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LG Berlin, 20.04.2006 - 51 S 343/05 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Berliner Mietergemeinschaft (Kurzmitteilung/Auszüge)
Ausschluss aus der Genossenschaft wegen genossenschaftswidrigen Verhaltens
- vdiv.de (Kurzinformation)
§ 68 GenG
Ausschluss eines Mitglieds wegen genossenschaftswidrigen Verhaltens
Verfahrensgang
- AG Berlin-Mitte, 08.09.2005 - 5 C 117/05
- AG Berlin-Mitte, 23.11.2005 - 5 C 117/05
- LG Berlin, 20.04.2006 - 51 S 343/05
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 10.09.2003 - VIII ZR 22/03
Kündigung des Mietvertrages mit einer Wohnungsgenossenschaft nach Ausscheiden des …
Auszug aus LG Berlin, 20.04.2006 - 51 S 343/05
Insoweit ist ein Ausschluss nur infolge solcher Satzungsverstöße gerechtfertigt, die trotz einer Abmahnung unter Androhung des Ausschlusses fortgesetzt werden (…Beuthin, § 69, Rn. 10, 13. Aufl., 2000; BGH VIII ZR 22/03, 10.09.2003).Da das Ergebnis dieser Entscheidung auf den allgemein anerkannten herrschenden rechtlichen Erkenntnissen (vgl. insbes. BGH VIII ZR 22/03, siehe oben) i.V.m. den Gegebenheiten dieses Einzelfalles beruht, liegt kein Fall des § 543 ZPO vor, wonach die Revision zum BGH zuzulassen wäre.
- BAG, 18.01.1980 - 7 AZR 75/78
Inhalt der Abmahnung
Auszug aus LG Berlin, 20.04.2006 - 51 S 343/05
Eine Abmahnung ist der Ausdruck der Missbilligung eines Verhaltens unter Androhung von Rechtsfolgen für die Zukunft, für den Fall, dass das Verhalten nicht geändert oder abgestellt wird (BAGBB 1980, 1269 [BAG 18.01.1980 - 7 AZR 75/78] ).
- OLG Schleswig, 16.12.2008 - 5 U 46/08 Deshalb kann wegen eines genossenschaftswidrigen Verhaltens in der Regel ein Ausschluss erst nach Ausspruch einer Abmahnung erfolgen (Pöhlmann u. a. - Fandrich, § 68 RN. 14, mit Hinweis auf LG Berlin, WuM 2006, 393-394 zur Wohnungsgenossenschaft; LG Stuttgart v. 22.2.2005 Az. 17 O 610/04 veröffentlicht in JURIS).