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   LG Berlin, 19.05.2009 - 16 O 8/07   

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https://dejure.org/2009,11805
LG Berlin, 19.05.2009 - 16 O 8/07 (https://dejure.org/2009,11805)
LG Berlin, Entscheidung vom 19.05.2009 - 16 O 8/07 (https://dejure.org/2009,11805)
LG Berlin, Entscheidung vom 19. Mai 2009 - 16 O 8/07 (https://dejure.org/2009,11805)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Auskunftserteilung bzw. Rechnungslegung bzgl. der Ausstrahlung der Serie "Der Bulle von Tölz" im Programm Sat.1; Anspruch des Urhebers auf Vertragsanpassung; Urheberrechtlicher Schutz von Fernsehserien gegen Nachahmungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • urheberrecht.org (Kurzinformation)

    »Der Bulle von Tölz« ist kein Bestseller-Fall

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    "Buy-Out-Honorar" für Drehbuchautor von "Der Bulle von Tölz" angemessen

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Vergütung in Form von "Buy-Out-Honoraren" für "Der Bulle von Tölz" angemessen

  • beck.de (Kurzinformation)

    Auskunftsanspruch eines Drehbuchautors abgelehnt

  • beck.de (Kurzinformation)

    Auskunftsanspruch eines Drehbuchautors abgelehnt

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Kein Anspruch mehr nach Buy-Out-Honorar

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZUM 2009, 781
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 13.12.2001 - I ZR 44/99

    "Musikfragmente"; Zahlung der vereinbarten oderr einer branchenüblichen Vergütung

    Auszug aus LG Berlin, 19.05.2009 - 16 O 8/07
    Vielmehr kann der Urheber grundsätzlich immer dann, wenn aufgrund nachprüfbarer Tatsachen klare Anhaltspunkte für einen solchen Anspruch bestehen, Auskunft und gegebenenfalls Rechnungslegung verlangen, um im einzelnen die weiteren Voraussetzungen dieses Anspruchs ermitteln und die zu zahlende Vergütung berechnen zu können (BGH GRUR 2002, 602 - Musikfragmente).

    Dem Abstellen auf einen solchen Vergleichsmarkt steht auch nicht die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 13.12.2001 (GRUR 2002, 602 - Musikfragmente) entgegen, wonach auch ein branchenübliches Honorar in einem groben Missverhältnis zu den Erträgen aus einer Werknutzung stehen kann, da sich dies lediglich auf die Vergütungsart, nicht auf die Vergütungshöhe bezog.

  • BGH, 29.04.1999 - I ZR 65/96

    Fortsetzung des berühmten Romans "Dr. Shiwago"?

    Auszug aus LG Berlin, 19.05.2009 - 16 O 8/07
    Dass diese zentralen vom Kläger vorgetragenen Elemente der Fabel in den Folgedrehbüchern, die vom Kläger nicht verfasst wurden, so wiederverwendet und zur Grundlage der weiteren Folgen gemacht wurden, hat die Beklagte nicht bestritten und insbesondere nichts vorgetragen, was dafür spräche, dass in den späteren Drehbüchern lediglich eine freie Benutzung der geschaffenen Fabel läge, was voraussetzte, dass angesichts der Eigenart des neuen Werkes die entlehnten eigenpersönlichen Züge des geschützten älteren Werkes verblassen (vgl. insoweit BGH GRUR 1999, 984 - Laras Tochter).
  • OLG München, 20.12.2007 - 29 U 5512/06

    Übertragung eines Werks in eine andere Werkgattung als schutzfähige Bearbeitung

    Auszug aus LG Berlin, 19.05.2009 - 16 O 8/07
    Dabei mögen Fälle denkbar sein, in denen eine gezahlte Vergütung, weil sie absolut sehr niedrig ist, von vornherein derart außer Verhältnis zu einer Nutzung steht, dass sich ein auffälliges Missverhältnis auch ohne genaue Feststellung des üblicherweise gezahlten ermitteln lässt (s. etwa OLG München GRUR-RR 2008, 37 - Pumuckl).
  • OLG München, 15.03.1990 - 29 U 4346/89

    Schutzfähigkeit eines Exposees zu einer Fernsehserie; Verletzung eines

    Auszug aus LG Berlin, 19.05.2009 - 16 O 8/07
    Die Beklagte kann sich zur Begründung, es handele sich insoweit nicht um ein schutzfähiges Werk auch nicht auf die Entscheidung des OLG München (GRUR 1990, 674 - Forsthaus Falkenau) stützen, da dem dortigen Exposé, aus dem urheberrechtliche Ansprüche abgeleitet wurden, die notwendige Gestaltungshöhe gerade nicht versagt wurde und die Verneinung von Ansprüchen im Ergebnis damit begründet wurde, dass die übernommenen aus dem Exposé der dortigen Kläger herrührenden Bestandteile und Handlungselemente als nicht schutzfähig angesehen wurden, nämlich die vage Idee, einen verwitweten Förster, der Kinder hat, vor dem Hintergrund einer überwältigenden bayerischen Landschaft agieren zu lassen, wobei die Naturschutz- und Waldschadensproblematik behandelt wird, ferner die in Kombination auftretenden Ideen von Handlungselementen, wobei eine adelige Spielfigur und die Problematik der Zufahrtsstraße zu dessen gastronomischem Objekt eine hervorgehobene Rolle spielen.
  • OLG München, 17.12.1998 - 29 U 3350/98

    Das doppelte Lottchen

    Auszug aus LG Berlin, 19.05.2009 - 16 O 8/07
    Dieser Werkschutz besteht bei Sprachwerken wie Drehbüchern anerkanntermaßen auch über die unmittelbar konkrete Form hinaus (vgl. BGH NJW-RR 2000, 268 - Doppeltes Lottchen).
  • BGH, 26.06.2003 - I ZR 176/01

    Kein Urheberrechtsschutz für Fernsehshows - "Kinderquatsch mit Michael"

    Auszug aus LG Berlin, 19.05.2009 - 16 O 8/07
    Dabei kann von vornherein außer Betracht bleiben, dass für Sendeformate kein urheberrechtlicher Schutz beansprucht werden kann (BGH GRUR 2003, 876 - L'école des fans), da die Frage des urheberrechtlichen Schutzes von Fernsehserien hiervon zu unterscheiden ist.
  • OLG Düsseldorf, 16.04.2009 - 10 W 19/09

    Erstattungs- und Festsetzungsfähigkeit der Kosten eines Güteverfahrens

    Hiervon waren nach dem Vorbringen des Beklagten bereits EUR 15.000,- im Rahmen des vorliegenden Rechtsstreits 16 O 8/07 mit am 07.08.2007 zugestellten Schriftsatz vom 06.08.2007 im Wege der Hilfsaufrechnung bzw. Hilfswiderklage in den Rechtsstreit eingebracht worden (Bl. 126ff, 159 GA).

    Nur dieser Teilbetrag ist in dem fraglichen Rechtsstreit 16 O 8/07 im Wege der Hilfsaufrechnung bzw. Hilfswiderklage geltend gemacht worden.

    Dem Schlichtungsverfahren folgte insoweit kein Klageverfahren nach, insbesondere nicht das Klageverfahren 16 O 8/07.

    Die durch das Güteverfahren insoweit verursachten Kosten können daher nicht als Vorbereitungskosten des Rechtsstreits 16 O 8/07 erstattungsfähig sein.

    Hinsichtlich des im Rechtsstreit 16 O 8/07 geltend gemachten Teilbetrages von EUR 15.000,- ist zu berücksichtigen, dass dieser Teilbetrag schon durch Erklärung der Hilfsaufrechnung bzw. der Erhebung der Hilfswiderklage in den vorliegenden Rechtsstreit 16 O 8/07 einbezogen war, als das Güteverfahren angestrengt wurde.

  • KG, 13.01.2010 - 24 U 88/09

    Der Bulle von Tölz - Auskunftsrecht eines Drehbuchautors

    Auf die Berufung des Klägers wird unter ihrer Zurückweisung im Übrigen das am 19. Mai 2009 verkündete Urteil des Landgerichts Berlin - 16 O 8/07 - in der Fassung des Berichtigungsbeschlusses vom 14. Juli 2009 zum selben Aktenzeichen, soweit es die Klageanträge zu I. und II. zurückweist, wie folgt geändert:.

    Der Kläger beantragt, die Beklagte unter Aufhebung des Urteils des Landgerichts Berlin vom 19.05.2009 - 16 O 8/07 - die Beklagte wie folgt zu verurteilen:.

  • KG, 24.02.2010 - 24 U 154/08

    Auskunftsanspruch eines Drehbuchautors wegen Nachvergütung gegenüber

    Nach Auffassung des Senats muss daher nicht von gänzlich unterschiedlichen Teilmärkten ausgegangen werden (vgl. zur Vergleichsmarktmethode auch Jani a.a.O. S.170; LG Hamburg ZUM 2008, 608/611; LG Berlin ZUM 2009, 781/785, mit Anm. Bräutigam, S.787).
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