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   LG Berlin, 20.04.2006 - 51 S 343/05   

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https://dejure.org/2006,31610
LG Berlin, 20.04.2006 - 51 S 343/05 (https://dejure.org/2006,31610)
LG Berlin, Entscheidung vom 20.04.2006 - 51 S 343/05 (https://dejure.org/2006,31610)
LG Berlin, Entscheidung vom 20. April 2006 - 51 S 343/05 (https://dejure.org/2006,31610)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Berliner Mietergemeinschaft (Kurzmitteilung/Auszüge)

    Ausschluss aus der Genossenschaft wegen genossenschaftswidrigen Verhaltens

  • vdiv.de (Kurzinformation)

    § 68 GenG
    Ausschluss eines Mitglieds wegen genossenschaftswidrigen Verhaltens

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 10.09.2003 - VIII ZR 22/03

    Kündigung des Mietvertrages mit einer Wohnungsgenossenschaft nach Ausscheiden des

    Auszug aus LG Berlin, 20.04.2006 - 51 S 343/05
    Insoweit ist ein Ausschluss nur infolge solcher Satzungsverstöße gerechtfertigt, die trotz einer Abmahnung unter Androhung des Ausschlusses fortgesetzt werden (Beuthin, § 69, Rn. 10, 13. Aufl., 2000; BGH VIII ZR 22/03, 10.09.2003).

    Da das Ergebnis dieser Entscheidung auf den allgemein anerkannten herrschenden rechtlichen Erkenntnissen (vgl. insbes. BGH VIII ZR 22/03, siehe oben) i.V.m. den Gegebenheiten dieses Einzelfalles beruht, liegt kein Fall des § 543 ZPO vor, wonach die Revision zum BGH zuzulassen wäre.

  • BAG, 18.01.1980 - 7 AZR 75/78

    Inhalt der Abmahnung

    Auszug aus LG Berlin, 20.04.2006 - 51 S 343/05
    Eine Abmahnung ist der Ausdruck der Missbilligung eines Verhaltens unter Androhung von Rechtsfolgen für die Zukunft, für den Fall, dass das Verhalten nicht geändert oder abgestellt wird (BAGBB 1980, 1269 [BAG 18.01.1980 - 7 AZR 75/78] ).
  • OLG Schleswig, 16.12.2008 - 5 U 46/08
    Deshalb kann wegen eines genossenschaftswidrigen Verhaltens in der Regel ein Ausschluss erst nach Ausspruch einer Abmahnung erfolgen (Pöhlmann u. a. - Fandrich, § 68 RN. 14, mit Hinweis auf LG Berlin, WuM 2006, 393-394 zur Wohnungsgenossenschaft; LG Stuttgart v. 22.2.2005 Az. 17 O 610/04 veröffentlicht in JURIS).
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