Rechtsprechung
LG Berlin, 19.06.2020 - 63 O 50/20 |
Kurzfassungen/Presse (5)
- berlin.de (Pressemitteilung)
Eilantrag eines Politikers im Streit um das Fortbestehen seiner Parteimitgliedschaft in der AfD erfolgreich
- berlin.de (Pressemitteilung)
Eilantrag eines Politikers vor den Zivilgerichten gegen seinen Parteiausschluss
- berlin.de (Pressemitteilung)
Schriftliche Urteilsgründe im Verfahren Kalbitz gegen AfD liegen jetzt vor
- lto.de (Kurzinformation)
AfD: Kalbitz-Rauswurf war unzulässig
- iurado.de (Kurzinformation)
Erfolgreicher Eilantrag eines Politikers im Streit um das Fortbestehen seiner Parteimitgliedschaft in der AfD
Besprechungen u.ä.
- lto.de (Entscheidungsbesprechung, auf der Grundlage der Pressemitteilung/Presseberichte)
Andreas Kalbitz und die AfD: Langwieriges Ausschlussverfahren zu erwarten
In Nachschlagewerken
- Wikipedia(Wikipedia-Eintrag mit Bezug zur Entscheidung)+3Weitere Entscheidungen mit demselben BezugKG, 16.11.2022 - 7 U 36/22
Andreas Kalbitz
KG, 22.01.2021 - 7 U 1081/20Einstweilige Verfügung auf Wiederherstellung der Rechtsposition eines
LG Berlin, 21.08.2020 - 43 O 223/20Erneuter Eilantrag von Herrn Kalbitz im Streit um das Fortbestehen seiner
LG Berlin, 19.06.2020 - 63 O 50/20Eilantrag eines Politikers im Streit um das Fortbestehen seiner
Andreas Kalbitz
Wird zitiert von ... (2)
- LG Berlin, 21.08.2020 - 43 O 223/20
Erneuter Eilantrag von Herrn Kalbitz im Streit um das Fortbestehen seiner …
Mit dem Urteil vom 19. Juni 2020 gab das Landgericht Berlin 63 O 50/20 der Verfügungsbeklagten u.a. auf, dem Verfügungskläger bis zum rechtskräftigen Abschluss des Hauptsacheverfahrens vor dem Bundesschiedsgericht der Verfügungsbeklagten alle sich aus der Mitgliedschaft in der Verfügungsbeklagten und ihren Organen ergebenden Rechte uneingeschränkt zu belassen und ihm die Teilnahme an sämtlichen Sitzungen des Bundesvorstandes sowie in diesem Rahmen die Ausübung seiner Rechte als Parteimitglied und Mitglied des Bundesvorstandes zu ermöglichen.Im Rahmen der mündlichen Verhandlung vor dem Landgericht Berlin 63 O 50/20 erklärte der Verfahrensbevollmächtigte der Verfügungsbeklagten am 19. Juni 2020 im Namen der Verfügungsbeklagten die Anfechtung der Aufnahmeerklärung wegen arglistiger Täuschung.
Vor Durchführung des nach der Satzung gegebenen parteiinternen Rechtsbehelfsverfahrens, d.h. dem Verfahren vor dem Bundesschiedsgericht, war es ihm im Übrigen wegen des Vorranges des parteiinternen Rechtsschutzes gar nicht möglich, Rechtsschutz vor den ordentlichen Gerichten zu erlangen, wie das Urteil des Landgerichts Berlin vom 19. Juni 2020 63 O 50/20 im Ergebnis zeigt: Es ist beschränkt bis zur Entscheidung des Bundesschiedsgerichts.
Das ist durchaus umstritten: Die Zivilkammer 63 hat insoweit in ihrem Urteil vom 19. Juni 2020 63 O 50/20 die Auffassung vertreten, es handele sich bei der entsprechenden Vorschrift der Bundessatzung, auf die sich der Beschluss des Bundesvorstandes stützt, um eine Umgehung des Parteiengesetzes.
- KG, 22.01.2021 - 7 U 1081/20
Einstweilige Verfügung auf Wiederherstellung der Rechtsposition eines …
Soweit hierzu in einem vorausgegangenen einstweiligen Rechtsschutzverfahren mit dem formell rechtskräftigen Urteil des Landgerichts Berlin vom 19. Juni 2020 - 63 O 50/20 - (Anlage AS 13) eine Entscheidung vorliegt, die die aufgeworfene Frage zu Lasten der Verfügungsbeklagten verneint, hält der Senat die zur Entscheidungsbegründung angeführten, auf die Vorschrift des § 10 Abs. 5 Parteiengesetz und mithin auf eine Entscheidungsunzuständigkeit des Bundesvorstandes abstellenden Argumente ohne weiteres für gewichtig und in einer Weise für überzeugend, die es schwer macht, sie ebenso überzeugend zu widerlegen.