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   LG Berlin, 20.02.2015 - 63 S 202/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,7437
LG Berlin, 20.02.2015 - 63 S 202/14 (https://dejure.org/2015,7437)
LG Berlin, Entscheidung vom 20.02.2015 - 63 S 202/14 (https://dejure.org/2015,7437)
LG Berlin, Entscheidung vom 20. Februar 2015 - 63 S 202/14 (https://dejure.org/2015,7437)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Kündigung wegen Verzuges mit der Betriebskostennachforderung; Betriebskostenabrechnung; Umlagemaßstab; Abrechnungseinheit; Erläuterung; Mietereinwendung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Nebenkosten nicht nachgezahlt: Kündigung möglich!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • haus-und-grund-leipzig.de (Kurzinformation)

    Fristlose Kündigung wegen Verzug mit Betriebskostennachzahlung

  • schneideranwaelte.de (Kurzinformation)

    Betriebskostennachzahlung nicht gezahlt? - Kündigung droht

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Nachzahlung von Nebenkosten nicht geleistet: Kündigung möglich!

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Recht zur Kündigung bei Zahlungsverzug des Mieters - Neue Urteile vereinfachen die Kündigungsmöglichkeit

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Nichtzahlung der Betriebskostennachzahlung kann fristlose Kündigung des Mietverhältnisses rechtfertigen - Vermieter nicht zur Erläuterung von neu gebildeten Abrechnungseinheiten verpflichtet

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Nebenkosten nicht nachgezahlt: Kündigung möglich! (IMR 2015, 322)

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 20.10.2010 - VIII ZR 73/10

    Betriebskostenabrechnung bei Wohnraummiete: Zusammenfassung mehrerer Gebäude zu

    Auszug aus LG Berlin, 20.02.2015 - 63 S 202/14
    Einer besonderen Erläuterung bedarf dies nicht (BGH, Urteil vom 20. Oktober 2010 - VIII ZR 73/10, GE 2010, 1682; Urteil vom 14. Februar 2012 - VIII ZR 207/11, GE 2012, 954).
  • BGH, 28.05.2008 - VIII ZR 261/07

    Abgrenzung zwischen formeller und materieller Ordnungsmäßigkeit der

    Auszug aus LG Berlin, 20.02.2015 - 63 S 202/14
    Denn der flächenanteilige Umlegungsmaßstab bedarf keiner weiteren Erläuterung, weil sich dieser aus sich selbst ergibt (BGH, Urteil vom 28. Mai 2008 - VIII ZR 261/07, GE 2008, 855).
  • BGH, 14.02.2012 - VIII ZR 207/11

    Wohnraummiete: Formelle Anforderungen an die Betriebskostenabrechnung bei

    Auszug aus LG Berlin, 20.02.2015 - 63 S 202/14
    Einer besonderen Erläuterung bedarf dies nicht (BGH, Urteil vom 20. Oktober 2010 - VIII ZR 73/10, GE 2010, 1682; Urteil vom 14. Februar 2012 - VIII ZR 207/11, GE 2012, 954).
  • LG Dessau-Roßlau, 29.12.2016 - 5 S 141/16

    Wohnraummiete: Außerordentliche fristlose Kündigung wegen Zahlungsverzugs;

    Er beruft sich insoweit auf die Entscheidungen des Landgerichts Berlin (LG Berlin, Urteil vom 20.02.2015 - 63 S 202/14 -) und des Oberlandesgerichts Frankfurt a.M. (wohl Urteil vom 27.11.1987 - 17 U 143/86 -).

    Das Landgericht Berlin hat in seiner Entscheidung (Urteil vom 20.02.2015 - 63 S 202/14 -, zitiert nach juris) zwar in Nachzahlungen aus Nebenkostenabrechnungen keine laufenden Zahlungen im Sinne von § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 BGB gesehen, jedoch - ohne weitere Begründung - angenommen, dass es sich dennoch um Mietzahlungen und damit um eine Hauptleistungspflicht des Mieters handele, deren Nichtzahlung eine Verletzung der dem Mieter obliegenden Vertragspflichten darstelle.

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