Rechtsprechung
   LG Berlin, 20.03.2018 - 16 O 104/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,5967
LG Berlin, 20.03.2018 - 16 O 104/17 (https://dejure.org/2018,5967)
LG Berlin, Entscheidung vom 20.03.2018 - 16 O 104/17 (https://dejure.org/2018,5967)
LG Berlin, Entscheidung vom 20. März 2018 - 16 O 104/17 (https://dejure.org/2018,5967)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2018,5967) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • berlin.de

    Verdeckung von Warnhinweisen auf Zigarettenschachteln durch Produktkarten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (12)

  • berlin.de (Pressemitteilung)

    Steckkarten im Zigarettenregal dürfen Warnhinweise auf den Verpackungen überdecken

  • ip-rechtsberater.de (Kurzinformation)

    Steckkarten im Zigarettenregal dürfen Warnhinweise auf den Verpackungen überdecken

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Steckkarten im Zigarettenregal dürfen Warnhinweise auf den Verpackungen überdecken

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Steckkarten im Zigarettenregal dürfen Warnhinweise auf den Verpackungen überdecken

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Verdeckung von Warnhinweisen auf Zigarettenschachteln durch Produktkarten

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Steckkarten im Zigarettenregal dürfen Warnhinweise auf den Verpackungen überdecken

  • juve.de (Kurzinformation)

    Tabakwaren: Schock-Bilder dürfen verdeckt werden

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung, 22.03.2018)

    Schockfotos - Produktkarte vor Kippenpackung rechtens

  • tp-presseagentur.de (Kurzinformation)

    Steckkarten im Zigarettenregal dürfen Warnhinweise auf den Verpackungen überdecken

  • aerzteblatt.de (Pressemeldung)

    Steckkarten dürfen Warnhinweise auf Zigarettenpackungen überdecken

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Warnhinweise auf Zigaretten müssen nicht sichtbar sein

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Warnhinweise auf Zigaretten müssen nicht sichtbar sein

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)

  • LG München I, 05.07.2018 - 17 HKO 17753/17

    Verdecken eines Warnhinweises bei Tabakwarenautomat zur Sortenauswahl von

    Ein Anbieten zum Verkauf stellt somit auch ein Bereitstellen i.S. der Richtlinie dar, so dass es auf die nachträgliche Änderung von § 11 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 TabakerzV durch die Einfügung der Worte "einschließlich des Anbietens zum Verkauf" gar nicht entscheidend ankommt, weil dieses Anbieten zum Verkauf ohnehin bereits von dem Begriff "Inverkehrbringen" erfasst war und ist Soweit der Verordnungsgeber tatsächlich die Absicht gehabt haben sollte, durch die Änderung der Vorschrift der TabakerzV die in Rede stehende Produktpräsentation durch einen geschlossenen Automaten vom Verdeckungsverbot zu erfassen, ist dies jedenfalls objektiv nicht gelungen (so auch Landgericht Berlin, Urteil vom 20.3.2018, Az. 16 O 104/17).

    Der Verordnungsgeber hätte daher die in § 11 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 der TabakerzV enthaltenen Verbote nicht auf Verkaufsmodalitäten, wie in vorliegendem Falle Präsentation der Waren in einem Automaten, erstrecken dürfen, weil eine solche Regelung nicht von der Ermächtigungsnorm erfasst gewesen (zum Ganzen so auch LG Berlin, Urteil vom 20.3.2018, Az. 16 O 104/17).

    Wenn der Verordnungsgeber durch die Änderung der Tabakerzeugnisverordnung im Jahre 2017 den Anwendungsbereich auf Verkaufsmodalitäten erweitern wollte, wäre diese Regelung des Verordnungsgebers nicht rechtswirksam erfolgt, weil eine die Grenzen der Ermächtigung nicht einhaltende Verordnung nichtig ist, vom Gericht nicht angewandt werden muss und damit auch nicht Grundlage des von der Klagepartei begehrten Unterlassen sein kann (zum Ganzen so auch LG Berlin, Urteil vom 20.3.2018, Az. 16 O 104/17).

  • KG, 29.11.2023 - 23 U 48/18

    Warnhinweise für Tabakerzeugnisse dürfen nicht verdeckt werden

    Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Landgerichts Berlin vom 20.03.2018 - 16 O 104/17 - abgeändert und wie folgt neu gefasst:.

    unter Abänderung des am 20.03.2018 verkündeten Urteils des Landgerichts Berlin - 16 O 104/17 - die Beklagte wie erstinstanzlich beantragt zu verurteilen,.

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht