEG, 13. Aufl., § 27 Rn. 148).
  • LG Düsseldorf, 25.05.2020 - 25 S 102/19

    Zulässige Teilnahme Dritter (hier Rechtsanwalt, Architekt) an einer

    Sofern man die Einlegung des Rechtsmittels der Berufung ebenso wie der Revision noch als Teil der Passiyvertretung ansieht (vgl. nur LG Berlin, ZWE 2013, 333; LG München I, ZWE 20'10, 48; Hügel/Elzer, WEG, 2. Aufl., § 27 Rn. 82; Elzer, ZWE 2013, 335; Jennißen/Heinemann, WEG, 6. Aufl., § 27 Rn. 74a), ist die Berufung ohne weiteres zulässig.
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