Rechtsprechung
LG Berlin, 20.03.2018 - 16 O 104/17 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- berlin.de
Verdeckung von Warnhinweisen auf Zigarettenschachteln durch Produktkarten
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (12)
- berlin.de (Pressemitteilung)
Steckkarten im Zigarettenregal dürfen Warnhinweise auf den Verpackungen überdecken
- ip-rechtsberater.de (Kurzinformation)
Steckkarten im Zigarettenregal dürfen Warnhinweise auf den Verpackungen überdecken
- otto-schmidt.de (Kurzinformation)
Steckkarten im Zigarettenregal dürfen Warnhinweise auf den Verpackungen überdecken
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Steckkarten im Zigarettenregal dürfen Warnhinweise auf den Verpackungen überdecken
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Verdeckung von Warnhinweisen auf Zigarettenschachteln durch Produktkarten
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Steckkarten im Zigarettenregal dürfen Warnhinweise auf den Verpackungen überdecken
- juve.de (Kurzinformation)
Tabakwaren: Schock-Bilder dürfen verdeckt werden
- aerztezeitung.de (Pressemeldung, 22.03.2018)
Schockfotos - Produktkarte vor Kippenpackung rechtens
- tp-presseagentur.de (Kurzinformation)
Steckkarten im Zigarettenregal dürfen Warnhinweise auf den Verpackungen überdecken
- aerzteblatt.de (Pressemeldung)
Steckkarten dürfen Warnhinweise auf Zigarettenpackungen überdecken
- juraforum.de (Kurzinformation)
Warnhinweise auf Zigaretten müssen nicht sichtbar sein
- juraforum.de (Kurzinformation)
Warnhinweise auf Zigaretten müssen nicht sichtbar sein
Verfahrensgang
- LG Berlin, 20.03.2018 - 16 O 104/17
- KG, 29.11.2023 - 23 U 48/18
Wird zitiert von ... (2)
- LG München I, 05.07.2018 - 17 HKO 17753/17
Verdecken eines Warnhinweises bei Tabakwarenautomat zur Sortenauswahl von …
Ein Anbieten zum Verkauf stellt somit auch ein Bereitstellen i.S. der Richtlinie dar, so dass es auf die nachträgliche Änderung von § 11 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 TabakerzV durch die Einfügung der Worte "einschließlich des Anbietens zum Verkauf" gar nicht entscheidend ankommt, weil dieses Anbieten zum Verkauf ohnehin bereits von dem Begriff "Inverkehrbringen" erfasst war und ist Soweit der Verordnungsgeber tatsächlich die Absicht gehabt haben sollte, durch die Änderung der Vorschrift der TabakerzV die in Rede stehende Produktpräsentation durch einen geschlossenen Automaten vom Verdeckungsverbot zu erfassen, ist dies jedenfalls objektiv nicht gelungen (so auch Landgericht Berlin, Urteil vom 20.3.2018, Az. 16 O 104/17).Der Verordnungsgeber hätte daher die in § 11 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 der TabakerzV enthaltenen Verbote nicht auf Verkaufsmodalitäten, wie in vorliegendem Falle Präsentation der Waren in einem Automaten, erstrecken dürfen, weil eine solche Regelung nicht von der Ermächtigungsnorm erfasst gewesen (zum Ganzen so auch LG Berlin, Urteil vom 20.3.2018, Az. 16 O 104/17).
Wenn der Verordnungsgeber durch die Änderung der Tabakerzeugnisverordnung im Jahre 2017 den Anwendungsbereich auf Verkaufsmodalitäten erweitern wollte, wäre diese Regelung des Verordnungsgebers nicht rechtswirksam erfolgt, weil eine die Grenzen der Ermächtigung nicht einhaltende Verordnung nichtig ist, vom Gericht nicht angewandt werden muss und damit auch nicht Grundlage des von der Klagepartei begehrten Unterlassen sein kann (zum Ganzen so auch LG Berlin, Urteil vom 20.3.2018, Az. 16 O 104/17).
- KG, 29.11.2023 - 23 U 48/18
Warnhinweise für Tabakerzeugnisse dürfen nicht verdeckt werden
Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Landgerichts Berlin vom 20.03.2018 - 16 O 104/17 - abgeändert und wie folgt neu gefasst:.unter Abänderung des am 20.03.2018 verkündeten Urteils des Landgerichts Berlin - 16 O 104/17 - die Beklagte wie erstinstanzlich beantragt zu verurteilen,.